Mittwoch, 23. Mai 2012

Masern auf dem Vormarsch


Masern auf dem Vormarsch.
Masern auf dem Vormarsch.

Ludwigsburg (LL) – Bundesweit sind in den ersten Wochen diesen Jahres bereits mehr Masern-Erkrankungen gemeldet worden als im ganzen Jahr 2007. Von weiter steigenden Zahlen wird ausgegangen. In Baden-Württemberg sind bislang 62 Masernerkrankungen erkannt worden. Die Epidemie ist jetzt auch im Landkreis Ludwigsburg angekommen.
Betroffen sind insbesondere die Kreise Lörrach, Breisgau-Hochschwarzwald, Ravensburg, Stuttgart, Tübingen und jetzt auch Ludwigsburg. Das Landratsamt-Dezernat Gesundheit und Verbraucherschutz rät deshalb, vergessene Impfungen nach Überprüfung durch den Haus- oder Kinderarzt jetzt unbedingt nachzuholen. Dies gilt ganz besonders für Kinder und Jugendliche in Kindergärten und Schulen. Aber auch für Erwachsene ist das Impfen sinnvoll, wenn nicht bereits ein Schutz durch zwei Impfungen oder eine frühere Masernerkrankung besteht. Allerdings kann eine frühere Masernerkrankung meist nur durch eine Laboruntersuchung gesichert werden.
Insgesamt acht Fälle einer nachgewiesenen Maserninfektion oder eines dringenden Verdachts auf Masern wurden dem Landratsamt-Dezernat Gesundheit und Verbraucherschutz in Ludwigsburg seit dem 10. März gemeldet. In den meisten Fällen handelt es sich um Kinder im Kindergar-tenalter. Sechs der Kinder stammen aus Bietigheim. Alle betroffenen Gemeinschaftseinrichtungen und die behandelnden Ärzte sind umgehend informiert worden.
Bei Kindern wird in der Regel ein Kombinationsimpfstoff, zum Beispiel gegen Masern, Mumps und Röteln verabreicht, der gut verträglich ist. Das empfohlene Standard-Impfalter liegt zwischen dem 11. und 24. Lebensmonat. Eine zweite Impfung ist dringend notwendig, um einen sicheren Impfschutz zu erreichen. Nach Kontakt zu einem Masern-Erkrankten besteht zudem die Möglichkeit, sich innerhalb einer Frist von drei Tagen nach dem ersten Kontakt impfen zu lassen, um in den meisten Fällen eine Erkrankung zu verhindern. Ungeschützte Familienmitglieder von Masern-Erkrankten dürfen für etwa zwei Wochen keine Kindergärten, Schulen oder vergleichbare Einrichtungen besuchen.
Die Impfung schützt den Patienten selbst vor der Masernerkrankung, hat aber auch eine weitergehende Bedeutung: Menschen mit Immunschwäche oder Neugeborene und Säuglinge, die nicht geimpft werden können, werden vor Infektionen geschützt. Daneben soll das Ziel erreicht werden, die Masern aufgrund ihrer Gefährlichkeit weltweit auszurotten.
Es gibt immer noch die verbreitete Ansicht, dass es wichtig sei, eine Masern-Erkrankung durchzumachen, um das Immunsystem allgemein zu stärken. Angesichts der hohen Komplikationsraten und der möglichen schweren Folgeerkrankungen ist eine solche Ansicht höchst riskant. „Masern-Partys“, bei denen Eltern ihre gesunden Kinder bewusst mit einem an Masern erkrankten Kind zusammenbringen, gefährden die Gesundheit der teilnehmenden Kinder und der Erwachsenen, heißt es in einer Mitteilung aus dem Gesundheitsdezernat.


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