Illingen (elf) – Kirchstraße 8 und Ochsengasse 7 in Illingen: Die beiden Gebäude stammen aus dem 17 bzw. 16 Jahrhundert, sind im Eigentum der Gemeinde und sollen nun abgerissen werden: Ein Investor würde dort gerne ein Wohnhaus errichten. Doch im Rahmen des Genehmigungsverfahrens schaltete sich die Denkmalschutzbehörde ein. Sie macht sich um die historische Bedeutung der Kirchstraße Sorgen.
Die beiden Gebäude stehen im ehemaligen Sanierungsgebiet Alter Ortskern. Aufgrund der schwierigen Grundstückssituation – der Gewölbekeller verbindet die beiden Häuser ebenso wie das Dach – war dort an Sanierung nicht zu denken. Also hat die Gemeinde Illingen, der das Haus in der Ochsengasse schon länger gehört, auch das Gebäude Kirchstraße 8 gekauft, um zu einer Neuordnung der Besitzverhältnisse zu kommen. Da es bei der Gemeindeverwaltung keine Bestrebungen gibt, in die Wohnraumsanierung einzusteigen (Eiberger: „Das kann der Privatmann besser“), sollen beide Häuser verkauft werden. Ein Investor hat bereits angeklopft und sein Interesse zum Bau eines Wohngebäudes bekundet. Inzwischen liegt sogar eine Abrissgenehmigung für das Haus Ochsengasse 7 vor. Doch ein Abbruch kann (noch) nicht erfolgen.
Die Problematik erschließt sich bei näherer Betrachtung der beiden Gebäude. Diese hat der freie Architekt Bernd F. Säubert aus Karlsruhe vorgenommen. Er fand heraus, dass im Winter 1687/88 Bäume für die Errichtung des Hauses Kirchstraße 8 gefällt wurden. Das Wohnhaus mit Ställen sei folglich im Sommer 1688 gebaut worden. Die Besonderheiten des Gebäudes liegen im Tonnengewölbekeller sowie im Fachwerk, das in den 70er Jahren mit Plastikpaneelen verkleidet wurde. Der Gewölbekeller, so der Architekt, sei älteren Datums, so dass es sich 1688 um einen Wiederaufbau des Gebäudes handeln musste. Wertvoll sei auch die Bohlen-Balkendecke im ehemaligen Wohnzimmerbereich. Sowohl im Keller als auch im Dachbereich ist das Gebäude mit dem Haus Ochsengasse 7 verbunden. Dieses stammt aus dem Jahr 1597 und präsentiert sich in einem äußerst maroden Zustand. So ist dort im Gewölbekeller die Schildwand eingestürzt, was zu statischen Problemen führt. „Will man das Gebäude Ochsengasse 7 abreißen, müsste man das Gebäude Kirchstraße 8 erst unterfangen“, sagt Bernd Säubert. Außerdem liegen im Dachbereich die Pfetten des Hauses Kirchstraße 8 auf dem benachbarten Haus auf. „Das müsste man auch zuerst stabilisieren“, so Säubert. Fazit: Beide Häuser zusammen abzureißen wäre kein Problem, nur das Haus Ochsengasse 7 abzubrechen, würde umfangreiche und somit teure Arbeiten am Nachbarhaus erfordern.
An dieser Stelle meldete sich die Denkmalschutzbehörde zu Wort. Eine Vorab-Stellungnahme der Behörde bescheinigt dem Haus Kirchstraße 8 eine Denkmaleigenschaft. An der Erhaltung des Gebäudes bestehe aus historischen und heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse. Außerdem sei das Gebäude Kirchstraße 8 ebenso wie das Gebäude 22 als Eckgebäude prägend für das historische Ortsbild. Ein Abriss des Gebäudes hätte laut Denkmalschutzbehörde weit reichende Auswirkungen auf die noch vorhandenen historischen Häuser in der Straße. Sprich: Private Abbruchwünsche könnten dann nicht mehr abgelehnt werden, was auf Dauer dazu führen würde, dass die Kirchstraße künftig ohne historische Bedeutung ist.
„Ich habe eine andere Auffassung als die Denkmalschutzbehörde“, sagt Bürgermeister Harald Eiberger. Wenn man die Gebäude abreiße, verändere das die Ansicht der Kirchstraße nicht um 180 Grad. Wenn das Amt Ansprüche stelle, müsse es auch finanzielle Unterstützung zukommen lassen. Eiberger: „Da geht man allerdings mit fremdem Geld großzügiger um.“ In Illingen gebe es Gebäude mit größerer historischer Bedeutung. Die Gemeinde Illingen sei in dieser Frage nicht federführend. Letztlich gebe das Landratsamt als Baurechtsbehörde die Richtung vor.
Morgen Abend wird der Illinger Gemeinderat über den neuesten Sachstand in Kenntnis gesetzt. Über die weitere Vorgehensweise soll dann entscheiden werden.
