Aurich/Vaihingen/Bietigheim-Bissingen. Die Grundsteuerreform tritt erst am 1. Januar 2025 in Kraft, doch treibt sie jetzt schon Immobilienbesitzer im Land um. Bis Ende Januar muss jeder Eigentümer seine Grundsteuererklärung beim Finanzamt eingereicht haben. Sie ist die Basis der Neuberechnung.
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