Es war der 7. Mai 2008 um 19.10 Uhr, als ein Notruf aus Horrheim in der Funkleitzentrale in Ludwigsburg einging. Der Empfänger dürfte seinen Ohren nicht recht getraut haben. Da forderte ein Mann doch tatsächlich, die Polizei solle seine geschiedene Frau zu einem Gespräch mit ihm überreden. Er wolle endlich seinen Sohn wiedersehen. Sollte man seiner Forderung nicht nachkommen, sprenge er etwas in die Luft. Dass dies nicht nur eine leere Drohung war, bewahrheitete sich 50 Minuten später. Gegen 20 Uhr setzte er im Gewann „Tiefer Kessel“ an der Maulbronner Straße in Horrheim 15 Heuballen in Brand. Um 20.43 Uhr dann der nächste Notruf: „Das war nur der Anfang. Wenn meine Frau nicht mit mir redet, geht es weiter“, drohte der Mann. Noch am gleichen Abend schnappte ihn die Polizei. Dass er der gesuchte Brandstifter war, drängte sich geradezu auf, schließlich hing noch Heu an seiner Kleidung. Sein Alkoholgehalt im Blut betrug um 0.17 Uhr 1,42 Promille.
Gestern Nachmittag wurde der Fall vor dem Vaihinger Schöffengericht verhandelt. Angeklagt war ein 41-jähriger Mann, der einst Familie und Beruf hatte, nun Alkoholiker und ohne Wohnsitz ist, in einem Heim untergebracht wurde und einer Betreuerin unterstellt ist. Angeklagt ist er wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, Missbrauchs von Notrufen sowie Brandstiftung in einem minderschweren Fall. Dass erst gar nicht lange verhandelt werden musste, war dem Angeklagten zu verdanken, der unter Tränen ein Geständnis ablegte und die Taten in vollem Umfang einräumte. „Es tut mir leid. Ich wollte niemanden schädigen, sondern nur meinen kleinen Sohn wiedersehen“, sagte der Angeklagte. Wie viel er an dem Abend getrunken hatte, wusste er nicht mehr. Ebenso wenig konnte er sich daran erinnern, wie der Tag vor seiner Tat ausgesehen hatte.
Was allerdings nicht aus seinem Kopf will, sind die Probleme, die ihn in die Alkoholabhängigkeit trieben. Seine erste Ehefrau hat ihn mit einem anderen Mann betrogen, seine zweite Ehe wurde auch geschieden, auf Grund seiner Alkoholkrankheit verlor er das Sorgerecht für seinen Sohn und seinen Arbeitsplatz. 1989/90 machte er eine halbjährige Therapie und war trocken bis 2002. Es folgten Dummheiten, die ihn immer wieder vor Gericht brachten. 2002 wurde er schon einmal wegen Missbrauchs von Notrufen verurteilt, weil er dabei androhte, sich etwas anzutun. Zwei Verurteilungen wegen fahrlässigen Trunkenheits im Verkehr folgte eine Verhandlung wegen Sachbeschädigung. 2006 gab es eine Verurteilung wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten. So rief er damals bei der Vaihinger Polizei an und teilte mit, dass er Sprengstoff aus Bundeswehrbeständen bei sich hätte und etwas in die Luft sprengen wolle. Im vergangenen Jahr kam er noch wegen eines Diebstahls dran.
„Ich sehe ein, dass ich therapeutische Hilfe brauche und alles aufarbeiten muss“, sagte der 41-Jährige. Richter Thomas Bossert gab ihm recht: „Wenn man auf solche dumme Ideen kommt, kann es auch sein, dass man mal ein Haus anzündet und ein Kind ums Leben kommt.“ In einem psychologischen Gutachten der Psychiatrie des Klinikums Ludwigsburg, das der Richter verlas, wurde festgestellt, dass eine Unterbringung des Angeklagten in eine gesetzlich angeordnete suchttherapeutische Behandlung sinnvoll wäre. In alkoholisiertem Zustand sei er wiederholt aggressiv gewesen. Eine Langzeittherapie habe er allerdings immer wieder abgelehnt.
In seinem Urteil folgte der Richter daher dem Antrag von Oberamtsanwalt Erich Müller und verurteilte ihn zu einer achtmonatigen Haftstrafe auf Bewährung und gab ihm als Auflage unter anderem mit, eine stationäre Therapie zu machen. „Wenn Sie die Therapie nicht durchziehen, gehen Sie ins Gefängnis“, warnte ihn Richter Bossert. „Ihnen muss klar sein, dass das die letzte Chance für Sie ist. Nutzen Sie sie und ziehen Sie es durch.“
Frank Elsässer