Wechseln im Winter – eine Kunst für sich
Vaihingen (ev) – Am 1. Januar beginnt die „Wechselperiode 2“. Wie in jedem Jahr können sich dann wechselwillige Amateurfußballer auf die Suche nach einem neuen Verein begeben. Dabei gibt es allerdings einige Modalitäten zu beachten und eines ist sicher: ohne die Zustimmung des alten Clubs läuft im Winter nichts!
Schon jetzt hört man bei den hiesigen Fußballern von Verpflichtungen großartiger Stürmer, exzellenter Mittelfeldspieler und grandioser Abwehspieler. Fragt man allerdings bei den Vereinen direkt nach, kommt fast immer die Antwort: „Da ist noch nichts sicher!“ Und die Verantwortlichen haben damit auch recht.
Denn bis zum 31. Januar 2008, dem Ende der Wechselperiode, kann noch sehr viel passieren. Das erste wichtige Datum ist der 31. Dezember 2007. Bis dahin muss sich jeder Spieler, der für einen anderen Club spielen will, bei seinem bisherigen Verein abmelden und zwar mit eingeschriebener Postkarte oder mit einem eingeschriebenen Brief. Als Tag der Abmeldung gilt das Datum des Poststempels.
Mit der Abmeldung beim abgebenden Verein erlischt auf jeden Fall das dortige Spielrecht. Der alte Verein des Spielers ist dann verpflichtet, den Spielerpass innerhalb von 14 Tagen dem Spieler, dem neuen Verein oder dem zuständigen Verband auszuhändigen oder zu übersenden. Mit der Übermittlung des Spielerpasses gibt der alte Verein auch entweder seine Zustimmung zum Spielertransfer oder lehnt diesen ab, wodurch sich verschiedene Möglichkeiten ergeben. Folgende Varianten sind denkbar.
Zustimmung: Ist der Verein mit dem Wechsel einverstanden und wird der Pass rechtzeitig herausgegeben, bekommt der Spieler das Spielrecht für Pflicht- und Freundschaftsspiele ab dem Tag, an dem der Antrag beim Verband eingegangen ist, frühestens aber zum 1. Januar. Versäumt der abgebende Verein die fristgerechte Herausgabe des Spielerpasses, gilt der Spieler als freigegeben. Die Zustimmung kann auch nachträglich erteilt werden, spätestens jedoch bis zum Ende der Wechselperiode. Eine bereits erteilte Zustimmung kann nicht mehr in eine Nicht-Zustimmung gewandelt werden.
Zustimmung durch Entschädigungsbeiträge: In der Wechselperiode 1 vom 1. Juli bis zum 31. August ist es möglich, die Zustimmung des alten Vereins zu übergehen und zwar dadurch, dass der neue Club einen Entschädigungsbeitrag entrichtet. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Spielklassenzugehörigkeit der ersten Mannschaft des aufnehmenden Vereins. Wechselt ein Spieler in die Kreisliga A wären das zum Beispiel 500 Euro, bei einem Wechsel in die Landesliga müssten 1500 Euro auf dem Überweisungsträger stehen. In der Winterpause gibt es hingegen offiziell keine Entschädigungsbeiträge. „Natürlich besteht aber auch in der Wechselperiode 2 die Möglichkeit, Spieler freizukaufen“, erklärt Otto Beißwenger, Leiter der Passstelle beim Württembergischen Fußballverband (WFV). Den Wechselsummen seien dabei nach oben allerdings keine Grenzen gesetzt. Beißwenger warnt jedoch vor horrenden Zahlungen: „Der neue Verein muss vorsichtig sein, sonst kann es passieren, dass er einen Spieler für viel Geld kauft, der nach der Saison aber nichts mehr vom Verein wissen will und sich wieder einen neuen Club sucht“, erläutert Otto Beißwenger.
Keine Zustimmung: Ob der alte Verein die Zustimmung zu einem Wechsel in der Winterpause gibt, sollte am besten in einem Gespräch, das vorher stattfindet, geklärt werden. Denn verweigert der Verein sein Okay zum Transfer und ist durch die Abmeldung das Spielrecht erloschen, darf der Spieler für seinen neuen Verein nur in Freundschaftsspielen auflaufen. In Pflichtspielen kommt er erst am 1. November des folgenden Spieljahres, spätestens aber sechs Monate nach dem letzen Spiel zum Zuge. Kickt der wechselwillige Spieler zum Beispiel zum letzen Mal am 14. November für seinen alten Verein, hat er ab dem 15. Mai des darauf folgenden Jahres wieder das Recht, an Pflichtspielen teilzunehmen.
Wechsel ohne Zustimmung und ohne Entschädigungsbeitrag: Das geht in der Winterpause eigentlich nicht, außer der abgebende Verein löst sich auf oder der Spieler hat zuvor nachweislich sechs Monate nicht mehr gespielt. „Der abgebende Verein muss dies aber bestätigen“, erklärt Beißwenger. Macht er dies nicht, muss ihn der Spieler schriftlich dazu auffordern. Ist nach 14 Tagen aber immer noch keine Bestätigung angekommen, muss der Spieler erklären, dass er sechs Monate nicht gespielt hat und der neue Verein muss diese Erklärung annehmen, denn wenn die Aussage falsch war, bekommt der neue Verein die Strafe.
So viel zur Abmeldung. Bekommt der Spieler die Zustimmung für einen Wechsel, muss er zusammen mit dem neuen Verein einen Antrag auf Erteilung eines Spielrechts stellen. Soll der Vereinswechsel innerhalb der Wechselperioden vollzogen werden, muss der Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bis spätestens 31. Januar 2008 bei der WFV-Geschäftsstelle vorliegen.
Momentan geht es in der Passstelle von Otto Beißwenger, die telefonisch unter der Nummer 0711/2276411 zu erreichen ist, noch ruhig zu. Das kann sich aber ändern, sobald die Wechselperiode beginnt. „Dann gibt es bei uns eine Urlaubssperre“, schmunzelt der Leiter der Passstelle, denn dann häufen sich die Fragen, die den Vereinswechsel betreffen.
Wie viele Spieler in der Winterpause normalerweise einen neuen Vereins suchen, kann Beißwenger nicht sagen. Allerdings weiß er, wie viele Vorgänge (inklusive Neuanträge, Gastspielrechte und so weiter) im gesamten Jahr anfallen. „Und das sind im ganzen WFV-Bereich zwischen 100 000 und 110 000“, sagt Beißwenger.
