Donnerstag, 24. Mai 2012

Prozess gegen Rathausmitarbeiterin vor dem Schöffengericht






Saal 7 des Vaihinger Amtsgerichts. Foto: Arning
Saal 7 des Vaihinger Amtsgerichts. Foto: Arning

Sersheim (aa). Die Anklage ist formuliert. „Gewerbsmäßige Untreue“ lautet der Vorwurf an die Adresse einer 53 Jahre alten Frau, die beschuldigt wird, über Jahre hinweg im Rathaus Sersheim Geld unterschlagen zu haben. Frühestens Anfang 2010 ist mit einer Verhandlung vor dem Vaihinger Schöffengericht zu rechnen.
„Es könnte durchaus März werden“, sagt Richter Jochen Schuff und bremst die Hoffnungen auf einen schnellen Termin. Ihm wurde Anfang Oktober die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Heilbronn zugestellt. Schuff hat noch einen Berg von Verfahren vor sich liegen, darunter auch sogenannte Haftsachen, denen Vorrang eingeräumt werden muss. Und zudem sei die Einlassungsfrist noch nicht abgelaufen. Die betrage zwei Wochen nach der Zustellung der Anklage.
Einlassungfrist? Dies ist ein juristischer Fachbegriff, den es in der Strafprozessordnung (StPO) und auch in der Zivilprozessordnung gibt. Hat der Richter die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft erhalten, fordert er den Angeschuldigten auf, innerhalb einer bestimmten Frist zur Anklage Stellung zu nehmen, bevor er über die Anordnung des Hauptverfahrens entscheidet. Er könnte nach der Prüfung der Anklageschrift auch die Staatsanwaltschaft zu weiteren Ermittlungen auffordern, wenn er zu einer anderen rechtlichen Einschätzung als die Staatsanwälte gekommen wäre. Die Einlassungsfrist gilt als Zwischenverfahren. „In 99 Prozent der Fälle kommt es aber zur Anklage in der eingereichten Form“, weiß Amtgerichtsdirektor Dankward Wittig, der den Fall zwar nicht verhandeln muss, der aber die Anklage aus Heilbronn aus Interesse dennoch gelesen hat.
Keine Informationen zum
Inhalt der Anklageschrift
Was steht in der Anklageschrift? Da hüllen sich Staatsanwaltschaft und Richter mit Hinweis auf die noch nicht zugelassene Hauptverhandlung in Schweigen, denn die Anklage darf erst im Hauptprozess öffentlich werden. Jede Weitergabe vorher erfülle einen Strafsachbestand, wird gesagt. Pressestaatsanwalt Harald Lustig nennt wenigstens den Tatvorwurf, der auf gewerbsmäßige Untreue lautet. Angeklagt sei eine Person. Und die Summe, um die es in der Verhandlung gehen wird, zoomt Lustig in den fünfstelligen Bereich herunter. War da nicht mal von rund einer halben Million Euro die Rede? Dazu die erste Information von Richter Schuff: „Was sich vor 2003 ereignet hat, ist verjährt. Die Frist beträgt fünf Jahre.“
Über das Strafmaß will der Richter jetzt noch nicht spekulieren. „Wenn die Staatsanwaltschaft die Sache beim Schöffengericht zur Anklage bringt, geht sie auch von einem Strafmaß von zwei Jahren und mehr aus“, sagt er, „sonst wäre der Fall beim Strafrichter allein gelandet.“ Möglich sei ein Strafrahmen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren.
Über den Geldabfluss aus der Gemeindekasse Sersheim hat die Vaihinger Kreiszeitung wiederholt berichtet. Der Fall hatte im November 2008 Wellen geschlagen. War zunächst von „nur“ 220000 Euro die Rede gewesen, so drehte es sich am Ende um nahezu 500000 Euro, die über Jahre hinweg in falsche Kanäle geleitet worden waren.
Die tatverdächtige Mitarbeiterin, der inzwischen gekündigt wurde, hatte jahrzehntelang im Sersheimer Rathaus die Barkasse betreut und soll dabei durch gefälschte Buchungen in die eigene Tasche gewirtschaftet haben. Zwischen 2003 und 2007 sollen 162000 Euro verschwunden sein, davor ab 1998 rund 328000 Euro. Auch Unterschriften sollen dabei gefälscht worden sein. Über Jahre hinweg ist das nicht aufgefallen. Unterm Strich habe die Kasse immer gestimmt, hat Bürgermeister Jürgen Scholz der VKZ gesagt. Und das Vertrauen in die langjährige Mitarbeiterin sei grenzenlos gewesen.
Aufgefallen sind die Unregelmäßigkeiten erst, als die Barkasse, die es inzwischen natürlich nicht mehr gibt, in die Hände einer anderen Mitarbeiterin gelegt wurde. Im vergangenen Jahr hat die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) eine umfangreiche Prüfung durchgeführt, den Bericht im Februar dem Gemeinderat vorgelegt und darin den Geldabfluss von 498000 Euro bestätigt.
Verlust in die Jahresrechnung
2007 übernommen
Bei der Gemeinde Sersheim versucht man jetzt mit allen Mitteln, die veruntreuten Gelder über Schadensersatzforderungen einzutreiben – auch die, für die es strafrechtlich keine Handhabe mehr gibt. Über die Erfolgsaussichten möchte Kämmerer Thomas Riedel jedoch nicht spekulieren. Er hat vorläufig mal einen Betrag von 339109,62 Euro in die Jahresrechnung für 2007 eingestellt. Da tut es am wenigsten weh, denn 2007 war ein Jahr, das in der Gemeinde alle Einnahmerekorde gebrochen hat. Auf Dauer wird das Geld aber in den Rücklagen fehlen.


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