Ein Besuch im Zollamt Ludwigsburg
Ludwigsburg (ub) – Zigarettenhehler erwischt, Beinprothese als Drogenversteck, 37 Kilogramm Heroin im Pkw-Unterbau geschmuggelt, Einsatz gegen die Schwarzarbeit – Schlagzeilen aus der Arbeit der Zöllner. In der Mörikestraße 111 in Ludwigsburg geht es ruhiger zu, aber nicht weniger effektiv. Ein Blick hinter die Kulissen des Zollamtes mitten im Binnenland, das aber genauso für die Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs aus Ländern außerhalb der Europäischen Union zuständig ist.
In den großen Hof des Zollamtes in Ludwigsburg tuckert der schwere Lastwagen. Geladen hat der Truck Teebeutel aus der Türkei. Der Spediteur öffnet bereitwillig die hinteren Ladeklappen, hält eine Packung der Ware in das Objektiv des Fotografen. „Das ist Werbung“, schmunzelt der Mann. Thomas Kärcher, Vorsteher des Zollamtes Ludwigsburg, und Thomas Böhme, zuständig für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit beim Hauptzollamt in Heilbronn, erledigen mittlerweile höchstpersönlich den Papierkram. Alles in Ordnung.
Im dritten Quartal dieses Jahres wickelte das Zollamt in der Mörikestraße 14641 Sendungen ab, sowohl gewerblicher Art als auch der private Postverkehr. 2500 Waren wurden persönlich von den 17 Beschäftigten in Augenschein genommen – risikoorientierte Prüfungen, wie es im internen Sprachgebrauch heißt. Das meiste Geschäft wird allerdings auf dem elektronischen Weg erledigt. Schriftliche Zollanmeldungen und Abgabenbescheide werden ersetzt durch den digitalen Datenaustausch. So wurden im Jahr 2006 drei Viertel aller Einfuhrabfertigungen in Baden-Württemberg über das IT-Verfahren „Atlas“ abgewickelt. Bei den Grenzzollämtern wurden über 90 Prozent der Wareneinfuhren papierlos erledigt.
Ein Zollamt gibt es in Ludwigsburg bereits seit 1824. Seit 1985 ist es auf dem Gelände der ehemaligen Eberhard-Ludwig-Kaserne in der Mörikestraße und ist seit Oktober 1996 eine Dienststelle des Hauptzollamtes Heilbronn. Der Bezirk umfasst etwa den Bereich des Landkreises Ludwigsburg, der zu den industriereichsten Kreisen im Land gehört. Firmen aus der Metall- und Elektroindustrie, dem Maschinenbau, der Fahrzeugindustrie mit ihren Zulieferern, der Elektrotechnik, der chemischen Industrie und dem Speditionsgewerbe gehören zu den „Kunden“ des Zollamtes mit seinen 17 Beschäftigten.
Innerhalb der Europäischen Union herrscht freier Warenverkehr. Aber wenn Produkte aus einem Drittland in die EU eingeführt werden sollen, unterliegen sie ab dem Zeitpunkt der Grenzüberschreitung der zollamtlichen Überwachung. Ist der Empfänger im Landkreis Ludwigsburg, bekommt das Zollamt in der Mörikestraße eine elektronische Mitteilung über den Warenversand. Entweder wird der ankommende Laster im Hof des Zollamtes kontrolliert oder – das ist eher die Regel – extra geschulte Mitarbeiter des Betriebes üben im Unternehmen die Aufgaben des Zolls aus. „Das ist einfach nicht praktikabel, dass alle Waren aus Drittländern über das Zollamt laufen. Außerdem sehen wir uns auch als Partner der Wirtschaft“, so der Ludwigsburger Zollamtschef Thomas Kärcher.
Das heißt aber nicht, dass es keine Kontrollen in den Unternehmen gibt. Schließlich fließt mit den Einfuhrabgaben bares Geld – die Zollämter sind schließlich untergeordnete Behörden des Bundesfinanzministeriums.
Neben der Erhebung der Zölle steht aber auch die Überwachung der Verbote und Beschränkungen im Aufgabenspektrum der Zollverwaltung. Vier maßgebliche Gruppen sind hier der Schutz der öffentlichen Sittlichkeit, Ordnung und Sicherheit (beispielsweise Falschgeld, Kriegswaffen, Pornografie), Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen, Tieren und Pflanzen (Artenschutz, Seuchen- und Strahlenschutz), Schutz des nationalen Kulturgutes, Schutz des gewerblichen und kommerziellen Eigentums (falsche Herkunftsangaben, Urheberrechts- und Patentverletzungen).
Bei diesen Verboten und Beschränkungen können die Ludwigsburger Zöllner einige Fälle auflisten: Zur WM 2006 wurden 731 Fußbälle aus Indien eingeführt. Das Logo des Originalherstellers hat sich als Fälschung erwiesen Die Ware musste vernichtet werden. Der Käufer konnte die Bälle nicht absetzen (Verkaufswert rund 8100 Euro) und musste noch die Kosten für die Vernichtung (800 Euro) bezahlen. Oder die Einfuhr von 100 MP3-Playern im Wert von 3000 Euro – ein Verstoß gegen das Patentrecht. Es wurde gerichtlich untersagt, die Ware zu veräußern und die Player mussten vernichtet werden.
Ein Auge werfen die Ludwigsburger Zöllner aber auch auf den privaten Postverkehr – beispielsweise wenn über das Internet das Kult-Handy iPhone in den USA geordert wird. Für 400 bis 500 US-Dollar kann das Gerät gekauft werden. Ohne eine entsprechende Rechnung kann die Post den Inhalt aber nicht verzollen und so landet das Päckchen schnell beim Zollamt in Ludwigsburg. Mit dem Zuschlagsgebot und dem Kreditkartenauszug muss der Empfänger aus dem Landkreis in die Kreishauptstadt kommen und brav die 19 Prozent Mehrwertsteuer oder Einfuhrumsatzsteuer bezahlen.
Ausschließlich Postsendungen mit gekauften Waren aus Drittländern, deren Wert nicht höher ist als 22 Euro, sind einfuhrabgabefrei. Bei Sendungen, deren Wert diese Freigrenze übersteigt, sind die Mehrwertsteuer sowie ein warenspezifischer Zoll zu erheben. Das kann für den Empfänger schnell teuer werden. Thomas Böhme: „Doch nicht nur für vermeintliche Internetschnäppchen gelten Freimengen – kostenlose Geschenksendungen beispielsweise von Verwandten unterliegen nur bis zu einem Wert von 45 Euro der Steuerfreiheit bei der Einfuhr.“
Ein Geschenk war auch ein Gürtel aus Schlangenleder, der von den USA aus in den Landkreis Ludwigsburg adressiert war. Hier bestand der Verdacht auf Verstoß gegen das Washingtoner Artenschutzabkommen. Mehr als 8000 Tierarten und 40000 Pflanzenarten stehen heute unter diesem Schutz. Bei diesem Fall gab es aber Entwarnung aus der Wilhelma. Ein Biologe bestätigte gegenüber dem Zoll, dass die Klapperschlange, die für den Gürtel ihr Leben lassen musste, nicht geschützt ist.
„Zutritt verboten“ steht an der Tür im Erdgeschoss des Ludwigsburger Zollamtes. Dahinter lagern unzählige Postsendungen von Privatpersonen – und oft sind Medikamente in den Kuverten. Die Einfuhr von Medikamenten durch Privatpersonen im Postversand ist nach dem nationalen Arzneimittelgesetz generell verboten. Zu den Arzneimitteln gehören unter Umständen auch sogenannte Nahrungsergänzungsmittel, die in den Herkunftsländern frei erwerblich sind, nach deutschem Recht jedoch als Arzneimittel gelten und somit nicht eingeführt werden dürfen.
Zollchef Kärcher: „Da kann es schon einmal sein, dass auf dem Flur laute Diskussionen beginnen.“ Im Schnitt müssen pro Tag drei Einfuhrsendungen auf mögliche Verbote geprüft werden, jetzt in der Weihnachtszeit ist es gut und gerne das Doppelte. So kann schnell das Superschnäppchen aus dem Internetauktionshaus – wenn es aus Übersee geliefert wird – zum Ärger mit dem Zoll führen.
