Mittwoch, 23. Mai 2012

Pipeline wächst




Die EPS bei der Deponie Horrheim. Foto: Rücker
Die EPS bei der Deponie Horrheim. Foto: Rücker

Horrheim/Gündelbach (sr). Bei der Deponie in Horrheim ist die Ethylen-Pipeline-Süd nun schon Fakt. Wie ein Wurm zieht sich die aufgeschüttete Erde mit den bereitliegenden Rohren in Richtung Gündelbach. Der Lindwurm wird aber vorerst Lücken aufweisen.
 Im April konnten die Gegner der Ethylen-Pipeline-Süd (EPS) einen Teilerfolg feiern. Ein Landwirt vom Ostalbkreis hatte sich gegen die drohende Enteignung durch den Bau der insgesamt 360 Kilometer langen Leitung gewehrt. Das Verwaltungsgericht Stuttgart zog bei seiner Begründung die Verfassungsmäßigkeit eines im Dezember 2009 eigens generierten baden-württembergischen Ethylen-Rohrleitungsgesetzes in Zweifel. Das Gericht sah im Fall des Pipeline-Baus vor allem unternehmerische Interessen im Vordergrund. Enteignungen zugunsten von Privaten seien dagegen verfassungsrechtlich nur unter engen Voraussetzungen möglich.
Im Raum Vaihingen stellte sich Bio-Bauer Siegfried Setzer gegen den Goliath der ebenfalls EPS genannten Betreibergesellschaft. Nun rückt die Leitung, in der das komprimierte Gas transportiert werden soll, immer näher an die Grundstücke der Setzers heran.
Der Anwalt der EPS habe Anfang Mai zugesichert, dass von jeglichen Vollzugsmaßnahmen auf den Grundstücken Setzers so lange abgesehen wird, bis der Verwaltungsgerichtshof (VGH) entschieden hat, sagt Ulrike Zeitler, Pressesprecherin beim Verwaltungsgericht Stuttgart. Beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim haben die EPS und das Regierungspräsidium Stuttgart Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts eingelegt. Wie geht’s nun weiter?
Martin Brandt, Pressesprecher beim VGH: „Die Beschwerden von der EPS und dem Regierungspräsidium Stuttgart liegen fristgerecht und begründet vor.“ Nun könne der Landwirt vom Ostalbkreis, der wie Setzer der Interessengemeinschaft Alfdorf und Umgebung angehört, wiederum darauf reagieren. Diese Frist werde im Juni ablaufen, „dann wird sich das Gericht an die Akten setzen“, so Brandt.
Bei dem Verfahren werden die Vorgänge schriftlich abgewickelt, eine mündliche Verhandlung ist nicht vorgesehen. Zunächst wird sich ein Richter in die Materie einarbeiten, um schließlich mit zwei weiteren Kollegen ein Urteil zu fällen. Von dem vorläufigen Baustopp bei den beiden wehrhaften Landwirten seien die anderen Bauarbeiten von Rechts wegen nicht betroffen, sagt Brandt.
Bei der Deponie Horrheim sollen die Rohre in nächster Zeit verschweißt und schließlich in die Erde gebettet werden, erklärt Klaus Thiel, Pressesprecher der EPS. Die Verhandlung beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim sei als Vorentscheidung für weitere Verfahren zu werten, so Thiel. Bei einem für die EPS negativen Verfahrensausgang müsse man „neu überlegen und die Karten neu mischen“.
Von den 190 Kilometern in Baden-Württemberg seien inzwischen 40 gebaut. Der Leitungsbau in Rheinland-Pfalz ging ohne Einwände über die Bühne und ist mit 70 Kilometern Pipeline-Länge abgeschlossen. In Bayern gab es sechs Verfahren, 97 der 100 Kilometer seien inzwischen fertiggestellt.




Seitenanfang