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Wie man sich ins Klageregister eintragen kann

Hier erfahren Sie, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um an der Sammelklage teilzunehmen und wie Sie sich beteiligen können.

  • Der VZBV klagt gegen Vodafone.Foto: Marcel Paschertz / shutterstock.com

    Der VZBV klagt gegen Vodafone.Foto: Marcel Paschertz / shutterstock.com

Vodafone hat im Jahr 2023 die Preise für Internet- und Telefonanschlüsse erhöht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) sieht dafür keine rechtliche Grundlage und hat deswegen eine Sammelklage beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht. Wie Sie an der Klage teilnehmen können, erfahren Sie hier.

Können Sie diese Fragen mit „Ja“ beantworten?

Um an der Sammelklage gegen Vodafone teilnehmen zu können, sollten Sie die folgenden Fragen mit „Ja“ beantworten können. Die Fragen sind eine Zusammenfassung des Klage-Checks der Verbraucherzentrale, den Sie unter diesem Link finden.

Wenn Sie alle Fragen mit „Ja“ beantwortet haben, können Sie sich beim Bundesamt für Justiz (BfJ) ins Klageregister eintragen.

So nehmen Sie an der Sammelklage teil

Um an der Sammelklage teilzunehmen, müssen Sie das Online-Formular auf der Webseite des Bundesamtes für Justiz ausfüllen. So gehen Sie Schritt für Schritt vor:

Eine Ausfüllhilfe für das Formular stellt das Bundesamt für Justiz auch unter diesem Link bereit.

Was jetzt?

Nun heißt es für Verbraucher abwarten. Sollte die Verbraucherzentrale Erfolg haben, erhalten die Teilnehmer der Sammelklage automatisch einen Schadensersatz und müssen dafür nicht erneut vor Gericht erscheinen, um die Ansprüche geltend zu machen, teilt der VZBV mit. Um auf dem Laufenden zu bleiben, können Sie sich hier beim VZBV informieren. Sollten Sie Änderungen an Ihrer Eintragung im Sammelklageregister vornehmen wollen oder die Teilnahme zurückziehen, können Sie dies auf der Webseite des Bundesamts für Justiz tun. Folgen Sie dazu diesem Link und klicken Sie unter Punkt „8. Formular“ auf das entsprechende Formular, um es auszufüllen.

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