Donnerstag, 24. Mai 2012

Illingen: Verbrennungsverbot gelockert






Das Gebiet Hummelberg. Foto: Arning
Das Gebiet Hummelberg. Foto: Arning

Illingen (aa). Es soll ein Schlussstrich unter die heftig geführten Diskussionen um das Verbrennungsverbot im Gebiet Hummelberg gezogen werden. Der Entwurf für die Änderung des Bebauungsplanes sieht die Zulassung von Brennstoffen wie Holzbriketts, Holzpellets oder Heizöl vor. Die Auseinandersetzungen gehen seit Jahren und führten schon bis zum Verwaltungsgerichtshof. Für das Baugebiet „Humelberg-West“ besteht ein Verbrennungsverbot für feste und flüssige Brennstoffe. Das wurde einst mit der besonderen topographischen Lage (an einem Hang) begründet. Die Bewohner decken ihren Heizenergiebedarf vor allem über Elektro-Nachtspeicheröfen und Gasheizungen ab. Im Gebiet haben sich verschiedene Interessengruppen gebildet, die sowohl die Aufhebung des Verbrennungsverbotes als auch die Aufrechterhaltung des Verbotes fordern. Teilweise erfolgt bereits jetzt ohne Genehmigung eine Verbrennung von festen Brennstoffen in offenen Kaminen beziehungsweise Kaminöfen. Der Gemeinderat hat sich dafür entschieden, den Bebauungsplan zu ändern und ein Gutachten in Auftrag gegeben. In dem wurde geprüft, welche Immissionen zu erwarten sind, falls das Verbrennungsverbot aufgehoben wird. Die Bürgervertreter haben sich in der Sitzung am Mittwoch voll auf die Empfehlungen im Gutachten gestützt.Es sollen künftig folgende Brennestoffe zugelassen werden: Grillholzkohle und Grill-Holzkohlebriketts, Presslinge aus naturbelassenem Holz in Form von Holzbriketts (jeweils natürlich nach den aktuellen DIN-Vorschriften), Heizöl leicht, naturbelassene Pflanzenöle, Gase der öffentlichen Gasversorgung, Klärgas und Biogas, Koksofengas, Grubengas, Stahlgas, Hochofengas, Raffineriegas und Synthesegas. Ausgeschlossen werden zum Beispiel Steinkohlen, Braunkohle, Hackschnitzel oder Scheitholz, Brenntorf, Sperrholz, Faserplatten, Stroh oder ähnliche pflanzliche Stoffe. Es gebe keinen Rechtsanspruch auf komplett reine Luft, meinte in der Sitzung Michael Rohlfing, Anwalt des Kanzlei Landenberger, Neifeind, Schmücker & Homann aus Pforzheim, das den Entwurf für die Änderung der Satzung erstellt hatte. Und es gebe auch kein Recht, dass ein Bebauungsplan für immer und ewig Bestand haben müsse. In der Bürgerfragestunde war zuvor unter anderem kritisiert worden, dass im Prinzip nur Holzpellets verbrannt werden dürfen. Und zugleich werde in der Ortsmitte zur Versorgung des Luig-Areals, des Schul- und Ortszentrums ein Blockkraftheizwerk auf der Basis von Holzhackschnitzeln geplant. Das passe nicht zusammen. Anwalt Rohlfing: „Offene Kamine verbrennen anders als ein Blockkraftheizwerk.“ Bürgermeister Harald Eiberger hob hervor: „Sollte der Entwurf rechtskräftig werden, sind viel mehr Brennstoffe einsetzbar als bisher.“ Und natürlich habe jeder Bürger das Recht, gegen die Änderungen zu klagen. Der Gemeinderat akzeptierte den Entwurf ohne Aussprache einstimmig.


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