Freitag, 10. September 2010

Mit Pocket-Bike auf der Flucht


Von der Polizei in Vaihingen beschlagnahmte Pocket-Bikes. Foto: Bögel
Von der Polizei in Vaihingen beschlagnahmte Pocket-Bikes. Foto: Bögel

Vaihingen (ub) – Die Beschwerden aus der Nachbarschaft gingen beim Polizeirevier Vaihingen in der letzten Woche täglich ein. Am Sonntag dann der Fahndungserfolg: Ein 14-Jähriger wurde auf seinem sogenannten Pocket-Bike erwischt und stürzte auf der Flucht vor der Polizei. In einer Garage wurden weitere dieser Kleinstmotorräder entdeckt, die in Deutschland nicht zugelassen werden.
In dem Pressebericht der Polizeidirektion Ludwigsburg wird der Vorfall exakt geschildert: Im Rahmen einer Streifenfahrt fiel am Sonntag gegen 18.15 Uhr ein 14-Jähriger auf, der auf einem sogenannten Pocket-Bike auf der Königsberger Straße in Vaihingen fuhr. Als der 14-Jährige die Polizei bemerkte, beschleunigte er und versuchte in Richtung des Steinhaldenwegs zu flüchten. Nach kurzer Verfolgung, bei der der Zweiradfahrer die Marienburger Straße querte, ohne auf den Verkehr zu achten, kam der Bursche beim Einbiegen in den Steinhaldenweg zu Fall. Wie sich herausstellte, war er bereits am vergangenen Mittwoch wegen des verbotenen Fahrens mit dem Pocket-Bike zur Anzeige gebracht worden.
Bei der Nachschau an der Wohnandresse des 14-Jährigen entdeckten die Polizisten Freunde, die gerade an weiteren „Taschen“-Bikes bastelten. Am Sonntagabend beschlagnahmte die Polizei vier dieser Mini-Motorräder. Die Ortspolizeibehörde wird die Gefährte einziehen und vernichten.
In jüngster Zeit hatten sich die Beschwerden von Bürgern über Jugendliche, die mit Pocket-Bikes im Stadtgebiet von Vaihingen umherfuhren, gehäuft. Diese Fahrzeuge erreichen immerhin eine Höchstgeschwindigkeit von 50 bis 70 Stundenkilometern und machen einen Höllenlarm. Allerdings sind die Maschinen, die es im Internet bereits für 150 Euro zu kaufen gibt, meist von minderer Qualität und für dieses Tempo nicht ausgerichtet. „Die Bremsen schaffen die Geschwindigkeit von 50 oder 70 Kilometer nicht. Auch wackelt der Rahmen“, weiß Volker Braun, beim Polizeirevier Vaihingen der Zweirad-Experte.
Der 14-Jährige, der am Sonntagabend erwischt wurde, muss nach Angaben von Vaihingens Revierleiter Gerd Esenwein mit einer Anzeige der zuständigen Staatsanwaltschaft Heilbronn rechnen. In diesem Zusammenhang weist die Polizei ausdrücklich darauf hin, dass die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr mit diesen Pocket-Bikes – auch auf Feldwegen – grundsätzlich untersagt ist, und somit entsprechende führerschein- und zulassungsrechtliche Anzeigen nach sich ziehen. Auch Supermarkt-Parkplätze, auf denen am Wochenende gern mit den Klein-Motorrädern herumgeheizt wird, sind tabu. Braun: „Auch das ist öffentlicher Verkehrsraum.“
Wer ein solches Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führt, macht sich strafbar: Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Verstoß gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren ohne Zulassung.
Esenwein: „Wir wollen auch darauf aufmerksam machen, welche Gefahren von diesen Fahrzeugen ausgehen.“ Zum einen werden die Pocket-Bikes von den anderen Verkehrsteilnehmern wegen ihrer geringen Größe nur schwer wahrgenommen, zum anderen können Stürze zu schweren Verletzungen führen. Auch der 14-Jährige war am Sonntag ohne jegliche Schutzkleidung unterwegs.
Die Polizei sucht noch Zeugen, denen die Jugendlichen am Sonntag mit ihren Pocket-Bikes im Vaihinger Stadtgebiet auffielen. Hinweise unter Telefon (07042) 9410.


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