Vaihingen (ub). Jede Menge Scherben, leere Wodkaflaschen und Zigarettenkippen – am Morgen gehört dies zum (traurigen) Bild auf den Schulhöfen. Ruhestörungen, Sachbeschädigungen und „unbotmäßiges Verhalten von Jugendlichen“, so die Stadtverwaltung, wird häufiger vor allem beim Stromberg-Gymnasium in Vaihingen und von der Grund-, Haupt und Werkrealschule Enzweihingen gemeldet.
Um diese Ausschreitungen zu verhindern, ist eine Sperrung der Schulhöfe möglich. Damit tut sich die Stadt Vaihingen als Träger der öffentlichen Schulen schwer. Kämmerer Jürgen Liegmann, der zuständige Dezernent für die Schulen: „Eine kategorische Sperrung der Schulhöfe außerhalb der Schulzeiten ist eine Maßnahme, die nur im äußersten Notfall ergriffen werden sollte.“ Zunächst will man die Benutzung der Schulhöfe außerhalb der Schulzeiten durch entsprechende Festlegungen regulieren und mit Strafmöglichkeiten absichern. Gestern Abend debattierte der Stadtteilausschuss als erstes kommunales Gremium über eine mögliche Benutzungsordnung.
Um den Regelungsbedarf zu ermitteln, hat die Verwaltung die Schulleiter befragt. Sechs Schulen meldeten keinen Regelungsbedarf, zwei Schulen wünschten eine generelle Sperrung, eine weitere Schule stellt die Sperrung anheim. Beim Friedrich-Abel-Gymnasium werden keine Einschränkungen gefordert, während vom Stromberg-Gymnasium der Wunsch nach einer generellen Sperrung des Pausenhofs geäußert wird. Das Bildungszentrum Kleinglattbach sieht ebenso wie die Ferdinand-Steinbeis-Realschule (hier soll der Pausenhof neu gestaltet werden) und die Grund-, Haupt- mit Werkrealschule Vaihingen keinen Regelungsbedarf, während die Enzweihinger Schule ein „Betreten für Unbefugte“ fordert. Die Wilhelm-Feil-Förderschule stellt eine Sperrung anheim, die Grundschule in Aurich wünscht eine Einfriedigung. Die Grundschule in Ensingen regt eine Benutzung nur für Kinder bis zwölf Jahre von 14 bis 18 Uhr an, die Grundschule Gündelbach sieht keinen Regelungsbedarf, will den Pausenhof aber am Abend sperren. Die Grundschule Horrheim hat bereits eine Satzung über die außerschulische Nutzung des Schulhofs, die aussagt, dass der Schulhof von 16 bis 20 Uhr für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre betreten werden kann. Bei den Grundschulen in Riet und Roßwag wird kein Regelungsbedarf gesehen.
Schulgebäude und Schulgrundstücke sind nach dem Schulgesetz öffentliche Einrichtungen. Daher ist es Sache des Schulträgers, über außerschulische Nutzungen zu entscheiden. Während der Schulzeit ist eine außerschulische Nutzung rechtlich ausgeschlossen. Geschützt sind damit alle schulischen Veranstaltungen, so auch außerunterrichtliche Termine wie Schultheater, Schulfeste, Schulsportfeste, Lehrerkonferenzen, Sitzungen des Schülerbeirats oder Sitzungen von überörtlichen Arbeitskreisen der Schülermitverantwortung.
Eine mögliche Benutzungsordnung, die an die Satzung der Stadt Trossingen angelehnt ist, diskutieren jetzt die jeweiligen Ortschaftsräte und die Ausschüsse des Gemeinderats. Am 30. September berät das Hauptgremium im Vaihinger Rathaus.
In der jetzt vorgelegten Benutzungsordnung heißt es: Die Aufsicht außerhalb der Schulzeiten obliegt dem jeweiligen Hausmeister und den entsprechend beauftragten Personen. Diese sorgen für Ordnung und Sauberkeit in den Schulhöfen. Ihren im Rahmen der Benutzungsordnung getroffenen Anordnungen ist Folge zu leisten. Während der Schulzeiten ist die Aufsicht durch die Schule beziehungsweise Hausordnung der Schule geregelt. Einzelnen Personen kann der Aufenthalt auf diesen öffentlichen Flächen für eine bestimmte Frist oder auf Dauer untersagt werden, wenn sie gegen die Benutzungsregeln verstoßen haben. Die Schulhöfe sind außerhalb des Schulbetriebes täglich von 6.30 bis 22 Uhr, während des Schulbetriebes von Montag bis Freitag von 17.30 bis 22 Uhr zur außerschulischen Benutzung freigegeben.
Benutzungsregeln: Die Öffnungszeiten sind einzuhalten. Beim Aufenthalt auf dem Schulhof sind Störungen und Belästigungen anderer zu vermeiden. Der Aufenthalt in betrunkenem oder sonst Anstoß erregendem Zustand ist nicht zulässig. Ebenso nicht zulässig ist es, alkoholische Getränke aller Art zu sich zu nehmen. Das Gelände darf nicht verunreinigt oder zweckentfremdet werden. Das Wegwerfen von Abfällen und das Ausspucken ist untersagt; Benutzer und Besucher haben das Gelände sauber zu halten und Beschädigungen zu vermeiden. Verunreinigungen sind umgehend zu beseitigen. Es ist verboten, Feuer anzuzünden oder Feuerwerkskörper oder ähnliche Sprengsätze abzubrennen. Hunde dürfen nicht mitgeführt werden. Es ist nicht zulässig, in störender Lautstärke Musikgeräte oder Autoradios spielen zu lassen oder Instrumente zu spielen beziehungsweise sonst Geschrei oder Lärm zu verursachen. Der Schulhof darf nicht mit Kraftfahrzeugen befahren werden.
