EPS-Trasse: RP genehmigt Planänderung
Stuttgart (ok) – „Der Dialog vor Ort mit den Bürgervertretern trägt Früchte und hat den Weg für einen sinnvollen Kompromiss geebnet, in dem sich alle Beteiligten wiederfinden können“, so Regierungspräsident Johannes Schmalzl anlässlich des Abschlusses des Planfeststellungsverfahrens für die Trassenänderung der geplanten Ethylen-Pipeline-Süd (EPS) im Bereich Vaihingen.
Gegenüber der im Juli 2008 planfestgestellten Trasse wird die Ethylenpipeline im Vaihinger Ortsteil Horrheim noch näher an die Landesstraße L1131 heranrücken und südlich des Ortsteils Gündelbach näher am Waldrand verlaufen. Grundlage für die von EPS beantragte Änderung waren die Wünsche und Anregungen aus den Ortschaftsräten und dem Gemeinderat der Stadt Vaihingen. Die Trasse wurde bei einem Ortstermin des Regierungspräsidiums mit Vertretern der beiden Ortschaftsräte, des Landratsamtes Ludwigsburg und des Naturschutzes entwickelt und war von der Stadt Vaihingen und ihren Ortschaftsräten gebilligt worden.
Im Februar konnten die Bürger ihre Bedenken und Anregungen bei einem Erörterungstermin in der Wachtkopfhalle in Gündelsbach vortragen. Dabei griff das Regierungspräsidium den Vorschlag der EPS auf, zu prüfen, ob eine teilweise geschlossene Querung einer empfindlichen Wiese zwischen Horrheim und Gündelbach mittels unterirdischem Bohrverfahren möglich sei. Wie die kürzlich vorgelegte Auswertung der erst im Sommer nach der Wiesenmahd möglichen Probebohrungen zeigte, ist eine rund 200 Meter lange Bohrung für den Boden jedoch mit größeren Risiken verbunden als die geplante und jetzt genehmigte offene Bauweise.
Ergänzend sorgt das Regierungspräsidium dafür, dass Schäden während der Bauausführung auch an dieser sensiblen Stelle vermieden werden. Die entsprechenden Auflagen werden in der intensiven ökologischen Baubegleitung festgeschrieben. So werden zum Beispiel einzelne schutzwürdige Pflanzen vor den Bauarbeiten versetzt. Auch die weiteren Ergebnisse der Erörterung flossen in die Gesamtabwägung bei der Genehmigung der Änderungsplanung ein.
Zur Schonung landwirtschaftlicher Grundstücke wird die Ethylenleitung bei Horrheim teilweise in besonders engem Abstand zur L1131 zwischen Horrheim und Gündelbach verlegt. Die Straßenbaufachleute des Regierungspräsidiums konnten hier wegen des guten Ausbauzustandes derLandesstraße ausnahmsweise zustimmen. Bei der jetzt geänderten Trasse können nun teilweise auch vorhandene landwirtschaftliche Wege in den Arbeitsstreifen einbezogen werden. So werden weniger landwirtschaftlich genutzte Flächen während der Bauphase beansprucht. Auch wird die L1106 zwischen Horrheim und Hohenhaslach im Bereich des Kreisels in geschlossener Bauweise unterquert, so dass die betroffenen Grundstücke weniger stark beansprucht werden.
Die Trassenänderung südlich von Gündelbach verringert ebenfalls die in Anspruch genommene landwirtschaftliche Nutzfläche. Gleichzeitig wird der Abstand der geplanten Pipeline zur vorhandenen Bebauung vergrößert. Durch die Planänderung werden jetzt die in diesem Bereich vorhandene Obstbäume weitestgehend geschont. Diese Änderung berücksichtigt im besonderen Maße die Anliegen der betroffenen Grundstückeigentümer.
Der Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums wird in den nächsten Tagen bekannt gemacht und für zwei Wochen in Vaihingen ausgelegt. Danach läuft eine einmonatige Klagefrist. Das Regierungspräsidium hofft, dass der Beschluss auf eine gute Akzeptanz bei allen Beteiligten trifft. Insbesondere deshalb, da diese im Vorfeld und in den Entscheidungsprozess maßgeblich einbezogen wurden. Der Leitgedanke dieser Planänderungen war, das Grundeigentum und die Belange der Landwirtschaft im Rahmen bestmöglich zu berücksichtigen und zu schonen.
