Im Streit um die Gaspipeline vom Hafen Mukran auf der Insel Rügen nach Lubmin hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Klagen zweier Umweltorganisationen gegen das Bergamt Stralsund abgewiesen.
Das Projekt sei angesichts der Gasmangellage gerechtfertigt und verstoße nicht gegen Bundesrecht, teilte das Gericht am Donnerstag zur Begründung mit. Geklagt hatten die Deutsche Umwelthilfe und der Naturschutzbund Mecklenburg-Vorpommern.