Donnerstag, 24. Mai 2012

Haft für Drogenhändler


Vaihingen (elf) – Acht Vorstrafen, zwei Bewährungsstrafen, vier Monate Knast und dann noch eine Anklage wegen unerlaubten Handelns mit verbotenen Betäubungsmitteln in über hundert Fällen – da kannte Richter Thomas Bossert vom Vaihinger Amtsgericht keine Gnade mehr und schickte einen 26-Jährigen für zwei Jahre und drei Monate ins Gefängnis.
Der junge Mann wusste bereits vor der Verhandlung, was für ihn auf dem Spiel stand. Also brachte er von seinem Ausbildungsbetrieb gleich ein Schreiben mit, in welchem stand, was für ein toller Kerl er ist. Auch während der Verhandlung redete er sich um Kopf und Kragen und skandierte lauthals: „Ich habe mich um 360 Grad gedreht“. Er wird wohl eher 180 Grad gemeint haben. Wie auch immer: Er sei ein besserer Mensch geworden, habe sich von seinem ehemaligen Freundeskreis getrennt und könne bessere Noten in der Berufsschule vorweisen. Nächste Woche hätte er seine theoretische Abschlussprüfung.
Allein, der Staatsanwalt – ein Vertreter der härteren Gangart – kniff die Lippen zusammen, fixierte den 26-Jährigen mit festem Blick und setzte zu einem längeren Vortrag an: „Dass der Angeklagte ein guter Mensch ist, stimmt nicht. Dass er es werden will, kann ich mittragen. Was Sie angestellt haben, ist Kleinvieh, doch das macht bekanntlich auch Mist. Und den haben Sie produziert. Sie haben sich zwar voll umfänglich geständig gezeigt, doch Sie haben insgesamt acht Vorstrafen. Man könnte daraus schließen, dass Sie nicht in der Lage dazu sind, ein straffreies Leben zu führen. Wir haben einen immensen Umfang an Taten und gleichzeitig fühlen Sie sich teilweise als Opfer. Opfer sind allerdings diejenigen, die das Rauschgift kaufen und davon abhängig werden. Dadurch entstehen Gefahren für die Gesellschaft. Bei Drogen weiß man Bescheid, dass man die Finger von ihnen lässt.“
Der Angeklagte hörte den Worten aufmerksam zu und knetete seine Finger wie Brotteig. Die Nervosität war verständlich. Schließlich war er des vorsätzlichen Drogenhandels in nicht weniger als 132 Fällen angeklagt. Außerdem habe er einen Bekannten bei dessen Kokainhandel unterstützt, indem er dessen Ware bei sich im Kühlschrank lagerte. Doch noch schwerwiegender war der Vorwurf, dass er einem Minderjährigen Rauschgift überlassen hatte. 1,5 Kilogramm Marihuana waren es, die der junge Mann in Einheiten von drei bis neun Gramm unters Volk brachte. In 20 Fällen nahm die Anklage während der Verhandlung von der weiteren Verfolgung vorläufig Abstand. Blieben immer noch 111 Taten, begangen in den Jahren 2006 und 2007. Verkaufserlös: 2275 Euro.
Um seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen und eine Wende in seinem Leben zum Positiven zu erreichen, hatte der Angeklagte bei der 17-stündigen Vernehmung durch die Polizei nicht nur alles zugegeben, sondern auch einige Namen preisgegeben, so dass es zu weiteren Anklagen kommen konnte. Diesen Umstand nutzte der Verteidiger aus, der sichtlich verwundert über die Forderung der Staatsanwaltschaft war, seinen Mandanten für zwei Jahre und zehn Monate zu inhaftieren. Er kritisierte die „harschen Worte des Staatsanwalts“ und stellte fest: „Wenn mein Mandant jetzt in den Bau geht, ist alles versaut. Dann braucht er nächste Woche keine Prüfung mehr zu machen.“ Man müsse außerdem beachten, dass das Betäubungsmittelgesetz mit seinem hohen Strafrahmen nicht unterscheidet, ob man es mit harten Drogen wie Heroin oder – wie in diesem Fall – mit weichen Drogen wie Marihuana zu tun hat. Für seinen Mandanten sei es jetzt wichtig, seine Ausbildung zu beenden. „Dann hat er noch eine Chance.“ Diese Möglichkeit zu zerstören, wäre unverantwortlich und bedeute die Zerstörung einer Existenz. Der Verteidiger am Ende seiner flammenden Rede: „Wenn heute eine zivile Hinrichtung erfolgt, kann man keinem mehr zu einem Geständnis raten. Das wäre Sünde und Schande, wenn mein Mandant heute zu einer Gefängnisstrafe ohne Bewährung verurteilt wird.“
Davon unbeeindruckt verknackte Richter Thomas Bossert den jungen Mann zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. „Acht Mal haben die Richter Ihnen bereits gesagt, dass Sie ein straffreies Leben führen sollen und acht Mal haben Sie es nicht gemacht. Dass Sie sogar vier Monate im Gefängnis saßen, hat überhaupt keinen Eindruck auf Sie hinterlassen. Bei jedem der 111 Fälle, in denen Sie Rauschgift verkauft haben, hätte Ihnen klar sein müssen, dass Sie damit ins Gefängnis gehen.“
Im Moment ist der 26-Jährige allerdings noch auf freiem Fuß. Denn: Sein Verteidiger kündigte nach der Verhandlung an, Berufung gegen das Urteil einzulegen…


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