Donnerstag, 24. Mai 2012

Feinstaub nein, Gestank ja


Eine Elektroheizung, wie sie im Wohngebiet Hummelberg in Illingen verwendet wird.
Eine Elektroheizung, wie sie im Wohngebiet Hummelberg in Illingen verwendet wird.

Illingen (elf) – Im Wohngebiet Hummelberg in Illingen wird es voraussichtlich auch in Zukunft keine Öl- und Pelletsheizungen geben. Ein Fachbüro aus Freiburg rät der Gemeindeverwaltung in einem Gutachten davon ab, ein entsprechendes Verbrennungsverbot aufzuheben. Das letzte Wort hat heute (19 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses) der Gemeinderat.

Der Hummelberg ist ein Wohngebiet, in dem Kamine Mangelware sind. Es ist in den 70er/80er Jahren bebaut worden, als die Welt noch unter dem Eindruck der Ölkrise von 1973 stand. Darauf ist es auch zurückzuführen, dass die Planer des Wohngebiets seinerzeit auf Elektroheizungen anstatt auf Heizungen mit Verbrennungsstoffen gesetzt haben – Ausnahmen inklusive. So liegen für 58 Wohneinheiten Genehmigungen zur Verbrennung von Festbrennstoffen vor. Diese Anlagen wurden unter dem Vorsatz genehmigt, sie zur zeitweisen Wärmeversorgung als offene Kamine oder Kaminöfen zu nutzen.

Laut Gutachten des Fachbüros iMA Richter & Röckle in Freiburg besitzen derzeit 38 Wohneinheiten offene Kamine oder Kaminöfen. Die weiteren genehmigten Heizanlagen würden entweder gar nicht oder mit Flüssig- bzw. Gasbrennstoffen betrieben.

Mittlerweile ist im Hummelberg das Interesse an Kaminöfen deutlich gestiegen. So gründete sich bereits in 2006 eine Interessengemeinschaft „Hummelberg Pro Kamine“. Diese stellte am 30. August vergangenen Jahres bei der Verwaltung einen Antrag auf Änderung der örtlichen Bauvorschriften. Gleichzeitig legte die Initiative der Verwaltung eine lange Unterschriftenliste vor. Die Interessengemeinschaft schlug vor, offene Kamine und Kaminöfen als Not- und Zusatzheizung bei Befeuerung von Holz zu genehmigen. In einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Mannheim vom 7. Juli 2006 wird festgestellt, dass eine Genehmigung der Verwaltung zur Betreibung eines Kaminofens in der Paul-Lincke-Staffel nicht rechtens war. Ein Nachbar hatte gegen die Genehmigung geklagt.

Die Frage, die sich nun stellte: Bebauungsplan ändern und damit das Verbrennungsverbot von festen und flüssigen Brennstoffen aufheben oder nicht? Um eine Grundlage für eine Entscheidung zu bekommen, beauftragte die Gemeinde hinsichtlich der Schadstoff- und Geruchsimmissionen ein Fachbüro mit der Erstellung eines Gutachtens. Das schlichte – aber für die Interessengemeinschaft niederschmetternde – Ergebnis der 32-seitigen Expertise: „Aus gutachterlicher Sicht wird davon abgeraten, das Verbrennungsverbot aufzuheben.“ Dabei würden die berechneten Staubimmissionen sogar die Grenzwerte unterschreiten. Aber: „Die Geruchsimmissionen liegen über dem Immissionswert nach GIRL (Anm. d. Red.: GIRL = Geruchsimmissionsrichtlinie) von zehn Prozent.“ Oder einfacher ausgedrückt: Feinstaub nein, Gestank ja.

In der gutachterlichen Betrachtung wird von einer moderaten Verfeuerung fester Brennstoffe ausgegangen. So wurde angenommen, dass der Kamin bzw. Kaminofen 20 Prozent des durchschnittlichen Heizbedarfs eines älteren ungedämmten Hauses abdeckt. Dabei wurden zwei Berechnungen angestellt: einmal für den Betrieb von 38 Anlagen, einmal für den Betrieb aller 58 genehmigten Anlagen. Sollte die Feuerung die angenommenen 20 Prozent überschreiten, kommen die Gutachter zum Ergebnis, dass „auch die Immissionswerte für Staub nicht mehr vollkommen sichergestellt“ sind.

In ihrer öffentlichen Sitzung heute Abend haben die Gemeinderäte über den Beschlussvorschlag der Verwaltung zu entscheiden. Der lautet in Punkt 2: „Die Bebauungspläne ‚Hummelberg-West‘ und ‚Hummelberg-West 1. Änderung‘ werden hinsichtlich des ‚Verbrennungsverbots von festen und flüssigen Brennstoffen‘ nicht geändert.“


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