Donnerstag, 24. Mai 2012

Nachtfahrverbot muss reichen


Lkw-Verkehr auf der B10 bei Illingen. Foto: Archiv
Lkw-Verkehr auf der B10 bei Illingen. Foto: Archiv

Illingen (aa) – Eine ganztägige Sperrung der Bundesstraßen 10 und 35 für den Lkw-Durchgangsverkehr über zwölf Tonnen ist derzeit nicht durchzusetzen. Das hat die Gemeinde Illingen, die sich einer Initiative der Stadt Bretten angeschlossen hatte, schwarz auf weiß als Mitteilung aus dem baden-württembergischen Innenministerium auf dem Tisch liegen. Bürgermeister Harald Eiberger hat am Dienstagabend den Gemeinderat informiert.
Die Verkehrsveränderungen werden im Ministerium nicht heruntergeredet. Immerhin gibt es ja zum Beispiel an der B10 bei Vaihingen eine Dauerzählstelle. Danach ist nach Einführung der Maut auf den Autobahnen zum 1. Januar 2005 der Schwerverkehr (zulässiges Gesamtgewicht über zwölf Tonnen) auf der Achse zwischen Illingen und Stuttgart täglich um 250 bis 500 Fahrzeuge angewachsen, ebenso auf der B35 zwischen Bretten und Illingen.
In dem Schreiben von Innenminister Heribert Rech heißt es unter anderem: „Der Lkw-Verkehr hat zwischen Januar und Dezember 2005 in der Nacht zwischen 22 und 6 Uhr überproportional auf teilweise mehr als das Doppelte zugenommen.“ Mit der Sperrung der Abschnitte in den Nachtstunden seien die Zeiten erfasst worden, in denen die Bevölkerung besonders von den störenden Beeinträchtigungen durch den zusätzlichen Lkw-Verkehr betroffen gewesen seien. Der Schwerverkehr sei auf die A6 und die A8 zurückgedrängt worden. Der Anteil entspreche jetzt wieder der Quote in der Zeit vor der Einführung des Nachtfahrverbotes. Eine geringe Zunahme beruhe auf der allgemeinen, nicht mautbedingten Zunahme des Schwerverkehrs und sei auch mit den laufenden Baumaßnahmen auf der A8 zu erklären.
Zwar bestehe grundsätzlich die Möglichkeit, auf stark belasteten Straßen ein Fahrverbot für Lkw über einem Gewicht von zwölf Tonnen anzuordnen, räumt Minister Rech ein, „soweit dadurch erhebliche Auswirkungen veränderter Verkehrsverhältnisse, die durch die Erhebung von Maut hervorgerufen wurden, beseitigt oder abgemildert werden können“. Im Illinger Fall wird jedoch insgesamt keine „erhebliche Zunahme“ des Lkw-Durchgangsverkehrs gesehen.
 „Die mautbedingt verlagerten regionalen Verkehre dürfen weiterhin berechtigterweise auf den Bundesstraße fahren“, sagt Heribert Rech und zieht das Fazit: „Somit fehlt die Rechtsgrundlage für die Anordnung eines ganztägigen Fahrverbots für den Lkw-Durchgangsverkehr.“ Die „erheblichen Auswirkungen veränderter Verkehrsverhältnisse“ am Tag seien überwiegend nicht dem Durchgangsverkehr zuzuordnen.
Der Innenminister: „Am Tag erreicht die Zunahme des Lkw-Durchgangsverkehrs nicht den Umfang, der angesichts des Widmungszweckes, das Bundesstraßen grundsätzlich auch der Abwicklung des überregionalen Verkehrs gewidmet sind, ein Einschreiten erfordern bzw. rechtfertigen würde. Ein ganztägiges Fahrverbot würde bei tagsüber eher öfter auftretenden problematischen Verkehrsverhältnissen auf der Autobahn ein Ausweichen auf das Bundesstraßenetz unmöglich machen. Außerdem würde sich die Ferienreiseverordnung, die Lkw über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht in den Sommermonaten an Samstagen zwischen 7 und 20 Uhr die Benutzung der Autobahnen verbietet, fast wie ein generelles Fahrverbot auswirken, da auch die für den Durchgangsverkehr gesperrten Bundesstraßen nicht befahren werden dürften.“
Der Innenminister hält abschließend die Anordnung des nächtlichen Durchfahrtsverbots nach Abwägung der Interessen als „ausgewogenen Eingriff, der dem Schutz der an den gesperrten Strecken wohnenden Bevölkerung in angemessener Weise gerecht wird“.


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