Vaihingen – Seit knapp zwei Jahren gibt es den biometrischen Reisepass in Deutschland. Rund 4,3 Millionen der sogenannten ePässe mit einem digitalen Passfoto des Inhabers sind nach Angaben der Bundesdruckerei in Berlin bis jetzt ausgestellt worden. Vom 1. November an wird nun der „ePass“ der zweiten Generation ausgegeben: In ihm werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke auf dem Chip gespeichert.
„Wir sind gewappnet und können die Leute aufklären“, sagt Claudia Jahnke, Leiterin des Bürgeramtes im Vaihinger Rathaus. Doch nicht nur im Bürgeramt können die neuen Pässe geordert werden, auch in allen Verwaltungsstellen stehen beispielsweise die Fingerabdruck-Scanner. Allerdings rechnet die Vaihinger Service-Stelle nicht mit einem unüberschaubaren Ansturm. Jahnke: „Der 2. November ist zwar ein Brückentag, aber einen Reisepass braucht man schließlich nur, wenn man ins außereuropäische Ausland will. Für die klassischen Reiseländer genügt der Personalausweis, der Pflicht ab dem 16. Lebensjahr ist.“
Zusätzliche Hürde
für die Fälscher
Warum wurden die elektronischen Reisepässe eingeführt? Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben sich nach den Anschlägen des 11. September 2001 auf die Einführung der Biometrie bei Pässen, Visa und Aufenthaltstiteln verständigt. Terroristen und Kriminellen soll es nicht gelingen, mit gefälschten Reisedokumenten oder den echten Papieren einer Person, der sie besonders ähnlich sehen, einzureisen. Der Chip im ePass ist eine zusätzliche Hürde für Fälscher. Die biometrischen Merkmale auf dem Chip können zukünftig maschinell geprüft werden. Damit ist eindeutig feststellbar, ob Pass und Person wirklich zusammengehören.
Bei den neuen Reisepässen ab 1. November werden zwei Abdrücke gespeichert: die des rechten und des linken Zeigefingers. Allein wegen des Umstellungstermins müssen sich Bürger aber keinen neuen Ausweis besorgen. Die Neuerung betrifft nur diejenigen, deren Reisepass jetzt ausläuft und die deshalb einen neuen brauchen – alte Pässe bleiben weiterhin gültig. Übergangsweise wird es also alte und neue Pässe nebeneinander geben. In Gebrauch bleiben auch die seit November 2005 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto im Chip enthalten, aber noch keine Fingerabdrücke.
Wer noch keinen ePass hat – ob den der ersten und der zweiten Generation –, muss sich bei der nächsten Antragstellung auf Neuerungen einstellen. So hat das Mehr an Sicherheit auch seinen Preis: Für den ePass müssen Bundesbürger im Vergleich zu seinem Vorgänger ohne biometrische Merkmale tiefer in die Tasche greifen. Der elektronische Reisepass der zweiten Generation kostet 59 Euro für Personen ab 24 Jahren. 37,50 Euro für Personen unter 24 Jahren. Das Dokument hat eine Gültigkeit von zehn Jahren (sechs Jahre für Personen unter 24 Jahren). Wer dringend verreisen muss, bekommt gegen einen Aufschlag von 32 Euro eine „Express“-Version innerhalb weniger Tage.
Die übliche Wartezeit für einen neuen elektronischen Pass beträgt nach der Einschätzung von Claudia Jahnke vom Vaihinger Bürgerbüro drei Wochen. „Allerdings haben wir für die Umstellung im November noch keine Erfahrungswerte.“ Von den Verwaltungsstellen in Aurich, Ensingen, Enzweihingen, Gündelbach, Horrheim, Kleinglattbach, Riet oder Roßwag dauert es nicht länger – „da ist der gleiche Standard“. Die Fingerabdrücke werden eingescannt, gehen online und verschlüsselt über das Rechenzentrum in Stuttgart zur Bundesdruckerei. Jahnke: „Wenn dann der Pass bei uns ist, werden die Fingerabdrücke aus dem Rechner gelöscht.“
In der Regel werden die beiden Zeigefinger jeweils dreimal hintereinander erfasst. Die Software wählt dann vor Ort automatisch den besten Abdruck aus. Wenn nötig, können auch andere als die Zeigefinger verwendet werden. Die kleinen Finger werden dabei niemals herangezogen. Normalerweise dauert der Passantragsprozess nur wenig länger als vor Einführung der Fingerabdrücke, verspricht das Bundesministerium des Innern in einer Aufklärungsbroschüre. Der Ratschlag von Claudia Jahnke: „Man sollte bei der neuen Antragstellung schon 30 Minuten einplanen. Das kommt eben auch auf die Technik an.“
Bei den Passbehörden
steht Lesegerät
Wie können Bürger überprüfen, welche Daten in ihrem ePass gespeichert sind? Die Passbehörden sind mit ePass-Lesern ausgestattet, an denen die Passinhaber ihre auf dem Chip gespeicherten persönlichen Daten einsehen können. Welche Einreisebestimmungen für die jeweiligen Staaten des außereuropäischen Auslands gelten, dafür ist das Bürgeramt in Vaihingen die falsche Adresse. Jahnke: „Gesicherte Informationen halten die jeweiligen Botschaften bereit.“
Neben der Einführung des neuen Reisepasses gibt es zum 1. November auch kleinere Änderungen beim Personalausweis: Änderung der Gültigkeitsdauer von fünf auf sechs Jahre für Antragsteller unter 24 Jahren, Antragsteller ab 24 Jahren erhalten einen Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von zehn Jahren, die Seriennummer des Personalausweises wird auf der Rückseite stehen (bisher Vorderseite), die Gebühr bleibt bei acht Euro. Auch ändert sich die Gültigkeitsdauer des Kinderreisepasses: Er ist jetzt sechs Jahre und maximal bis zum 12. Lebensjahr gültig (danach wird ein richtiger elektronischer Pass notwendig).
