Vaihingen (elf) – Ob die Verurteilung dienstrechtliche Konsequenzen für einen Polizisten hat, bleibt abzuwarten, doch ein bitterer Nachgeschmack bleibt. Tatsache ist, dass der 36-Jährige gestern zusammen mit einem weiteren 33-jährigen Angeklagten zu einer beträchtlichen Geldstrafe verurteilt wurde. Richter Thomas Bossert sah es als erwiesen an, dass die beiden illegales Glücksspiel mit Poker betrieben haben.
Es handelte sich gestern um einen Fortsetzungstermin. Die erste Verhandlung vor zwei Wochen konnte nicht zum Ende gebracht werden, weil das Gericht die Aussagen der Zivilfahnder hören wollte, die verdeckt an Pokerturnieren teilnahmen. Kurzer Rückblick: Laut Anklage haben die beiden Männer – der Polizeibeamte M. und der Verkäufer S. – die Firma Poker-Gesellschaft „National Poker League Germany“ (NPL) mit Sitz in Bietigheim-Bissingen gegründet und in verschiedenen Gaststätten im Großraum Bietigheim/Ludwigsburg/Stuttgart regelmäßig öffentlich zugängliche Pokerturniere veranstaltet. Dabei sollen die Angeklagten den Teilnehmern verbotenerweise erlaubt haben, sich nach einem Ausscheiden wieder einkaufen zu können („Re-Buy“), um eine weitere Teilnahme am Spiel zu ermöglichen. Außerdem, so der Vorwurf, hätten sie hochwertige, größtenteils nicht gesponserte Sachpreise zur Verfügung gestellt. Der Polizeibeamte M. soll außerdem zahlreiche Elektroartikel bei der Firma Saturn in Ludwigsburg auf Rechnung gekauft und bislang noch nicht bezahlt haben.
Was die beiden verdeckten Ermittler der Polizei gestern aussagten, brachte ein wenig Licht in das schummrige Spiel rund um Karten, „Jetons“ (Spielchips), „Dealer“ (Kartenausgeber) und „Re-Buy“ (Wiedereinkauf). So hat sich am 11. November 2007 ein Kriminalhauptkommissar der Polizeidirektion Ludwigsburg in einer Gaststätte in Ludwigsburg mit an den Tisch gesetzt. Dort sei es ihm neunmal möglich gewesen, sich in das Spiel einzukaufen – achtmal handelte es sich dabei um einen verbotenen „Re-Buy“. Um sich wieder in das Spiel einkaufen zu können, habe er jeweils 15 Euro bezahlt. Schließlich habe er eine „Flatrate-Karte“ für 45 Euro gekauft, die ihm vier Spiele garantierte. Auch die Preise – ein LCD-Fernseher und eine Digitalkamera – seien umfangreicher als gestattet gewesen. Rund 15 bis 17 Leute – darunter auch die beiden Angeklagten – hätten an teilweise zwei Tischen gepokert. Geld habe dabei keines auf dem Tisch gelegen.
Der zweite verdeckte Ermittler – ein Polizist der Polizeidirektion Pforzheim – nahm an einem Pokerturnier am 1. Dezember in einer Gaststätte in Sachsenheim teil. Kurios: Hier winkte als Hauptgewinn der gleiche Fernseher, den der Angeklagte S. bereits wenige Wochen zuvor beim Turnier in Ludwigsburg gewonnen hatte. Die Aufgaben des Ermittlers – zweimal ausscheiden, sich wieder einkaufen und eine „Flatratekarte“ erwerben, hat er erledigt und sofort per Handy seine Kollegen informiert. Noch als der Polizist in der Gaststätte war, kamen die Einsatzkräfte der Polizei, lösten die Pokerrunde auf und notierten die Personalien der Anwesenden.
Noch mehr lichtete sich der Dunst nach der Vernehmung der beiden Zeugen, die an den jeweiligen Tagen als offizielle Veranstalter genannt wurden. Während der eine noch nicht einmal wusste, dass es illegal ist, sich wieder ins Spiel einzukaufen, erhoffte sich der andere, mit Pokerturnieren den Getränkeumsatz in seiner schlecht gehenden Kneipe anzukurbeln. Vom Veranstalten von Pokerturnieren hatten beide kaum Ahnung. Auch das erforderliche Equipment (Karten, Tische, Spielmarken) hatten die beiden nicht. Dies war auch nicht nötig, denn dafür sorgten offenbar die beiden Angeklagten. Die machten im Namen von M.’s Firma NPL Franchise-Verträge mit den beiden Zeugen, um selbst nicht als Veranstalter in Erscheinung zu treten. Davon war das Gericht überzeugt und verurteilte den Beamten M. zu einer Geldstrafe von 5400 Euro und den Verkäufer S. zu einer Geldstrafe von 3375 Euro.
Das Verfahren gegen den Polizisten M. wegen Betrugs wurde eingestellt, da er glaubhaft versicherte, dass er die Elektronikware bei Saturn im Auftrag eines Dritten, an den auch die Rechnung ging, gekauft hatte. Dieser ominöse Dritte war übrigens als Zeuge nicht erschienen, da er derzeit angeblich im Ausland ist, um dort ein Spielkasino zu bauen…