Baden-Württemberg

Diese Fallstricke gilt es bei der Wahl zu vermeiden

Entscheidungen auf kommunaler Ebene beeinflussen direkt das Zusammenleben vor Ort. Gleichzeitig ist kaum eine Wahl ist so kompliziert wie die Kommunalwahl. Worauf sollte man beim Ausfüllen der Stimmzettel unbedingt achten?

  • Bei der Kommunalwahl zählt man seine Stimmen besser zwei Mal, bevor man die Stimmzettel abgibt.Foto: dpa/Patrick Pleul

    Bei der Kommunalwahl zählt man seine Stimmen besser zwei Mal, bevor man die Stimmzettel abgibt.Foto: dpa/Patrick Pleul

Am 9. Juni 2024 finden die Kommunalwahlen in Baden-Württemberg statt. Die meisten Bürgerinnen und Bürger haben kürzlich ihre Wahlunterlagen erhalten. Doch wer den Umschlag öffnet und einen Blick auf die Stimmzettel wirft, stellt fest: Kaum eine Wahl ist komplizierter als die Kommunalwahl. Bis zu 60 Stimmen können die Wählerinnen und Wähler in einigen Gemeinden verteilen. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Kommunalwahlen im Südwesten.

Wer wird gewählt?

Kommunalwahlen finden alle fünf Jahre statt. Die nächste Kommunalwahl ist am 9. Juni 2024. Bei den Kommunalwahlen entscheiden die Wahlberechtigten über die Zusammensetzung der Gemeinderäte und Ortschaftsräte in den 1 101 Städten und Gemeinden Baden-Württembergs. Gewählt werden auch die Mitglieder der Kreistage in den 35 Landkreisen sowie der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart. Wählbar sind alle Einwohner der jeweiligen Kommune, die deutsche Staatsbürger oder aus einem Land der EU kommen. Sie müssen das 16. Lebensjahr vollendet haben und dürfen das passive Wahlrecht nicht durch eine Straftat verloren haben.

Wer darf wählen?

Das aktive Wahlrecht haben alle Einwohner mit einer deutschen Staatsbürgerschaft sowie Bürgerinnen und Bürger eines anderen EU-Staates, die in Deutschland leben. Zudem müssen sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der jeweiligen Gemeinde gemeldet sein. Wohnungslose Menschen dürfen ebenfalls in der Gemeinde wählen, in der sie sich hauptsächlich aufhalten.

Wann sollte man Briefwahl beantragen?

Der Wahlschein kann bis spätestens Freitag vor dem Wahltag (7. Juni) bis 18 Uhr beantragt werden. Dazu ist es nicht nötig, dass die Wahlbenachrichtigung vorliegt. Wie Wahlberechtigte die Unterlagen anfordern können, unterscheidet sich von Kommune zu Kommune. Teils ist es Online, teils postalisch (meist mit einem Vordruck) oder persönlich möglich. Bei der Beantragung online kann es sein, dass der Antrag vor dem 7. Juni gestellt werden muss. Der letztmögliche Termin ist in der Wahlbenachrichtigung vermerkt. Wer sich für die Briefwahl entscheidet sollte bedenken, dass die ausgefüllten Unterlagen spätestens am Wahltag beim Wahlamt eingetroffen sein müssen.

Wie wird gewählt?

Gemeinde- und Ortsräte werden nach dem gleichen Verfahren gewählt. Wählerinnen und Wähler können nur denjenigen Kandidaten ihre Stimme geben, die auf den Wahlzetteln aufgeführt sind. Auf den Stimmzetteln sind jeweils die Kandidatinnen und Kandidaten einer Liste abgedruckt. Man kann entweder einen Stimmzettel ohne jede Art von Kennung abgeben oder seine Stimmen auf mehreren Listen verteilen.

Wer einen Stimmzettel ohne Kennung abgibt, schenkt jedem Kandidaten, der darauf aufgelistet ist, eine Stimme. Alternativ kann man auf einem Stimmzettel oder auf mehreren Stimmzetteln ausdrücklich die Bewerber kennzeichnen, denen man Stimmen geben möchte. Dafür sollte man ein Kreuz oder eine Zahl in das Kästchen hinter dem vorgedruckten Namen setzen.

Worauf sollte man beim Ausfüllen der Stimmzettel besonders achten?

Wichtig ist, dass man einem Kandidaten nicht mehr als drei Stimmen geben darf. Zudem erhält nur der Kandidat eine oder mehrere Stimmen, dessen Name ausdrücklich gekennzeichnet ist. Es genügt daher nicht, zum Beispiel die Namen der Kandidaten durchzustreichen, die man nicht wählen möchte. Außerdem darf man höchstens so viele Stimmen vergeben, wie Sitze im jeweiligen Gemeinderat vergeben sind. Sind beispielsweise 48 Mitglieder des Gemeinderats zu wählen, hat man auch 48 Stimmen.

Für die Kreistagswahlen ist der Landkreis in Wahlkreise eingeteilt. Die Wahlberechtigten haben in ihrem Wahlkreis so viele Stimmen, wie Kreisrätinnen und Kreisräte im Wahlkreis zu wählen sind. In der Region Stuttgart wählen die Bürgerinnen und Bürger die Regionalversammlung direkt. Jede Wählerin und jeder Wähler besitzt nur eine Stimme, mit der direkt eine Wählervereinigung beziehungsweise Partei gewählt wird. Kumulieren und Panaschieren sind daher nicht möglich.

Welche Aufgaben haben die Gemeinderäte?

Die Kommunalwahlen haben einen unmittelbaren Einfluss auf das Leben der Bürger. Der Gemeinderat entscheidet zum Beispiel über die Sanierung von Schulen, wo Häuser gebaut werden dürfen oder wie oft Busse und Straßenbahnen fahren. Er beschließt Gesetze, überwacht den Bürgermeister, stellt einen Haushaltsplan auf und sorgt dafür, dass es keine Missstände in der Verwaltung gibt. Gemeinsam mit dem Bürgermeister entscheidet der Gemeinderat über die Ernennung, Einstellung und Entlassung der Gemeindebediensteten. Gemeinderäte üben ihre Funktion ehrenamtlich auf, erhalten aber eine Aufwandsentschädigung.

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