Vaihingen (elf) – Dass der 28-jährige Iraker, der sich gestern vor dem Vaihinger Amtsgericht verantworten musste, in der Mannheimer Justizvollzugsanstalt in Abschiebehaft sitzt, kommt nicht von ungefähr. Sein Vorstrafenregister ist schließlich lang genug. Da erschien es geradezu verwunderlich, dass das Verfahren gegen ihn wegen Hausfriedensbruchs und Diebstahls eingestellt wurde. Das Problem von Staatsanwaltschaft und Gericht: Der Hauptbelastungszeuge knickte ein.
Seit gerade mal elf Jahren lebt der Angeklagte in Deutschland. Doch wie man so seine Spielchen mit den Justizbeamten treibt, beherrscht der Iraker aus dem Effeff. Kostprobe gefällig? Es ist Punkt 9 Uhr, als er zur Verhandlung in Saal 7 des Vaihinger Amtsgerichts geführt wird. Einer der beiden Beamten, die ihn begleiten, nimmt ihm die Handschellen ab. Kaum sitzt der Angeklagte, steht er schon wieder auf und streckt seine Arme vor: Er muss auf die Toilette. Also Handschellen wieder dran und rausmarschiert. Fünf Minuten später kann die Verhandlung beginnen. Da sich der 28-Jährige nun offenbar Platz im Bauch verschafft hat, meldet er sich nach einer Weile wieder: Jetzt hat er Durst. Also steht sein Pflichtverteidiger auf und besorgt ihm etwas zu trinken. Sein Verhalten garniert der Abschiebehäftling immer wieder mit Zwischenrufen.
Verhandelt wird aber auch noch. Zwei Dinge, die in unmittelbarem Zusammenhang stehen, werden ihm vorgeworfen: Hausfriedensbruch und Diebstahl. Es war am 10. Juli 2007, als der Asylant von höchster städtischer Ebene Hausverbot für das Vaihinger Rathaus ausgesprochen bekam. Der Grund: Er hat mehrfach Verwaltungsmitarbeiter beleidigt, beschimpft und bedroht. Wenn er künftig im Rathaus seine Duldungsverlängerung verlängern lassen oder sein Taschengeld abholen wollte, hat er per Handy in der Behörde angerufen und eine Mitarbeiterin hat ihm das Gewünschte ausgehändigt. Am 23. Januar 2008 wird er allerdings von einem Mitarbeiter innerhalb des Verwaltungsgebäudes erkannt. Es erfolgte Strafanzeige. Der Grund seines Besuchs war dieses Mal eine defekte Waschmaschine und ein defekter Kühlschrank. Da die Geräte – so die Aussage einer Verwaltungsmitarbeiterin – noch ziemlich neu waren und noch Garantie bestand, wurde ein Servicemitarbeiter mit der Reparatur beauftragt. Doch siehe da – der Mann fand zwar zwei defekte Geräte vor, allerdings von anderen Herstellern. Also machte sich ein städtischer Vollzugsbediensteter auf den Weg in die Vaihinger Obdachlosenunterkunft, um der Sache auf den Grund zu gehen. Dort bekam er vom 23-jährigen Mitbewohner des Angeklagten mitgeteilt, dass der die beiden neuen Geräte verkauft und durch defekte ersetzt habe. Unterschreiben wolle er das zu Protokoll Gegebene allerdings aus Angst vor dem Angeklagten nicht.
Also wurde der 23-Jährige gestern als Zeuge geladen, um seine Aussage zu wiederholen. Doch da sahen sich sowohl Richter Thomas Bossert als auch Oberamtsanwalt Erich Müller auf dem Holzweg, denn der Zeuge drehte den Spieß rum: Eine städtische Mitarbeiterin hätte behauptet, dass der Angeklagte die beiden Geräte gestohlen hat. „Ich sollte das unterschreiben. Das habe ich aber nicht gemacht“, sagte der junge Mann. „Ich vermute, dass man Anzeige gegen Sie erstatten wird, weil Sie entweder heute oder damals gelogen haben“, sagte Richter Bossert. Oberamtsanwalt Müller ergänzte: „Sie leben gefährlich.“ Doch den 23-Jährigen beeindruckte die Anwesenheit des Angeklagten mehr als die Warnungen der Staatsvertreter. Also blieb dem Richter („Der Hauptbelastungszeuge ist umgekippt“) nichts anderes übrig, als das Verfahren wegen Diebstahls vorläufig einzustellen.
Und der Hausfriedensbruch? Dieses Verfahren wurde auch vorläufig eingestellt. Da der Angeklagte wegen eines gleichen Delikts bereits vor einem Jahr verurteilt wurde, hätte sich in der Strafzumessung nicht viel geändert. Also bekam der Iraker seine Handschellen wieder ans Handgelenk und wurde nach einem freundlichen „tschüss“ zurück nach Mannheim gefahren.