Wirtschaft

Deutsche Umwelthilfe will Gastronomieketten verklagen

Seit Anfang des Jahres gilt eine Mehrwegangebotspflicht für Speisen und Getränke. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) will Gastronomieketten aufgrund von Verstößen dagegen verklagen.

  • Die gesetzliche Mehrwegpflicht gilt eigentlich seit Jahresanfang. Die DUH will Betrieb die dagegen verstoßen nun verklagen.  (Symbolfoto)Foto: IMAGO/Gottfried Czepluch/IMAGO/Gottfried Czepluch

    Die gesetzliche Mehrwegpflicht gilt eigentlich seit Jahresanfang. Die DUH will Betrieb die dagegen verstoßen nun verklagen. (Symbolfoto)Foto: IMAGO/Gottfried Czepluch/IMAGO/Gottfried Czepluch

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) will Gastronomieketten wegen Verstößen gegen die seit dem 1. Januar geltende Mehrwegangebotspflicht für Speisen und Getränke verklagen. „Viele Verbraucherinnen und Verbraucher haben es bereits selbst erlebt: Selbst große Gastronomieketten weigern sich, Mehrwegalternativen anzubieten“, erklärte die Organisation am Donnerstag. Die Unternehmen müssten nun mit Konsequenzen rechnen.

Aktivisten der DUH haben demnach bei 16 großen Gastronomieketten Kontrollen vorgenommen. Darunter seien Filialen der Systemgastronomie, des Einzelhandels, Bäckereien, Cafés und Kinos. Die Verstöße könne die DUH „mit gerichtsfesten Belegen untermauern“, erklärte sie. Nähere Details zu den Unternehmen und dem geplanten rechtlichen Vorgehen will die Organisation in der kommenden Woche bekanntgeben.

Seit dem 1. Januar müssen Gastronomiebetriebe in Deutschland, die Essen und Getränke zum Mitnehmen anbieten, dafür eine Mehrwegoption bereithalten. Für Essen und Getränke gelten teils unterschiedliche Vorgaben. Kommen Betriebe ihren Pflichten nicht nach, drohen laut Gesetz Bußgelder in Höhe von bis zu 10.000 Euro.

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