Donnerstag, 24. Mai 2012

Tödlicher Unfall auf der B10: Kein Schuldspruch


Schwieberdingen (hr) – Mit einer Einstellung des Strafverfahrens ging in dieser Woche das gerichtliche Nachspiel des tödlichen Verkehrsunfalls vom 25. Juli 2007 auf der Bundesstraße 10 bei Schwieberdingen zu Ende. Das Gericht folgte bei seiner Entscheidung dem Ergebnis eines technischen Gutachtens, das zu dem Schluss kam, der tödlich verunglückte Motorradfahrer hätte den Traktor mit zwei Anhängern, an dem er trotz noch freier Fläche nicht vorbei kam, sehen können.
Der 20-jährige Traktorfahrer trägt die Kosten der Nebenklage seitens der hinterbliebenen Frau des Motorradfahrers. Der 33-jährige Verunglückte hinterlässt ein kleines Kind, das er vor seinem Tode nicht mehr gesehen hat.
Der junge Angeklagte hatte an jenem Abend Getreide in die Enzweihinger Mühle gebracht und sich dafür entschlossen, Nebenwege zu benutzen, um die B 10 nicht zu blockieren. Er überquerte gegen 22.05 Uhr mit seinem Traktor und zwei Anhängern zwischen dem Glemsviadukt und der Abfahrt zum Hardt- und Schönbühlhof die Bundesstraße. Dabei prallte der Motorradfahrer gegen das hintere linke Rad seines zweitens Anhängers und starb noch an der Unfallstelle an einem Polytrauma (die VKZ hatte berichtet). Seit dem Unfall ist das Überqueren der Bundesstraße an dieser Stelle verboten.
 Der von dem schlimmen Erlebnis sichtlich geläuterte junge Traktorfahrer auf der Anklagebank hätte sich das sicherlich schon früher gewünscht. Und ein Freund des tödlich verunglückten Motorradfahrers, der hinterherfuhr und dem quer auf der Fahrbahn liegenden Körper nicht mehr ausweichen konnte, wahrlich auch.
Die beiden Motorradfahrer waren auf dem Heimweg von der Arbeit in Schwieberdingen. Sie fuhren in Richtung Vaihingen. Der 33-jährige Freund und Kollege des Verstorbenen, dem es sichtlich schwer fiel, eine Zeugenaussage zu machen, brauchte länger als der Verunglückte, um einen Lkw zu überholen. Plötzlich, so der Zeuge, habe er einen Anhänger und ein Hindernis wahrgenommen. Das Hindernis habe auf seiner Fahrbahnseite gelegen. „Ich wusste nicht, dass das mein Kumpel war,“ beschrieb der Zeuge. Er habe sein Motorrad vor dem am Boden liegenden Körper seines Freundes hochgerissen. Eine Autofahrerin, die hinter ihm kam, sah ihn noch „aus dem Sattel gehoben“, bevor er gegen den Körper des Freundes fuhr und dann selbst vom Krad stürzte.
Laut Gutachten eines Rechtsmediziners aus Freiburg, der die Leiche obduzierte, hatte der Verstorbene die tödlichen Verletzungen zu diesem Zeitpunkt schon erlitten. Ursache war der Zusammenstoß mit dem Anhänger, an dessen Kante der Motorradfahrer mit seinem Helm geprallt ist. Den Helm hat es nach den Ausführungen des medizinischen Gutachters „regelrecht zerrissen“. Darunter war eine offene Schädelfraktur. „Die Verletzungen waren nicht überlebbar“, resümierte der Rechtsmediziner.
Der technische Gutachter rechnete den Unfallhergang mit verschiedenen Geschwindigkeiten durch, weil er darüber auch von dem Freund des Verstorbenen keine Angaben hatte. Der Sachverständige kam zu dem Schluss, dass der Unfall noch vermeidbar gewesen wäre, wenn der Motorradfahrer die auf der B 10 an dieser Stelle vorgeschriebenen hundert Stundenkilometer eingehalten hätte. Zum Durchfahren hätte der Motorradfahrer seiner Untersuchung nach noch Platz gehabt, denn das landwirtschaftliche Gespann hatte bei seinem Ankommen die rechte Fahrspur bereits verlassen. Dunkel war es am Abend des 25. Juli nach dem Dafürhalten des Sachverständigen, der den tödlichen Unfall am Folgetag bei gleicher Wetterlage mit einem Kollegen rekonstruiert hat, auch noch nicht. Das seitlich zwar nicht beleuchtete landwirtschaftliche Gespann hätte sich schon alleine vom Hintergrund abheben müssen.
Der Traktor samt Anhängern, so der Sachverständige, hätte für den Motorradfahrer erkennbar sein können. Die Ursache fürs nicht rechtzeitige Erkennen könnte seiner Ansicht nach in einer lang gezogenen Kurve liegen, aus welcher der Kradlenker ziemlich schnell gekommen sein müsste. Auch zwei Autofahrer, die Zeugen des tödlichen Unfalls wurden, kollidierten vorher noch mit dem zweiten Anhänger.


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