Donnerstag, 24. Mai 2012

Neues Baugebiet in Gündelbach


Am nordöstlichen Ortsrand von Gündelbach sollen neue Bauplätze entstehen. Foto: Bögel
Am nordöstlichen Ortsrand von Gündelbach sollen neue Bauplätze entstehen. Foto: Bögel

Gündelbach (ub) – In Gündelbach gehen die Bauplätze aus. Deshalb soll zur Sicherung der Eigenentwicklung ein neues Baugebiet erschlossen werden. Am Mittwochabend entscheidet der Vaihinger Gemeinderat über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hohe Wiesen“.
Das 0,7 Hektar große Areal liegt zwischen Steinbachhofstraße und Langenbergstraße am nordöstlichen Ortsrand und stellt den Abschluss des südlich angrenzenden Baugebietes Geiß dar. Möglich wären hier der Bau von 16 Ein- bis Zweifamilien-, Einzel- oder Doppelhäusern in ein- bis zweigeschossiger Bauweise.
Der Bauflächenbedarfsplan für Vaihingen im Rahmen der derzeitigen Fortschreibung des Flächennutzungsplanes weist ein klares Defizit aus: In den Baugebieten Geiß und Kreuzweg gibt es noch sechs beziehungsweise zwei Baulücken, innerhalb der älteren Ortslage noch vier (teilweise aber kurzfristig nicht verfügbar).
Deshalb soll das neue Baugebiet die Fläche Geiß harmonisch weiterentwickeln und so Gündelbach nach Norden hin einen optisch ansprechenden Ortsrandabschluss geben. Die Bauformen, Kubaturen und die Gestaltung soll an den Charakter von Geiß und Kreuzweg anknüpfen. Als Dachformen sind Satteldächer vorgesehen.
Erschlossen werden sollen die „Hohe Wiesen“ durch einen Stich in der Verlängerung der Schleißbergstraße, der mittig im Plangebiet mit einer Wendefläche endet. Mit dieser Stichlösung wird der Durchfahrtsverkehr in Richtung Norden ausgeschlossen, der vom Wohngebiet Geiß aus entstehen könnte.
Die Umweltprüfung im Rahmen der Flächennutzungsplan-Fortschreibung hat ergeben, dass es sich bei dieser Fläche um die „unproblematischste Siedlungserweiterungsfläche“ im Bereich Gündelbach handelt. Lediglich die Bedeutung des Bodens als Filter und Puffer für Schadstoffe sei als hoch einzuschätzen; der Eingriff durch das Vorhaben stelle demnach eine erhebliche Beeinträchtigung dieser Funktion dar. Das ökologische Risiko werde in der Gesamtbeurteilung als „gering“ eingestuft. Als Maßnahme zur Vermeidung, Verminderung oder zum Ausgleich wird die Entwicklung des Entwässerungsgrabens empfohlen.


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