Panorama

33 Rinder verendet - Zwei Jahre Bewährung für Landwirt

Das Amtsgericht Rosenheim plädiert auf zwei Jahre Haft und fünf Jahre Tierhaltungsverbot für einen 49-jährigen Landwirt. Ihm werden Tiertötung und Tiermisshandlung seiner Rinder vorgeworfen.

  • Frisches Heu und ein sauberer Stall – so sollte es Kühen  auf einem Bauernhof gehen, doch bei dem angeklagten Landwirt  sah das anders aus. (Symbolbild)Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

    Frisches Heu und ein sauberer Stall – so sollte es Kühen auf einem Bauernhof gehen, doch bei dem angeklagten Landwirt sah das anders aus. (Symbolbild)Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Wegen Tiertötung und tierquälerischer Tiermisshandlung durch Unterlassen ist ein Landwirt vor dem Amtsgericht Rosenheim zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Zudem erlegten ihm die Richter am Donnerstag ein fünfjähriges Tierhalteverbot auf, wie ein Gerichtssprecher sagte. Der Mann müsse zudem eine Therapie machen. Das Gericht hielt den 49-Jährigen aufgrund einer depressiven Erkrankung für vermindert schuldfähig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Im Stall des Landwirts standen die Rinder den Ermittlungen nach bis zu 30 Zentimeter tief in der Gülle, waren teils ausgezehrt, von Parasiten befallen und mit Exkrementen beschmiert. Sie hielten sich zwischen verwesten Artgenossen auf. 33 tote Tiere entdeckten die Behörden vor knapp einem Jahr. Zuvor war der Hof bereits mehrfach kontrolliert und beanstandet worden. 

Landwirt entschuldigt sich für seine Taten

Seit März muss sich der Bauer aus dem Landkreis Rosenheim vor Gericht verantworten. Zum Auftakt hatte er über seine Pflichtverteidiger ein Geständnis abgelegt und sich für seine Taten entschuldigt. Dem 49-Jährigen sei alles über den Kopf gewachsen, berichteten die Anwälte demnach. Er habe an den Folgen einer Corona-Erkrankung gelitten, seine pflegebedürftige Mutter versorgen müssen und sei in eine Depression verfallen.

Die Staatsanwaltschaft plädierte am Donnerstagmorgen auf zwei Jahre Haft ohne Bewährung sowie ein fünfjähriges Tierhalteverbot. Die Verteidiger forderten maximal eineinhalb Jahre mit Bewährung und nicht eigens ein Tierhalteverbot, weil bereits das Veterinäramt dem Mann die Haltung von Tieren verboten habe.

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