Vaihingen (ub). Die Entscheidung geht in die Endphase: Gestern Abend tagten im Sitzungssaal des Vaihinger Rathauses der Stadtteilausschuss, der Sozial- und Kulturausschuss, der Ortschaftsrat Enzweihingen und der Jugendgemeinderat. Das Thema: die Bildung neuer Werkrealschulen.
Während sich zwischen der Schillerschule in Hochdorf und der Grund-, Haupt- mit Werkrealschule Enzweihingen eine klare Kooperation abzeichnet, gibt es wegen einer Zusammenarbeit zwischen der Schlossbergschule mit Vaihingen und der Grund-, Haupt- und Werkrealschule in Kleinglattbach noch Differenzen. Der Knackpunkt ist hier das sogenannte vertikale oder horizontale Konzept.
Weil bis 15. Dezember die Anträge auf Einrichtung von zweizügigen Werkrealschulen gestellt werden müssen, ist Eile angesagt. Am Donnerstag entscheidet der Vaihinger Gemeinderat, parallel dazu auch das Gremium in Eberdingen. Dabei ist der Hauptstandort Enzweihingen für die Werkrealschulgemeinschaft Enzweihingen-Hochdorf unstrittig – hier haben sich die Schulleiter auf einer vertikale Trennung geeinigt, die noch in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung festgezurrt werden muss. So soll Enzweihingen die Stammschule mit Sitz der Schulleitung werden, Hochdorf wird zur Außenstelle. Die Klassenstufen 5 bis 7 werden jeweils einzügig an beiden Standorten geführt, die Klassenstufen 8 bis 10 zweizügig in Enzweihingen.
Noch nicht klar ist die Entscheidung zwischen Vaihingen und Kleinglattbach. Beide Schulen schlagen als Stammschule die Schlossbergschule in Vaihingen vor. Während die GHWRS Vaihingen neben der Übernahme von Klassenstufen 8 bis 10 (zweizügig) die Teilung der Klassenstufe 5 bis 7 jeweils einzügig auf Vaihingen und Kleinglattbach vorschlägt, bevorzugt die GHWRS Kleinglattbach die horizontale Teilung mit den Klassenstufen 8 bis 10 zweizügig an der Stammschule Vaihingen und den Klassenstufen 5 bis 7 zweizügig in Kleinglattbach. Diese Variante erzeugt aber rund 56 neue zusätzliche „Fahrschüler“.
In einer Stellungnahme haben sich die Schulkonferenz und die Gesamtlehrerkonferenz der Schlossbergschule Vaihingen einstimmig für den Standort Vaihingen als neue Werkrealschule ausgesprochen und ebenso einstimmig für die vertikale Teilung. Das bedeutet, dass die Schüler der Klassen 5 bis 7 jeweils in Kleinglattbach und in Vaihingen unterrichtet werden, die Klassen 8 bis 10 gemeinsam und parallel in Vaihingen zur Schule gehen.
Bei einer horizontalen
Trennung würden
Klassenzimmer fehlen
Das habe zur Folge, dass nur die drei Oberklassen zusätzlich nach Vaihingen zur Schule fahren müssen. Dafür könne aber die vom Ministerium geforderte Zweizügigkeit realisiert werden, die mit den ab der 8. Klasse neuen Fächerverbünden einen anders gearteten, teilweise klassenübergreifenden Neigungsunterricht nach Fähigkeiten und Fertigkeiten ermöglicht.
In der Stellungnahme der Schlossbergschule heißt es weiter: Da im neuesten Schulentwicklungsplan deutlich werde, dass die Realschule in Kleinglattbach bis auf weiteres dreizügig bleiben wird, bestehe dort fortdauernd Raumnot. Von den vorhandenen 22 Klassenräumen würden bereits 18 von der Realschule angefordert. Die von der Schlossbergschule favorisierte vertikale Trennung benötigt in Kleinglattbach drei bis vier Klassenzimmer für die neue Werkrealschule, eine horizontale Trennung sechs bis sieben Räume – mindestens zwei Klassenzimmer sind dann zu wenig vorhanden. Die horizontale Trennung würde erfordern, dass alle Kinder der Klassen 5 bis 7 aus allen zugehörigen Stadtteilen und aus Vaihingen nach Kleinglattbach fahren müssten. „Der vertikale Trennung, bei der die jüngeren Hauptschüler der Klassen 5 bis 7 an ihren Heimatstandorten unterrichtet werden, ist die bessere Lösung.“
Die Gesamtlehrerkonferenz der Bartenbergschule Kleinglattbach befürwortet dagegen einstimmig das „horizontale Modell“, bei dem die Klassenstufen 5 bis 7 komplett an einem Standort, die Klassenstufen 8 bis 10 komplett an dem anderen unterrichtet werden. Das biete nicht nur pädagogische, sondern auch organisatorische Vorteile. So wären die Schülerzahlen an beiden Standorten mehr als stabil: eine Mehrzügigkeit wäre auf Dauer garantiert. Auch würden mehrere Parallelklassen die Möglichkeit der Teambildung und der klassenübergreifenden Differenzierung bieten. Projekt- und Teamarbeit unter den Schülern wie den Lehrkräften sei leichter möglich. In der Stellungnahme heißt es weiter: „Ein Schulleben kann erhalten werden, Vertretungsmöglichkeiten bei Krankheitsfällen sind vor Ort gegeben, die Unterrichtsorganisation ist wesentlich problemloser zu handhaben, als wenn es an den Standorten jeweils die Klassen 5 bis 7 nur einzügig gebe, pädagogische Schwerpunkte wie Diagnostik und Förderung oder berufsbezogene Kooperationen sowie abschließende Prüfungen könnten schwerpunktmäßig auf die Standorte verteilt werden.“
Beim Kleinglattbacher
Modell bleibt die
Klassengemeinschaft erhalten
Vor allem habe das horizontale Modell den Vorteil, dass die Schüler von Klasse 5 an bis Klasse 9 oder 10 gemeinsam ihre Klasse besuchen. Die Klassengemeinschaft bleibe erhalten und werde gestärkt, das soziale Lernen gefördert.
Die Verwaltung schlug gestern Abend in der Sondersitzung vor, die zusätzliche Zahl der „Fahrschüler“ als Entscheidungskriterium heranzuziehen und deshalb das Modell der Enzweihinger und der Schlossbergschule zu favorisieren.
