- Nach Auffassung des Landgerichts Heilbronn hätte der Hochwasserschaden im Juli 2006 in diesem Gebäude am Strudelbach in Riet verhindert werden können, wenn die Stadt Vaihingen rechtzeitig Schutzmaßnahmen ergriffen hätte. Jetzt sollen Stadt und Zweckverband knapp 20000 Schadensersatz an den Firmenbetreiber bezahlen. Foto: Elsässer
Riet (elf) – Es war in der Nacht vom 5. auf 6. Juli 2006, als nach einem Unwetter sein Betriebsgelände samt Lagerhalle in Riet vom überlaufenden Strudelbach überschwemmt wurde. Michael Berthold zog daraufhin vor Gericht und hat die Stadt Vaihingen sowie den Zweckverband Hochwasserschutz Strudelbachtal auf Schadensersatz verklagt. Mit Urteil vom 4. März hat ihm das Landgericht Heilbronn Recht gegeben. Demnach stehen ihm jetzt knapp 20000 Euro zu.
In seiner Urteilsbegründung vertrat die 4. Zivilkammer des Landgerichts Heilbronn die Auffassung, das sowohl Stadt als auch Zweckverband – ihm gehören auch die Gemeinden Eberdingen, Weissach und der Kreis Böblingen an – durch verzögerte Hochwasserschutzmaßnahmen ihre Amtspflichten verletzten. „Ich freue mich sehr“, sagte Michael Berthold, „es kann nicht sein, dass wir ein ums andere Mal absaufen.“ Er hoffe, dass das Urteil genügend Grundlage bietet, mit den Hochwasserschutzmaßnahmen zu beginnen. Berthold stützt sich dabei vorwiegend auf die Urteilsbegründung.
Darin stellt die 4. Zivilkammer fest, dass die Stadt Vaihingen „für einen ausreichenden Hochwasserschutz der Angrenzergrundstücke Sorge zu tragen“ hat. Mit dem Entstehen des Zweckverbands Hochwasserschutz Strudelbachtal sei die Stadt ihrer Schutzpflichten nicht entbunden. Der Hochwasserschutz sei eine schwierige kommunale Aufgabe, bei der die Kosten zu den abzuwendenden Schäden in einem vernünftigen wirtschaftlichen Verhältnis zu stehen hätten.
Die Beklagten hätten die 1999 vom Ingenieurbüro Hutarew&Partner vorgeschlagenen Schutzmaßnahmen M6 (Schutzwall entlang des Berthold-Grundstücks) und M7 (zwei Rückhaltebecken) schuldhaft verzögert. Ein vom Landgericht beauftragter Sachverständiger habe in einem Ende Dezember 2008 gefertigten Gutachten festgestellt, dass es sich bei dem Ereignis vom 5. auf 6. Juli 2006 um ein alle zwei bis fünf Jahre wiederkehrendes Hochwasser gehandelt habe. „Von einer unvorhersehbaren Naturgewalt kann im Streitfall keine Rede sein“, heißt es in der Urteilsbegründung. Hätten die Beklagten die Maßnahmen M6 und M7 wie geplant in 2004 und 2005 umgesetzt, wäre die Überschwemmung im Juli 2006 verhindert worden. Zur Erinnerung: Eine Bürgerinitiative sowie der Landesrechnungshof hielten die im Gutachten erwähnten Hochwasserschutzmaßnahmen in Höhe von rund 12,5 Millionen Euro für überteuert, so dass das Regierungspräsidium Stuttgart die Stadt Vaihingen anwies, die Kosten erneut untersuchen zu lassen.
Weiter aus der Urteilsbegründung: Die Hochwassergefahr für das Betriebsgrundstück sei lange bekannt gewesen. Bereits seit einer Entscheidung des Oberlandgerichts Stuttgart vom 23. Juli 2002 sei die Stadt Vaihingen in der Pflicht gewesen. „Rasches Handeln in Riet war demnach erkennbar geboten und notwendig“, schreibt das Landgericht Heilbronn. Seit den Flussgebietsuntersuchungen von Hutarew&Partner im Jahr 1999 und der begleitenden Untersuchung der Universität Karlsruhe von 2003 stehe erkennbar fest, „dass im fraglichen Bereich ein zweijährliches Hochwasser mit Überschwemmung des Betriebsgeländes zu erwarten ist“, heißt es in der Urteilsbegründung.
„Ich sagte schon immer, dass ich mich nicht verklagen lassen will“
Bürgermeister Wilfried Nestle
„Dass wir als Baulastträger zum Hochwasserschutz verpflichtet sind, ist unbestritten“, sagte Bürgermeister Wilfried Nestle. Ebenso unbestritten sei es, dass die Stadt dieser Verpflichtung (noch) nicht nachgekommen ist. Daher kommt der Stadtverwaltung das Urteil, mit dem Fakten geschaffen werden, gar nicht so ungelegen, wie Bürgermeister Nestle indirekt bestätigte: „Ich habe schon immer gesagt, dass ich mich nicht verklagen lassen will.“ Dennoch müssten jetzt die Gremien darüber befinden, „ob man in Berufung geht“. Dies dürfte vor allem dann der Fall sein, wenn die städtische Versicherung den Schadensersatz nicht bezahlen will.
„Die Stadt hätte den Prozess aus meiner Sicht nicht verlieren müssen“, sagte Ortsvorsteherin Roswitha Haid. Schon früh hätte die Verwaltung mit dem Schutzwall (M6) eine Vorsorgemaßnahme treffen können. Außerdem sei das bisherige Hutarew-Gutachten Makulatur, da derzeit von der Universität Karlsruhe ein neues Gutachten erstellt wird. Bürgermeister Nestle widersprach: Das Hutarew-Gutachten werde lediglich in Frage gestellt, sei aber noch keineswegs vom Tisch. Jetzt gelte es abzuwarten, bis das endgültige Ergebnis vorliege. Damit sei nach Ostern zu rechnen.
Ortsvorsteherin Haid bedauert, dass in der Urteilsbegründung nicht auch dem Firmeninhaber Michael Berthold eine Mitverantwortung zugesprochen wird. „Außer im Bereich Berthold haben wir an keiner anderen Stelle entlang des Strudelbachs Probleme“, sagte die Rieter Ortsvorsteherin. Ein 20 bis 30 Zentimeter hoher Wall - zur Not vom Firmeninhaber selbst aufgeschüttet – hätte die Probleme behoben.
Michael Berthold lobt unterdessen die Urteilsbegründung, „weil sie genau unsere Argumente aufgenommen hat“. In diesem Zusammenhang sei es wichtig, dass es nicht nur um sein Betriebsgelände, sondern um die gesamte Ortslage gehe. Umso besser, dass sich ein unabhängiger Gerichtsgutachter mit der Materie beschäftigt habe. Ob die Stadt Vaihingen und der Zweckverband in Berufung gehen, interessiere ihn nicht. „Ich werde jetzt erstmal abwarten.“