Wer glaubt, dass in Deutschland nur manche Tierarten geschützt sind, liegt falsch. Denn der allgemeine Artenschutz betrifft zunächst alle Arten. Tiere, die unter dem allgemeinen Tierschutz stehen, dürfen nicht mutwillig beunruhigt oder ohne vernünftigen Grund gefangen, verletzt oder getötet werden, heißt es im Bundesnaturschutzgesetz. Ausgenommen sind teilweise nichtheimische, gebietsfremde und invasive Arten, die außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebiets für die dortigen Arten ein erhebliches Gefährdungspotenzial darstellen. Für die Eindämmung ihrer Ausbreitung sind jedoch die Behörden zuständig, teilt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz mit. Doch für Wespen besteht noch ein strengeres Schutzgebot.
Wespen sind besonders geschützt
Die Gemeine und die Deutsche Wespe, die uns vorrangig am Esstisch begegnen, sind einheimische Arten. Sie stehen jedoch nicht nur unter dem allgemeinen Artenschutz, sondern sind gesetzlich besonders geschützt. Im Grunde bedeutet das, es gibt zusätzlich Besitz- und Vermarktungsverbote für Wespen. Verstöße gegen den besonderen Artenschutz der Wespen können als Straftat gewertet werden. Lesen Sie dazu auch unseren Artikel „Darf man Wespen töten?“. Schön und gut, aber warum stehen die Wespen denn nun unter Naturschutz?