Mittwoch, 23. Mai 2012

Gesetz noch nicht ausgegoren




Wie lange darf der Kunde zugreifen? Foto: Rücker
Wie lange darf der Kunde zugreifen? Foto: Rücker

Vaihingen (sr) – Seit gestern gilt in Baden-Württemberg ein neues Gesetz, das sein Ziel in gewisser Weise verfehlt hat. Das nächtliche Alkoholverkaufsverbot greift nämlich nicht an Tankstellen mit Gaststättenerlaubnis.
 Da kann sich Thomas Möbius, Pächter der Aral-Tankstelle am Vaihinger Eck, das Orakeln nicht verkneifen: „Vielleicht ist das ein Fingerzeig Gottes dafür, dass wir doch nicht so schuld sind.“
 Durch eine Änderung des Gesetzes der Ladenöffnung sollte in Baden-Württemberg nächtliches feuchtfröhliches Treiben, erschwert werden – vor allem das durch junge Leute. Ein Wortungetüm war geschaffen worden, ein „Gesetz zur Abwehr alkoholbeeinflusster Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung während der Nachtzeit und zum Schutz vor alkoholbedingten Gesundheitsgefahren“. In erster Linie sollte promillehaltigen Spontankäufen zu später Stunde ein Riegel vorgeschoben werden.
Prinzipiell sei das schon sinnvoll, sagt Michael Kuhne, Mitglied der Führungsgruppe beim Polizeirevier Vaihingen. Die Ordnungshüter stellten in der Vergangenheit fest, dass insbesondere Jugendliche sich nach 22 Uhr in Supermärkten und an Tankstellen mit alkoholischen Getränken versorgten. Dummerweise weist das Gesetz eine „Regellücke“ auf, wie es Wilfried Gutjahr vom Ordnungsamt Vaihingen formuliert. „Die Tankstellen mit Gaststättenerlaubnis dürfen nach wie vor die ganze Nacht über Alkohol ‚über die Straße‘ verkaufen“, so Gutjahr.
Tankstellenpächter Möbius kommentiert die Gesetzesneuerung mit einem Schuss Zynismus: „Da wurde einfach mal aus der Hüfte rausgeschossen.“ Bei dem Tankstellenpächter stößt die Gesetzesnovelle auf Unverständnis. Laut einer Studie gingen nur fünf Prozent des Alkoholverkaufs an Jugendliche auf die Kappe der Tankstellen, der Großteil finde bei Discountern und Supermärkten statt. Für die Tankstellen sei es wichtig, das volle Sortiment anbieten zu können. „Wir haben den Alkohol nachts nicht hektoliterweise verkauft“, so Möbius. Allerdings sei durch die Neuregelung der sogenannte Verbundeinkauf, bei dem das Bier mit Pizza, Chips oder Sonstigem erstanden wird, gefährdet. „Wir verdienen unser Geld nahezu ausschließlich mit dem Shop und Waschgeschäft“, sagt der Tankstellenpächter.
Schon seit zwei Jahren werde bei Aral massiv das Jugendschutzgesetz praktiziert. Dazu gehören unter anderem Schulungen der Mitarbeiter. Außerdem erinnere das Sichtfenster der Kasse beim Verkauf von Tabakwaren und Alkohol daran, den Kunden nach dem Ausweis zu fragen. Möbius: „Der Leitsatz der internen Schulungen ist, bis zum geschätzten Alter von 25 Jahren nach dem Ausweis zu fragen.“
Die Tankstelle am Vaihinger Eck hat durchgehend geöffnet, ab 22 Uhr ist aus Sicherheitsgründen der Nachtschalter in Betrieb. Seit sechs Jahren wird an der Aral in Vaihingen von 24 bis 6 Uhr kein Alkohol verkauft. Diese Regelung wurde eingeführt, nachdem es damals immer wieder zu Streitereien zwischen Jugendgangs gekommen war.
Da Möbius eine Gaststättenerlaubnis für die Vaihinger Tankstelle besitzt, wird er bis auf weiteres diese Zeiten beibehalten: „Solange das Gesetz nicht klar formuliert ist, bleiben wir bei 24 Uhr.“ Vom Gesetz betroffen ist in Vaihingen der Rewe-Markt in der Hans-Krieg-Straße, der bis 24 Uhr geöffnet hat. Marktleiter Jörg Schneider will keine Prognosen über Kundenreaktionen abgeben: „Man muss abwarten, was passiert.“ Im Eingangsbereich des Marktes seien Schreiben aufgehängt worden, die auf das Alkohlverkaufsverbot verweisen. Überraschend: Nach internen Auswertungen sei der meistverkaufte Artikel ab 22 Uhr die H-Milch, so der Marktleiter.
Ungeachtet dessen wird die Polizei zu den relevanten Zeiten an den entsprechenden Stellen Kontrollen durchführen. „Wir behalten das im Auge“, sagt Michael Kuhne vom Vaihinger Revier.




Seitenanfang