Vaihingen (elf) – Weil drei junge Leute im Februar bei einer abendlichen Tour durch Vaihingen mindestens eine Löwenskulptur sowie zwei Mülleimer beschädigten, mussten sie sich gestern vor dem Vaihinger Amtsgericht verantworten. Die jungen Männer waren geständig, weshalb es für sie verhältnismäßig milde Strafen gab.
Es war der 11. Februar 2009. Weil einer der drei Jungs Geburtstag hatte, trafen sie sich bei ihm in Vaihingen, um dort ausgiebig zu feiern – mit Bier, Wein und Sekt. 22 Jahre alt wurde das Geburtstagskind. Seine beiden Kumpels waren zu diesem Zeitpunkt 22 und 16 Jahre alt. Nachdem sie schon ziemlich angetrunken waren, begaben sie sich in die Innenstadt. Zwei von ihnen wollten sich in einem türkischen Imbiss noch etwas zu essen holen, der dritte im Bunde wollte mit dem Bus seinen Heimweg in den Enzkreis antreten.
So schlenderten sie fröhlich und ausgelassen über die Fußgängerzone in Richtung Marktplatz und fragten ein Ehepaar nach dem Weg zum Schloss Kaltenstein. „Sie waren sehr gut drauf und höflich“, berichtete die Frau vor Gericht als Zeugin. Darüber hinaus waren sie offenbar auch ziemlich übermütig. Denn: Auf der kurzen Strecke zwischen Kaufhaus Sämann und dem Vaihinger Marktplatz demolierten sie zwei städtische Mülleimer und attackierten mindestens eine der zahlreichen Löwenskulpturen. In der Gerichtsverhandlung ging es um den „Kuranyi-Löwen“ vor dem Ladengeschäft „Foto Nova“. Das entsprechende Polizeifoto lag dem Gericht als Beweismittel vor.
„Ich wollte meinen Kumpels zeigen, wie man beim Football ein Tackling macht“, sagte der Jüngste des Trios. „Das war wohl etwas zu stark“. Gut möglich, denn der Löwe fiel um und wurde an der Lackierung beschädigt. Es folgten Tritte gegen die fest installierten Mülleimer der Stadt Vaihingen. Zwei davon hat es komplett aus der Verankerung gerissen. Während der finanzielle Schaden an der Löwenskulptur nicht in Euro angegeben werden konnte, ging es bei den Mülleimern um jeweils 350 Euro. „Ein Vergehen der gemeinschaftlichen Sachbeschädigung“, wie der Vertreter der Staatsanwaltschaft feststellte.
Geschnappt wurden die drei jungen Männer an der Ecke Heilbronner Straße/Grabenstraße. Das Ehepaar, das in der Fußgängerzone auf das Trio traf, hatte die Polizei alarmiert. Während zwei der Täter gleich mit der Polizei kooperierten und einem Atemalkoholtest zustimmten – 1,55 Promille beim Jüngsten, 0,91 Promille beim jungen Mann aus dem Enzkreis –, machte das Geburtstagskind Probleme. Weil er sich von einem der Polizisten schräg angesprochen fühlte, rastete er derart aus, dass an ein Pusten ins Röhrchen nicht mehr zu denken war. Richter Jochen Schuff schüttelte den Kopf: „Dabei hätte der Test durchaus zu ihren Gunsten sein können.“ Zur Erklärung: Ein hoher Alkoholgehalt im Blut kann vor Gericht unter Umständen auch als strafmildernd bewertet werden. Doch in einem waren sich spätestens vor Gericht alle drei einig: Sie gaben die Sachbeschädigungen zu.
Stellte sich für den Richter die Frage, wie die jungen Männer zu bestrafen sind. Das einstige Geburtstagskind ist derzeit arbeitslos. Wegen einer schweren Erkrankung musste er seine kaufmännische Ausbildung abbrechen. Weil er immer wieder zu aggressivem Verhalten neigt – zweimal stand er bereits wegen Körperverletzungsdelikten vor Gericht – macht er derzeit ein Sozialkompetenztraining und will einen Verein gründen, „um Jugendliche von der Straße zu holen“, wie er sagte. Nächstes Jahr habe er gute Aussichten, eine von Gesundheitsschutzmaßnahmen begleitete Ausbildung beginnen zu können. Der zweite Mann, der aus dem Enzkreis stammt, ist seit einem Jahr Auszubildender im kaufmännischen Bereich und lebt noch bei seinen Eltern. Der Jüngste schließt nächsten Sommer seine Kochausbildung ab.
Was sie denn zur Wiedergutmachung des Schadens unternommen haben, wollte die Staatsanwaltschaft wissen. Da hatte nur der 17-Jährige eine gute Antwort parat. Er habe sich bei Uhren Becker für seine Tat entschuldigt. Erst später habe er festgestellt, dass er aus Versehen im falschen Geschäft um Verzeihung gebeten hat.
In seinem Urteil verhängte der Richter für die beiden zur Tatzeit 22-Jährigen Geldstrafen in Höhe von 300 und 400 Euro. Der jüngere Täter kam mit 30 Stunden gemeinnütziger Arbeit davon. Damit lag Richter Schuff weit unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Dieser war seines Erachtens „deutlich zu hoch gegriffen“. Abschreckende Strafen seien gerechtfertigt. Doch bei einem Schaden von 700 Euro und drei Geständnissen wirke sich das strafmildernd aus. Der jüngste des Trios bekam zur Auflage gemacht, drei Termine bei der Suchtberatung wahrzunehmen.
