Wirtschaft

Minijobs passen sich Mindestlohn an

Vom 1. Oktober an gilt eine Neuregelung bei Minijobs: Die Einkommensgrenze steigt im Takt mit dem Mindestlohn. Das hat Auswirkungen auf die maximal mögliche Arbeitszeit.

  • Putzen ist einer der Jobs, der oft als  geringfügige Beschäftigung ausgeübt wird.Foto: picture alliance / dpa/Jens Büttner

    Putzen ist einer der Jobs, der oft als geringfügige Beschäftigung ausgeübt wird.Foto: picture alliance / dpa/Jens Büttner

Der 1. Oktober ist eigentlich ein ungewöhnlicher Termin für eine Anpassung der Einkommensgrenze für die nicht sozialversicherungspflichtigen Minijobs. Bisher wurden sie immer zum Jahreswechsel verändert. Ab diesem Stichtag wird die monatliche Einkommensgrenze von zurzeit 450 Euro auf 520 Euro angehoben.

Das ist ein deutlicher Sprung. Die Einkommensgrenze für Minijobs stieg zuletzt im Jahr 2013 von 400 auf 450 Euro und blieb seitdem unverändert. Damit ist allerdings ein Problem entstanden: Je höher der 2015 eingeführte, gesetzliche Mindestlohn wurde, umso weniger Stunden konnten Minijobber monatlich arbeiten, ohne über das Limit zu kommen. So reduzierte sich zwischen 2015 und 2022 die Zahl der maximal möglichen Stunden von 53 auf 43 Stunden im Monat. Dieser Effekt galt lange als willkommen, weil damit die Zahl der Minijobs begrenzt wurde.

Gleichklang mit dem Mindestlohn

Doch nun ist es Schluss mit dieser Entkoppelung: Künftig soll die Einkommensgrenze für Minijobs im Gleichklang mit dem Mindestlohn angehoben werden. Mit der Neuregelung wird die derzeitige, mögliche Stundenzahl im Monat sozusagen eingefroren.

Minijobber können nun auch nach der aktuellen Anhebung des Mindestlohns nun maximal 43,33 Stunden arbeiten, sofern sie je geleisteter Stunde den Mindestlohn von zwölf Euro erhalten. Diese mögliche Stundenzahl dürfte dann stabil bleiben, weil die Einkommensgrenze bei einer Erhöhung des Mindestlohns künftig automatisch angeglichen wird.

Künftig regelmäßige Anpassung

Da der Mindestlohn seit 2021 auch innerhalb eines Jahres angepasst wird, wird sich dann auch diese Grenze regelmäßig verändern. Damit gibt es für Minijobber, die weniger als 43 Stunden im Monat arbeiten, prinzipiell ab dem 1. Oktober die Chance einer Gehaltserhöhung je gearbeiteter Stunde auch über den Mindestlohn hinaus. Eine Verpflichtung zu solch einer Anpassung gibt es aber nicht.

Das bedeutet dann auch, dass immer wieder neu eine Jahresbetrachtung des voraussichtlichen Einkommens gemacht werden muss, weil nicht in jedem Monat exakt die Mindestlohngrenze eingehalten werden muss. Vom 1. Oktober an darf es in den kommenden zwölf Monaten dann maximal einen Jahresverdienst von 6240 Euro geben.

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