Donnerstag, 24. Mai 2012

Mit Mathematik zur Gebühr




Regenwassser, das übers Hausdach in die Kanalisation läuft, wird jetzt in Illingen mit einer gesplitteten Gebühr veranschlagt. 	Foto: Elsässer
Regenwassser, das übers Hausdach in die Kanalisation läuft, wird jetzt in Illingen mit einer gesplitteten Gebühr veranschlagt. Foto: Elsässer

Illingen (elf). Auf nahezu jedem Grundstück einer Kommune fällt Wasser an, das über die Kanalisation zur Kläranlage abgeleitet wird und somit Kosten verursacht. Dabei handelt es sich um Schmutzwasser aus dem Haushalt aber auch um Regenwasser. Um die Kosten gerecht zu verteilen, führt die Gemeinde Illingen die gesplittete Abwassergebühr ein.
Illinger Hausbesitzer müssen jetzt dafür den Rechenschieber auspacken.
Bisher zahlte jeder Illinger Verbraucher Abwassergebühren aufgrund seines Trinkwasserverbrauchs. In diesen Gebühren waren auch die Kosten für die Ableitung des Regenwassers enthalten. Die bisherige Abwassergebühr wird nun aufgeteilt (gesplittet) in eine Gebühr für das Schmutzwasser, die der Menge des entnommenen Frischwassers entspricht und in eine Gebühr für das Ableiten des Regenwassers. Diese richtet sich nach der Größe und Art der versiegelten und ans Abwassernetz angeschlossenen Fläche. Die Gemeinde Illingen folgt damit einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 11. März 2010, laut dem sämtliche Kommunen eine getrennte Abwassergebühr mit unterschiedlichen Gebührenmaßstäben erheben müssen.
Viel Arbeit für die Illinger Gemeindeverwaltung, die für die Umsetzung die Gesellschaft für Kommunalberatung Heyder und Partner mit Sitz in Tübingen beauftragt hat. Sie hat anhand von automatisierten Liegenschaftskarten, in denen sämtliche Grundstücke und Gebäude verzeichnet sind, die Grundstücksbesitzer samt auf dem Grundstück eingemessenen Gebäudeflächen ermittelt. Die Daten sind ziemlich aktuell, da das Vermessungsamt erst in den 90er Jahren Messungen im Ort durchgeführt hat. Die Größe der auf dem Grundstück versiegelten und am Abwasserkanal angeschlossenen Flächen (Haus, Garage, Terrasse, Hofzufahrt) bestimmt die Höhe der Niederschlagsgebühr. Für die verschiedenen Versiegelungsflächen gibt es verschiedene Bemessungswerte. Flächen wie Dächer, Asphalt und Beton bekommen den Faktor 0,9. Pflaster, Platten und Verbundsteine bekommen den Faktor 0,6. Kies, Schotter und Rasengittersteine bekommen den Faktor 0,3. Nicht ans Abwassernetz angeschlossene Flächen bekommen den Faktor 0. Alle versiegelten Flächen werden ins Verhältnis zur Größe des Grundstücks gesetzt und somit der sogenannte Grundstücksabflussbeiwert ermittelt.
Kleines Rechenbeispiel: Auf einem 500 Quadratmeter großen Grundstück steht ein Wohnhaus mit einer Grundfläche von 100 Quadratmetern, der Dachüberstand beträgt zehn Quadratmeter. Daneben steht eine Doppelgarage mit 32 Quadratmetern. Diese insgesamt 142 Quadratmeter werden durch die Grundstücksfläche (500 m²) geteilt und mit dem Faktor 0,9 multipliziert: 142 : 500 = 0,28. Dieser Wert mit 0,9 multipliziert ergibt den Grundstücksabflussbeiwert von 0,3 (aufgerundet). Somit beträgt die abflussrelevante Fläche des Grundstücks 500 x 0,3 = 150 Quadratmeter. Dabei handelt es sich um eine vom Fachbüro vorgenommene pauschalierte Schätzung.
2800 Illinger und Schützinger sollen abflussrelevante Fläche prüfen
Insgesamt 2800 Illinger und Schützinger Grundstücksbesitzer wurden Ende August angeschrieben. In dem Schreiben wurde ihnen die abflussrelevante Fläche ihres Grundstücks mitgeteilt. Jetzt sind die Grundstücksbesitzer gefordert. Entspricht diese berechnete Fläche nicht der tatsächlich bebauten und versiegelten Fläche auf dem Flurstück, muss unter Berücksichtigung der verschiedenen Abflussfaktoren eine Korrektur vorgenommen werden.
Dazu Peter Heyder vom zuständigen Fachbüro: „Der Grundstückseigentümer muss sich zuerst fragen, welche Flächen ans Kanalnetz angeschlossen sind. Stellt er fest, dass eine oder mehrere Flächen nicht berücksichtigt wurden, muss er das angeben – auch wenn sich seine Situation dabei verschlechtert.“ Hat der oben erwähnte Hausbesitzer zum Beispiel noch einen Stellplatz geschaffen und dabei 16 Quadratmeter mit Verbundsteinen versiegelt, muss diese Fläche – wenn sie ans Kanalnetz angeschlossen ist – auf dem Antwortschreiben eingezeichnet und folgendermaßen berechnet werden: 16m² x 0,6 (Faktor für Verbundsteine) = 9,6m². Die abflussrelevante Fläche beträgt dann 159,6m². Mit einer Zisterne zur Gartenbewässerung kann die Fläche wieder reduziert werden. Wer sicher gehen will, gibt auch Flächen an, die nicht ans Netz angeschlossen sind, und weist entsprechend darauf hin. Bei der Gemeindeverwaltung Illingen geht man davon aus, dass die Bürger ihre Angaben ehrlich mitteilen. Das Fachbüro kontrolliert die Rückläufe unterdessen auf Plausibilität. „Offenkundig falsche Angaben überprüfen wir per Luftbild“, sagt Peter Heyder. Er empfiehlt außerdem Stichproben, die durch die Kommune vorgenommen werden sollen. Schummeleien lohnen sich dabei ohnehin nicht, da es sich lediglich „um eine Aufteilung der bereits vorhandenen Gebühren“ dreht, wie Bürgermeister Harald Eiberger betont. Es sei davon auszugehen, dass Besitzer von Einfamilienhäusern und Bewohner von Mehrfamilienhäusern sogar eher besser wegkommen als bei der alten Gebührenbemessung. Umso mehr erwischt es Grundstücksbesitzer mit einem hohen Anteil an versiegelten Flächen wie zum Beispiel diverse gewerbliche Unternehmen.
Die bisher einheitliche Abwassergebühr wird übrigens rückwirkend zum 1. Januar 2010 gesplittet, weil sie seit dem VGH-Urteil vom 11. März nicht mehr zulässig ist. Genauer: Geht jemand gerichtlich gegen die einheitliche Gebühr vor, ist die bisherige Abwassersatzung nichtig. Eine neue Satzung für Illingen wird erstellt, wenn alle Erhebungen gemacht und berechnet sind.
Für Fragen und Problemfälle hat die Illinger Verwaltung eine Telefonhotline eingerichtet. Unter Telefon 0 70 42 / 82 42 62 werden Fragen zur gesplitteten Abwassergebühr beantwortet. Außerdem gibt es eine Bürgerinformation am kommenden Donnerstag (16. September) um 19 Uhr in der Stromberghalle.




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