KW 40 - Von Juchtenkäfern und anderen Dingen
Liebe Leser,
der Artikel über das versprochene Blümchen war schon angefangen. Ehrlich. Aber ein Käfer hat ihm
den Rang abgelaufen.
Er mag es duster und verkrümelt sich seiner Baumhöhle: der Eremit, wissenschaftlich Osmoderma eremita. Er verdankt seine deutsche Bezeichnung dem heimlichen Lebensstil und ist ein aktueller Medienstar.
Der Vertreter der Rosenkäfer besiedelt eine schöne Baumhöhle und bleibt gerne einfach drin. Bis zu vier Jahre lebt er dort als Larve vor sich hin. Der erwachsene, flugfähige Eremit hat dann nur noch ein paar Wochen zu leben. Essen spielt dann in der Zeit bis zu seinem Ableben kaum eine Rolle, eher Sex. Um sein Weibchen zu locken, verströmt das Männchen einen süßlichen Duft, der an Juchtenleder erinnern soll. Juchtenleder ist Rindsleder, das mit einem Öl der Birke behandelt wurde. Daher der zusätzliche Name Juchtenkäfer.
Zu plötzlichem Ruhm kommt der Käfer vor allem dann, wenn er Baumfällarbeiten im Wege ist. Wie beispielsweise beim Großprojekt Stuttgart 21.
In der Nacht vom 1. Oktober wurden im Mittleren Schlossgarten 25 Bäume gefällt und geschreddert. Per Eilantrag versuchte laut „Spiegel“ der Bund für Umwelt und Naturschutz am Donnerstag, 30. September, um 16 Uhr die Arbeiten beim Verwaltungsgericht zu unterbinden. Das Eisenbahn-Bundesamt (Eba) wiederum hatte am jenem Abend in einem Schreiben der Bahn untersagt, mit dem Fällen zu beginnen. Es wurde das Fehlen von Unterlagen bemängelt, die sich mit dem Schutz des Juchtenkäfers befassen. „Laut Eba leben Juchtenkäfer einem Gutachten zufolge in sieben Bäumen. Auch Fledermäuse sollen gefährdet sein. Die Bahn müsse deshalb sicherstellen, dass keine Fledermäuse in Höhlen und Spalten der zu fällenden Bäume vorhanden sind“, so eine dpa-Meldung vom 7. Oktober. Laut Eba wisse die Bahn seit mindestens Januar 2010 von der Juchtenkäfer-Siedlung.
Am Donnerstagabend voriger Woche kam es trotz allem zur Rodung der Bäume. Laut „Stuttgarter Zeitung“ hatte ein Sprecher des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr in jener Nacht einem irritierten Polizeipräsidenten erklärt, dass die rechtlichen Fragen mittlerweile geklärt seien. Das Verwaltungsgericht Stuttgart geht derweil der Frage nach, warum „entscheidungserhebliche Informationen“ dem Gericht nicht vorgelegt wurden.
Wieso nun dieser Wirbel um den Käfer? Das Tierchen gilt laut der Roten Liste der bedrohten Arten als stark gefährdet. Na ja, könnte man einwerfen, da ist er nicht der Einzige. Kommen doch beispielsweise im Bereich der Bahnanlagen, die für Stuttgart 21 weichen müssen, jede Menge gefährdete Spezialisten vor. Im Planfeststellungsbeschluss (Pfb) für den geplanten Tiefbahnhof steht’s. Das Dokument ist im Internet einzusehen.
Der Eingriff in das Gleisvorfeld, das dem Tiefbahnhof weichen soll, wiegt folglich nicht nur „aus denkmalrechtlicher Sicht schwer“ (Pfb, Seite 264). Es tummelt sich auf dem unwirtlichen Gelände der Bahnanlagen auch allerhand Geschütztes. „Die durchgeführten Untersuchungen haben ergeben, dass im gesamten Raum der untersuchten Bahnanlagen zahlreiche landes- oder bundesweit gefährdete Arten (...) vorkommen“ (Pfb, Seite 318).
Aber der Juchtenkäfer, der ist halt ein ganz Besonderer. Er steht eben zusätzlich unter dem besonderen Schutz der Europäischen Union. Denn der Käfer ist in Anhängen der Flora-Fauna-Habitat-(FFH)-Richtlinie zu finden. Diese soll den Erhalt der biologischen Vielfalt sichern. Zudem ist der Juchtenkäfer laut FFH eine Prioritäre Art. „Diese Einstufung hat besonders strenge Schutzvorschriften im Falle von Eingriffen zur Folge“, schreibt das Bundesamt für Naturschutz. Der Europäischen Gemeinschaft komme somit eine besondere Verantwortung für seine Erhaltung zu. „Kommt ein EU-Mitgliedstaat seinen aus der Europäischen Naturschutz-Richtlinien erwachsenen Pflichten nicht vollständig nach, kann bei der EU-Kommission durch jede Person, auch durch Verbände oder Kommunen, eine Beschwerde eingereicht werden“, so das Bundesamt. Nebenbei bemerkt ist der Juchtenkäfer eine Art des Zielartenkonzepts in Baden-Württemberg. Umwelt- und Verkehrsministerin Tanja Gönner sagte bei einer Buchvorstellung vorgestern: „Artenschutz findet im Kopf statt.“ Und im Schlossgarten?
Es ist nicht so, als hätte man sich noch nie um das Tierchen gekümmert. Im Jahr 2002 ergab eine Untersuchung, dass der Juchtenkäfer im Rosensteinpark in Stuttgart und auch im Unteren Schlossgarten lebt. „Im Mittleren Schlossgarten hingegen, dem direkt vorhabensbezogenen Eingriffsbereich, wurden trotz scheinbar geeigneter Höhlungen keine Vorkommen nachgewiesen“ (Pfb, Seite 324). Ähnliches wurde von Fledermäusen berichtet. „Die alten Bäume mit einer Vielzahl von Baumhöhlen im Mittleren Schlossgarten kommen zudem als potenzielle Sommerquartiere in Betracht (...) ein besetztes Sommerquartier wurde allerdings nicht nachgewiesen“ (Pfb, Seite 323).
Aber nun scheint er doch da, der Käfer, der als Larve in der Höhle vor sich hinmümmelt. Morsche und verpilzte Holzteilchen frisst er besonders gerne. Bei der Brautwerbung sitzt das Männchen an seiner Höhle und müffelt vor sich hin. Lässt sich davon ein Weibchen begeistern, kommt es zur Paarung. Danach legt die Käferdame bis zu 80 Eier in eine Baumhöhle. Die Art gilt als sehr standorttreu und flugträge.
Käfer hin oder her, Stuttgart 21 ist „das größte Projekt zum Schutz der Umwelt“. Das sagt die Broschüre „21 gute Gründe für Stuttgart 21“. Durch das Abtragen der alten Gleise könne die „grüne Lunge“ der Stadt um 20 Hektar Park und zehn Hektar städtische Grünflächen erweitert werden. „Das ist gut für das Stuttgarter Stadtklima“, so die Schlussfolgerung. In den Phänomenen wurde dagegen schon einmal auf die Bedeutung der baulich nicht genutzten Gleisanlagen für das Stuttgarter Klima hingewiesen. Nachts kühlen die Gleisanlagen stark ab, was dem Kessel Kaltluftflüsse beschert. Wird diese Frischluftschneise bebaut, ist mit einer Zunahme der Lufttemperatur zu rechnen. „Schon jetzt soll die Notwendigkeit von Dach- und Fassadenbegrünung (...) angesprochen werden“, mahnen die Klimaexperten auf den offiziellen Internetseiten der Stadt Stuttgart.
Wer hätte gedacht, dass einem Schotterbett mit Gleisen ökologisch gesehen eine wichtige Funktion zukommt? Geschützte Raritäten der Flora und Fauna mögen diese Trockenbiotope. Der Verlust jener Lebensräume muss ausgeglichen werden. Hierzu findet sich im Internetauftritt „Bahnprojekt Stuttgart-Ulm“ unter der Überschrift „Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen“ folgender Satz: „Mit dem Wegfall der oberirdischen Gleisanlagen gewinnt der Schlossgarten neue Flächen hinzu: Rund ein Fünftel der frei werdenden 100 Hektar Fläche kommt dem Park zugute.“ Die 20 Hektar Parkgewinn sind also dem Verlust des Lebensraums Gleisanlagen geschuldet?
Das „größte Projekt zum Schutz der Umwelt“ – manche sehen darin eine Gefahr für die Mineralquellen Stuttgarts. In diesem Zusammenhang wird von den Machern gerne betont, dass S- und U-Bahn-Tunnel tiefer im Untergrund liegen als der geplante Tiefbahnhof. Gut zu sehen auf der Grafik in der VKZ vom Donnerstag.
Unter der Bodenplatte des Bahnhofs werden aber „2800 Betonpfähle bis zu 15 Meter tief in den Boden gerammt“, Originalzitat aus „Bahnprojekt Stuttgart-Ulm“. Wo liegt jeweils der tiefste Punkt, sind die S-Bahn-Röhren ebenfalls fixiert, wenn ja wie? Eine Anfrage diesbezüglich wurde von unserer Zeitung am Dienstag an das Kommunikationsbüro S 21 gestellt. Bis Redaktionsschluss ist keine Antwort eingegangen.
Sabine Rücker
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