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Ab wann Booster-Impfung? - Das Wichtigste im Überblick

Die Corona-Zahlen befinden sich deutschlandweit auf Rekordhoch. Viele fragen sich nun auch, ab wann eine Auffrischungsimpfung möglich ist. Mehr dazu hier.

  • Foto: Firn / Shutterstock.com

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In der vierten Welle der Corona-Pandemie, die gerade vor allem die Intensivstationen mit voller Härte trifft, nimmt auch das Interesse an Booster-Impfungen zu. Zwar ist ein Großteil der Patient*innen auf den Intensivstationen ungeimpft(1), da aber auch eine Grundimmunisierung durch eine COVID-19-Impfung gegen das Corona-Virus nicht zu 100 Prozent schützt, werden bei einem wachsenden Infektionsgeschehen zwangsläufig auch mehr geimpfte Personen auf Intensivstationen landen. Außerdem ist bekannt, dass der Impfschutz der Grundimmunisierung (2 Impfungen) mit der Zeit abnimmt(2). Auffrischungsimpfungen werden somit immer wichtiger(3), aber ab wann ist eine Booster-Impfung überhaupt möglich?

Ab wann ist eine Booster-Impfung möglich?

Eine Auffrischungsimpfung ist laut dem Bundesministerium für Gesundheit(4) nach min. 6 Monaten nach der letzten Impfung für jeden ab 12 Jahren(5) möglich. Dann gilt auch ein Anspruch auf Übernahme der Kosten. Sich früher impfen zu lassen, macht aus immunologischer Sicht auch wenig Sinn, da zum einen vor allem in den ersten Monaten nach der zweiten Impfung ein hervorragender Impfschutz bestehe und zum anderen die Wirkung einer Auffrischungsimpfung erst nach längerer Zeit am effektivsten ist(6). Diese Erfahrungen kennt man vor allem von anderen Impfungen. Somit ist auch der Nutzen einer Booster-Impfung nach erst nach mindestens 6 Monaten oder länger am größten.

Für wen wird die Booster-Impfung empfohlen?

Prinzipiell kann sich also jeder nach mindestens 6 Monaten boostern lassen. Personen aus Risikogruppen sollten dabei allerdings priorisiert werden. Genauere Empfehlungen hierzu gibt die Ständige Impfkommission (STIKO)(7,8). Hierbei wird vor allem Personen über 70 Jahren und Mitarbeitern von Pflegeeinrichtungen sowie Personal in medizinischen Einrichtungen eine Priorität zugesprochen. Außerdem wird eine Auffrischungsimpfung nach 6 Monaten auch für Personen mit einer Immunschwäche empfohlen. Personen mit einer schweren Immundefizienz wird eine Auffrischungsimpfung bereits nach 4 Wochen nach der zweiten Impfung empfohlen. Wer seine Impfung mit Johnson & Johnson erhalten hat, soll sich ebenfalls bereits ab der vierten Woche nach Erhalt der Impfung boostern lassen.

Gibt es eine Pflicht zur Booster-Impfung?

Noch handelt es sich bei den Booster-Impfungen um Empfehlungen seitens der STIKO und des Gesundheitsministeriums. Wer eine Grundimmunisierung hat, gilt noch als vollständig geimpft. Auch, wenn die digitalen Impfzertifikate ein „technisches Ablaufdatum“ von 12 Monaten haben, ist ein Impfnachweis für 2G und 3G-Regelungen auch nach dieser Zeit weiterhin mit dem gelben Impfheft möglich. Da allerdings noch geprüft werde, welche Impfabstände zur Aufrechterhaltung des Schutzes vor einer COVID-19-Erkrankung eingehalten werden müssen, kann im Moment noch nicht gesagt werden, wie lange man den Impfstatus „Geimpft“ behält. Mehr dazu finden Sie in diesem Artikel.

Lese-Tipp: Was bedeutet das „technische Ablaufdatum“ im digitalen Impfpass?

Mit welchem Impfstoff wird geboostert?

Durchgeführt werden Booster-Impfungen von niedergelassenen Ärzt*innen, mobilen Impfteams, Impfzentren oder durch Betriebsärzt*innen mit den mRNA-Impfstoffen von Biontech und Moderna (unabhängig von den bei der Grundimmunisierung verwendeten Impfstoffen). Wer bei der Grundimmunisierung bereits mit einem der beiden Impfstoffe geimpft wurde, sollte bei der Booster-Impfung möglichst denselben Impfstoff erhalten.

Lese-Tipp: Kann ich mich auch früher boostern lassen?

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