Stuttgart

BGH entscheidet über Fernwärme

Stuttgart - Vor mehr als drei Jahren hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart sein Urteil über die Zukunft des Fernwärmenetzes in der Landeshauptstadt gefällt. Zufrieden war damit keine der beiden Streitparteien. Die klagende Stadt hatte auf die Herausgabe des Netzes (nicht der Erzeugungsanlagen) von der Energie Baden-Württemberg (EnBW) gepocht. Der Energiemulti, dessen Konzessionsvertrag 2003 ausgelaufen war, sah dagegen quasi ein ewiges Nutzungsrecht. Nach langer Bedenkzeit ist nun klar, dass das Urteil wohl vorläufig sein wird, denn der Bundesgerichtshof hat beide von den Parteien beantragte Revisionen zugelassen.

Der Kartellsenat am Bundesgerichtshof (BGH) werde die Sache am 11. Juli verhandeln, teilte die BGH-Pressestelle mit. Nach der Auseinandersetzung über die Strom- und Gasnetze könnte damit ein weiterer Punkt zwischen der Stadt und der EnBW geklärt werden. Verhakt haben sich die Parteien auch beim Wassernetz, auf dessen Rückgabe die Stadt vor Gericht pocht.

Mit seinem Urteil (2 U 82/1999) hatte das OLG die Entscheidung der Vorgängerinstanz 2020 zur Fernwärme korrigiert und für einen Patt gesorgt. Wohin der BGH in der Frage tendiert, ist offen. Zunächst lag der Fall nicht beim Kartellsenat. Dieser Spezialsenat hat sich dem Vernehmen nach externer Expertise versichert. Die Richterinnen und Richter wollen am 11. Juli Jörg Nothdurft, Direktor der Abteilung Prozessführung und Recht beim Bundeskartellamt, hören.

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