Mittwoch, 23. Mai 2012

32er-Biotope sorgen manchmal für Überraschung




Lösssteilwand in Enzweihingen, ein Biotop nach Paragraf 32. Foto: Rücker
Lösssteilwand in Enzweihingen, ein Biotop nach Paragraf 32. Foto: Rücker

Vaihingen (sr) – Manche Grundstücksbesitzer bemerken erst, dass sie besonders geschütztes Land besitzen, wenn sie gegen einen Paragrafen verstoßen. Das kann beispielsweise beim Paragraf 32 des Landesnaturschutzgesetzes passieren.
 Männer werden interessanter, Frauen werden alt und manch Fleckchen Erde wird im Lauf der Jahre ohne weiteres Zutun zum geschützten Biotop. Wer beispielsweise ein Stückchen Land in der offenen Landschaft erwirbt und die mächtige Hecke darauf, ohne groß nachzudenken, dem Erdboden gleichmacht, der könnte durchaus mit dem Gesetz in Konflikt geraten sein.
„Die Biotope entwickeln sich im Lauf der Zeit“, erläutert Anne Pfisterer-Lottausch, Biologin bei der Stadt Vaihingen. Die Leiterin der Abteilung Naturschutz und Landschaftspflege bei der Verwaltung nennt als Beispiel die Hecke im Offenlandbereich. „Hecken ab 20 Meter Länge im Außenbereich mit einer bestimmten Artenzusammensetzung sind ein Paragraf-32er-Biotop“, so die Fachfrau. Und als solches besonders geschützt. „Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung oder erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung der besonders geschützten Biotope führen können, sind verboten“, lautet der Gesetzestext. Bei genauer Betrachtung sei es ja so, dass die langjährigen Besitzer das Biotop durch die Art der Bewirtschaftung haben entstehen lassen. Über Nacht passiert das in der Regel nicht.
Die Eigentümer der Grundstücke würden zum Teil gar nicht wissen, dass sie ein Biotop ihr eigen nennen können. Pfisterer-Lottausch: „Roden und Beseitigen darf man dann nicht mehr, dafür müssen Pflegemaßnahmen durchgeführt werden.“ Hierbei springe in manchen Fällen die öffentliche Hand ein. Immerhin sind auf Vaihinger Markung 500 dieser 32er-Biotope ausgewiesen, die eine Fläche von 24 Hektar einnehmen. „Da lacht mein Biologenherz“, freut sich Pfisterer-Lottausch, „ich finde, das ist ganz schön viel.“
Im Auftrag der Unteren Naturschutzbehörde wurden diese besonders geschützten Biotope, die vorher unter der Bezeichnung Paragraf 24a bekannt waren, im Offenland von 1992 bis 2005 kartiert. Auch das Landratsamt Ludwigsburg habe zu diesem Zweck zwei Biotopkartierer eingestellt gehabt. Die Kartieranleitung wurde von der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) entwickelt.
Mittlerweile können die Kartierungen auf den Internetseiten der LUBW eingesehen werden, was unter Umständen ein wenig Geduld erfordert, aber dann durchaus interessant ist. Rot sind dort die 32er-Biotope eingetragen, die sich als verschieden große Farbkleckse auf der Landkarte verteilen.
In Vaihingen spielen vor allem Trocken- und Magerrasen, Feldhecken, Feldgehölze und Trockenmauern eine Rolle. Auch Steinriegel in der freien Landschaft und uferbegleitende Vegetation sind ein wichtiger Aspekt auf Vaihinger Markung. Zusammen mit dem Biotopschutzwald, der durch die Waldbiotopkartierung erfasst wird, nehmen die gesetzlich geschützten Biotope etwa 3,5 Prozent der Landesfläche ein.
Naturschützer können ein Loblied auf die oft kleinen, aber feinen 32er-Biotope singen. Dienen sie doch, so Pfisterer-Lottausch, als Trittsteine für allerhand Tiere und Pflanzen, die sich durch eine Art Inselhopping in unserer Landschaft fortbewegen.
Doch besonders bei den Feldhecken gibt es regelmäßig Probleme. Sie stehen oft an der Grundstücksgrenze und wachsen in die Breite, wenn sie nicht fachgerecht verjüngt werden. Bei der naturschutzmäßigen Heckenpflege werde ein Teil auf den Stock gesetzt. Das Wachstum dort gehe dann nach oben, nicht in die Breite.
Wer gerne wissen möchte, ob sich ein Biotop in seinem Besitz befindet, wie dieses zu pflegen ist oder sich einfach interessehalber informieren möchte, wendet sich an Anne Pfisterer-Lottausch, Telefon 07042/18209. Beim Einsehen der Kartierung auf den Internet-Seiten der LUBW auf der Startseite www.lubw.baden-wuerttemberg.de rechts halten, dann unter Daten- und Kartendienst.
Dann steht schließlich dem Frühlingsausflug von Biotop zu Biotop nichts mehr im Weg. Auf öffentlichen Wegen versteht sich. „Nur mit den Augen gucken“, gibt Pfisterer-Lottausch noch mit auf die Wanderung.




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