Freitag, 25. Mai 2012

Blaulicht und Rechnung




Nicht jeder Einsatz der Feuerwehr ist kostenlos. Foto: Bögel
Nicht jeder Einsatz der Feuerwehr ist kostenlos. Foto: Bögel

Vaihingen (ub). Thomas Korz, Gesamtkommandant der Vaihinger Feuerwehr, zitiert bei diesem Thema gerne einen Sketch von Uli Keuler. Der Anrufer, der einen Hausbrand meldet, gibt zugleich eine Zahlenkombination ein: Wie stark lodern die Flammen, wie viele Feuerwehrleute möchte ich haben, wie überweise ich die Kosten?
 Es ist eine Mär, dass die Einsätze der Feuerwehr kostenlos sind. Im neu überarbeiteten Feuerwehrgesetz vom 2. März 2010 ist exakt geregelt, was die originären Pflichtaufgaben sind und was die kostenpflichtigen Einsätze. Und manches Ausrücken der Floriansjünger kann ruckzuck zu einer juristischen Auseinandersetzung im Nachhinein führen. „Es ist manchmal schon ein Problem“, sagt der Vaihinger Feuerwehrchef Korz. „Bei einem Pkw-Brand sind uns schon Leute entgegengekommen, in der Hand einen leeren Feuerlöscher und dann gleich die Frage: wer bezahlt?“
Der Gesetzgeber hat die Aufgaben der Feuerwehren klar geregelt. So haben die Floriansjünger bei Bränden und öffentlichen Notständen (siehe Info-Kasten) Hilfe zu leisten und den Einzelnen und das Gemeinwesen vor drohenden Gefahren zu schützen. Auch steht die Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen obenan. Aufgaben, bei denen keine Kosten entstehen – außer für den Träger der Feuerwehr.
Doch schon bei der Rettung von Tieren kommt es auf Feinheiten an. „Die Katze auf dem Baum ist keine lebensbedrohliche Lage. Die Katze kam auf den Baum hoch, dann kommt sie wieder runter“, sagen Barbara Keefer, die zuständige Juristin der Stadt Vaihingen, und Jutta Graf, Sachbearbeiterin der Feuerwehr-Verwaltung. Anders sieht es aus, wenn eine Katze in einem gekippten Fenster eingeklemmt ist. „Wenn das Tier wie ein nasser Sack drinhängt, dann ist das für uns schon eine lebensbedrohliche Maßnahme“, so Feuerwehrkommandant Thomas Korz. Beispiel Remseck: Hier war ein Pferd in eine Grube gestürzt – die Feuerwehr leistete technische Hilfe. Kostenlos für den Pferdebesitzer.
Als Dienstleister in allen Lagen möchte sich die Feuerwehr aber nicht sehen. Korz: „Wir sind eine freiwillige Feuerwehr und sitzen nicht herum und warten, bis etwas passiert. Bei einem Alarm werden wir alle nachts aus dem Schlaf gerissen.“ Wenn nach einem Starkregen die Toilette überläuft und zwei Zentimeter Wasser auf dem Boden stehen, ist das kein Fall für den Notruf 112. Korz: „Zum Putzen sind wir nicht da.“
Oder ein berstendes Rohr mit einer anschließenden Überschwemmung im Keller. Da kommt es auf die Meldung bei der Leitstelle in Ludwigsburg an. Bei einer sachlichen Beschreibung erklärt der Disponent, der den Notruf entgegennimmt, dass dieser Einsatz Kosten verursacht. Die Vaihinger Feuerwehr rückt in diesem Fall mit sechs Leuten und einer Pumpe an. Die Rechnung, die die Stadt dann schickt, pendelt zwischen 500 und 1000 Euro. Wird dieser Vorfall allerdings panisch am Telefon geschildert und der Diensthabende in der Notrufzentrale der Feuerwehr in Ludwigsburg sieht Gefahr im Verzug, rücken deutlich mehr Einsatzkräfte aus. Zwei Fahrzeuge fahren mindestens aus der Wache, dementsprechend auch die Besetzung mit Wehrleuten. So kann sich bei diesem Szenario die Rechnung schnell auf über 2000 Euro hochschrauben.
In Vaihingen kostet die Einsatzstunde für einen Feuerwehrmann oder eine Feuerwehrfrau 35 Euro. Welche Gerätschaften mit wie vielen Leuten losgeschickt werden, ist in dem Alarm- und Ausrückeplan festgelegt. Der Einsatz der Drehleiter, die beispielsweise bei der Sicherung von Bäumen nötig wird, kostet mehr als der Einsatz des Gerätewagens Transport.
Neu ist die Regelung nach dem Feuerwehrgesetz, wobei Kostenersatz verlangt wird, wenn der Einsatz „durch den Betrieb von Kraftfahrzeugen“ verursacht wird. Im Klartext: Jeder Unfall wird abgerechnet. Früher erfolgte die Personenrettung noch kostenlos, aber beispielsweise das Abstreuen von Öl wurde in Rechnung gestellt. Jetzt wird ein Unfall komplett abgerechnet – die Kosten übernimmt in aller Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.
Das soll aber nicht heißen, den Notruf 112 zu vermeiden. So sind beispielsweise Unbeteiligte, die einen Unfall entdecken, verpflichtet, Hilfe zu holen. Korz: „Wenn wir nur kommen, nachschauen und nicht eingreifen, entstehen auch keine Kosten.“
Unter die Kann-Aufgaben der Feuerwehr fällt die Unterstützung der Bahn. Bei Suizidfällen auf dem Gleis wird in aller Regel die Feuerwehr angefordert. Korz: „Hier können wir aber nur helfen, wenn die entsprechenden Leute verfügbar sind. Das kann schon ziemlich an die Psyche gehen.“ Die Vaihinger Feuerwehr wird auch bei der Evakuierung von Zügen bei Lokschäden im Tunnel gerufen. Jutta Graf: „Die Bahn bezahlt aber alle Rechnungen pünktlich.“
In Rechnung gestellt werden nach dem neuen Feuerwehrgesetz die Kosten für Sonderlösch- und Einsatzmittel bei einem Brand in einem Gewerbe- oder Industriebetrieb. Korz: „Wenn beispielsweise bei einem Brand von Reifen Sonderlöschmittel aus halb Deutschland hergeschafft werden müssen, kann das in die Millionen gehen.“




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