Gas, Pellets und Heizöl - mehr nicht
Illingen (elf) – Elektroöfen statt Heizungsanlagen mit modernen Verbrennungsanlagen. Im Wohngebiet Hummelberg in Illingen gilt seit seiner Entstehung in den 70er- und 80er-Jahren ein Verbrennungsverbot für feste und flüssige Brennstoffe. Da Anwohner gegen das Verbot mobil machten, gab die Gemeindeverwaltung ein Gutachten über die Verwendung von Brennstoffen in Auftrag. Das Ergebnis liegt nun vor. Die Freude darüber dürfte sich bei einigen Bewohnern in Grenzen halten.
Das Thema beschäftigt den Illinger Gemeinderat schon seit Jahren. 2006 gründete sich eine Interessengemeinschaft „Hummelberg Pro Kamine“, die sich für eine Erlaubnis zum Betrieb von offenen Kaminen und Kaminöfen einsetzte. Im Herbst 2007 hatte das Fachbüro iMA Richter & Röckle in Freiburg in einem Gutachten davon abgeraten, das Verbrennungsverbot im Hummelberg aufzuheben. Mit einer Untersuchung hinsichtlich der Schadstoff- und Geruchsimmisionen, die auf Kaminöfen zurückzuführen sind, wollte der Gemeinderat damals eine Entscheidungsgrundlage für eine etwaige Änderung des Bebauungsplans bekommen. Das Ergebnis: Das Verbot blieb bestehen.
Inzwischen gibt es im Wohngebiet Hummelberg, dessen Bewohner ihren Heizenergiebedarf vor allem über Elektronachtspeicheröfen und Gasheizungen abdecken, zwei Lager. Während die einen das Verbrennungsverbot abschaffen wollen, wollen es die anderen aufrechterhalten. In Anbetracht der verschiedenen Interessenlagen beschloss der Gemeinderat, ein weiteres Gutachten in Auftrag zu geben und auf dieser Grundlage aufbauend den Bebauungsplan zu ändern. Das war im Juli dieses Jahres.
Das Ergebnis des Gutachtens liegt nun vor. Die Brennstoffe, die laut Empfehlung im Gutachten noch übrig bleiben, lassen sich – zusammengefasst – an den Fingern einer Hand abzählen: Brenngase, Holzpellets und Heizöl. Wer einen Kamin oder Kaminofen befeuern will, guckt in die Röhre. Von der Verwendung von Scheitholz und Hackschnitzel als Brennstoff wird ebenso abgeraten wie von Biomassen.
„Ich versuche, das unemotional zu sehen“, sagte Bürgermeister Harald Eiberger auf Nachfrage unserer Zeitung. Wenn durch den Einsatz von Scheitholz Grenzwerte überschritten werden und Gesundheitsgefährdungen drohen, müsse man dem Rechnung tragen. Er hoffe daher nicht, „dass sich im Gemeinderat eine Mehrheit dafür findet, populistischen Dingen hinterherzurennen“. Dem Bürgermeister ist daran gelegen, das Positive aus dem Gutachten zu betrachten. Wenn der Bebauungsplan entsprechend den Empfehlungen des Gutachtens geändert wird, seien künftig einige Heizungsanlagen mehr möglich als vorher. Das verschaffe den Bewohnern des Wohngebiets Hummelberg „ein möglichst großes Maß an Freiheit“ bezüglicher alternativer Heizungsarten. Nun hoffe er auf die Vernunft der Gemeinderäte: „Wir sollten das 1:1 so übernehmen“, so Eiberger.
Dem Gutachten des Büros iMA Richter & Röckle lagen die Bestimmungen der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) zugrunde. Vor allem die Schadstoffe Staub, Schwefeloxide und Gerüche seien beim Betrieb von Feuerungsanlagen von Bedeutung. Deren Grenzwerte wurden für das Gutachten bezüglich des Jahresmittelwerts und für Kurzzeitbelastungen herangezogen.
Zur Beurteilung der Geruchsimmission wurde die Geruchsimmissions-Richtlinie (Girl) herangezogen. Demnach wurde der Belästigungsgrad durch Gerüche anhand der mittleren jährlichen Häufigkeit von Geruchsstunden beurteilt. Eine solche liegt vor, wenn anlagen-typischer Geruch während mindestens sechs Minuten innerhalb der Stunde wahrgenommen wird. Gerade beim Scheitholz und bei Hackschnitzel wird von einer hohen Geruchsimmission ausgegangen. Auch die Staubimmission ist dort sehr hoch. Für die gutachterliche Untersuchung zu den Schadstoff- und Geruchsimmissionen im Hummelberg wurde eine Vollversorgung von 113 Wohneinheiten mit jeweils einer Nennwärmeleistung von etwa zehn bis 20 Kilowatt und einem Brennstoffverbrauch von 20000 Kilowattstunden im Jahr angesetzt. Im Gutachten heißt es: „Zur Berechnung der Immissionen wurde die Annahme getroffen, dass nur Scheitholzfeuerungsanlagen installiert werden, die sich auf einem modernen Stand der Technik befinden und daher nur geringe Staubemmissionen zulassen.“ Die Richtwerte würden sowohl bei den Gerüchen als auch bei den Schadstoffen überschritten. Doch muss man tatsächlich davon ausgehen, dass alle Wohneinheiten im Hummelberg mit Scheiten heizen? „Der schlimmste Fall ist einzuplanen“, sagte Bürgermeister Eiberger, „so ist die Rechtslage.“
Morgen Abend wird der Gemeinderat ab 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Illinger Rathauses vom Gutachten Kenntnis nehmen. Der Schultes geht davon aus, dass die Änderung des Bebauungsplans „in den nächsten Wochen“ zur Aussprache und Abstimmung kommt. Gut möglich, dass dann auch das Thema „Holzkohle“ als Brennstoff zur Sprache kommt, denn von der wird im Gutachten ebenfalls abgeraten. Darf dann im Wohngebiet Hummelberg künftig auch nicht mehr gegrillt werden? Bürgermeister Eiberger kann beruhigen: „Das Gutachten bezieht sich nur auf Feuerungsanlagen.“
