Donnerstag, 24. Mai 2012

Hat er die Nichte sexuell belästigt?






Vaihingen (aa). Es ist schwierig, den Durchblick in den Familienverhältnissen zu behalten. Was ist dran an den Vorwürfen, denen sich ein 37 Jahre alter Türke derzeit vor dem Vaihinger Schöffengericht ausgesetzt sieht? Hat er seine 13 Jahre alte Nichte bei einer Fahrt zum Burger King am Vaihinger Eck unsittlich belästigt? Dass er ihr bei einer anderen Gelegenheit eine Ohrfeige verpasst hat, gibt er ja zu. Hat er der Frau seines Bruders ins Gesicht geschlagen? Hat er vielleicht eine seiner Töchter vergewaltigt?
Noch zwei Verhandlungstage sind im Dezember angesetzt, um Antworten auf diese Fragen zu bekommen. Am Mittwoch waren Richter Jochen Schuff und seine beiden Schöffen mit der Beweisaufnahme beschäftigt. Angeklagt ist Hassan K. (Name geändert), geboren 1972. Im Alter von drei Jahren kam er nach Deutschland, hat mit Ach und Krach die Hauptschule absolviert, in einer Buchbinderei Arbeit gefunden. Mit 18 Jahren musste er nach dem Willen seiner Eltern eine Frau heiraten, die er nicht kannte. Die Ehe ging schon nach knapp einem Jahr in die Brüche. Hassan wurde arbeitslos, ließ sich zum Technischen Zeichner umschulen, fand auch da keine Arbeit, wurde Kraftfahrer, doch die Betriebe gingen in Insolvenz. Er hat wieder geheiratet. Neun Kinder im Alter zwischen drei und 18 Jahren hat er inzwischen von zwei Frauen. Sie leben zum Teil in Heimen, bei den Großeltern und bei der Mutter. Hassan hat inzwischen wieder eine Stelle als Fernfahrer in Aussicht – nach dem Prozess.
Wie kam es überhaupt zur Verhandlung? Die Frau des Bruders hatte wohl mal aufgeschnappt, dass Hassan sich angeblich an einer seiner Töchter vergangen haben soll. Das meldet sie auch der Polizei, die daraufhin ermittelte. Das Verfahren wurde jedoch eingestellt, denn die Angaben hatten sich ständig geändert. Doch nebenbei war die Aussage gefallen, dass die Tochter der Schwägerin angeblich auf einer Fahrt zum Burger King im September oder Oktober 2005 vom Onkel gestreichelt, umarmt und geküsst wurde. Das rief die Staatsanwaltschaft „aus öffentlichem Interesse“ wieder auf den Plan; die 13-Jährige wurde vorgeladen und vernommen. Letztlich mündete der Fall in einer Anklage.
Dazugepackt wurde ein Ereignis vom Besigheimer Winzerfest 2005, wo Hassan der Nichte eine Ohrfeige verpasst hat, nachdem sie seinen Anweisungen nicht gefolgt war. „Sie hat aber zurückgeschlagen“, meinte Hassan. Ich solle die Klappe halten, habe sie geschrien, als er ihr den Ausgang mit drei jungen Männern auf das Fest verwehren wollte. Und schließlich soll er im Juli 2007 vor einer Diskothek der Frau des Bruders ins Gesicht geschlagen haben, nachdem es Streit ums Heimgehen gegeben hatte. Daran könne er sich nicht erinnern, er habe viel getrunken. Rätselhaft bleibt, wie es die hinter dem Steuer ihres Autos sitzende Frau geschafft haben soll, ihrem Schwager, der sich an der Beifahrerseite ins Auto beugte, einen Fußtritt zu verpassen, während eine Person auf dem Sitz saß .
 „Es sind schwere Vorwürfe, die da gegen Sie erhoben werden“, meinte Richter Jochen Schuff. Ein Geständnis sei durchaus hilfreich, wenn es um die Frage einer bewährungsfähigen Freiheitsstrafe gehe. Darauf wollte sich Hassan jedoch nicht einlassen. Er habe nichts getan. „Das einzige war die Ohrfeige.“ Er sah hinter allem eher eine Racheaktion, damit er schneller ins Gefängnis komme. Ja, er habe seiner Frau und der Familie viel angetan, gibt er zu. Zum Beispiel eine bulgarische Freundin gehabt, als seine eigene Frau einige Zeit im Gefängnis saß. „Die war dann ziemlich sauer.“
Die Zeugenaussagen trugen nicht unbedingt dazu bei, einen Durchblick zu erhalten. Ehefrau und Bruder des Angeklagten machten als nahe Verwandte von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Ein Neffe (19) und dessen 24 Jahre alte deutsche Freundin konnten sich jedoch nicht entziehen. Sie behaupteten, dass der Angeklagte vor der Diskothek nicht geschlagen habe, andererseits meinten sie, eigentlich gar nichts mitbekommen zu haben. „Ich hatte eine schwere Migräne, da können Sie erzählen was Sie wollen. Da reagiere ich nicht. Ich wollte eigentlich nur heim“, meinte die 24-Jährige. Dass die Frau auf dem Fahrersitz „den Fuß gelupft hat“, um den stark betrunkenen Hassan zu treten, will sie indessen bemerkt haben.
Bei den Widersprüchen musste der Staatsanwalt laut werden. „Ich stehe kurz davor, ein Verfahren gegen Sie wegen uneidlicher Falschaussage einzuleiten“, herrschte er die Frau an. Doch auch davon ließ sich die Zeugin nicht beeindrucken. Ein Bekannter des Angeklagten, der auch mit in der Diskothek war, wollte ebenfalls nicht sonderlich viel gesehen haben. Er habe Hassan nur vom Auto weggezogen. Und im Übrigen habe die Polizistin beim Verhör versucht, ihn reinzulegen: „Die wollte was hören, was ich gar nicht gesehen hatte.“ Dazu die Kriminalkommissarin im Zeugenstand: „Ich hatte durchaus den Eindruck, dass er mir etwas verschwieg.“
Es darf bezweifelt werden, ob Richter Schuff und seine beiden Schöffen alles erfahren haben. Am 9. und am 14. Dezember wird weiter verhandelt.


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