Donnerstag, 09. Februar 2012

Ganzheitlicher Hochwasserschutz




Der Strudelbach nach dem Zusammenfluss mit dem Kreuzbach in Enzweihingen. Der Rechnungshof forderte gestern in einer Denkschrift die ganzheitliche Betrachtung des Hochwasserschutzes. Foto: Bögel
Der Strudelbach nach dem Zusammenfluss mit dem Kreuzbach in Enzweihingen. Der Rechnungshof forderte gestern in einer Denkschrift die ganzheitliche Betrachtung des Hochwasserschutzes. Foto: Bögel

Riet/Enzweihingen (ub). Ein ganzheitliches Konzept für den Hochwasserschutz im Strudelbachtal fordert der Rechnungshof Baden-Württemberg. In der gestern Morgen veröffentlichten Denkschrift 2009 wird der Hochwasserschutz als notwendig angesehen, aber ein optimiertes Konzept gefordert. Nutzen-Kosten-Untersuchungen seien dabei so durchzuführen, dass sie vergleichbar seien, um die Fördervorhaben sachgerecht priorisieren zu können.
Auch seien Rückhaltemöglichkeiten zu realisieren, die beim Kreuzbach, einem Seitental des Strudelbachs, geschaffen werden können. „Drei Brückenneubauten mit erheblichen Kosten könnten dann voraussichtlich eingespart werden“, heißt es in der Denkschrift.
Der Zweckverband „Hochwasserschutz Strudelbachtal“ hat 1999 von einem Ingenieurbüro ein Gesamtkonzept für den Hochwasserschutz erstellen lassen. Die Konzeption sieht vor, die Ortschaften vor einem 50-jährlichen Hochwasser zu schützen. Das Gefahren- und Schadenspotenzial soll durch Hochwasserrückhalt, Gewässerausbau und Objektschutzmaßnahmen an gefährdeten Gebäuden minimiert werden. Elf Millionen Euro sind zu investieren. Das Land beteiligt sich mit einem Fördersatz von 70 Prozent an den zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Finanzkontrolle hat die Hochwasserschutzkonzeption geprüft.
Anstieg von 24 auf 45
Kubikmeter je Sekunde
Oberhalb von Enzweihingen mündet der Kreuzbach in den Strudelbach. Bei einem 50-jährlichen Hochwasser steigt der Abfluss im Strudelbach nach der Einmündung von 24 Kubikmeter je Sekunde auf 45 Kubikmeter je Sekunde an. Nach dem Zu- sammenfluss fließt der Strudelbach durch Enzweihingen und mündet in die Enz. Die Karlsruher Behörde schreibt: Zeitgleich auftretende Enzhochwasser hindern den Abfluss in die Enz. In Enzweihingen beeinträchtigen das eingeengte Bachbett und die zu kleinen Durchflussquerschnitte von drei Brücken die Abflusssituation. In den ver- gangenen Jahren führte dies dazu, dass der Strudelbach ausbordete und tiefer liegende Gebiete überflutete. Für Enzweihingen sind folgende Hochwasserschutzmaßnahmen geplant: zwei Rückhaltebecken im Strudelbachtal oberhalb des Kreuzbachzuflusses, drei Brückenbauwerke (Brücke Bundesstraße B 10, zwei Feldwegbrücken). Einen Hochwasserrückhalt im Kreuzbachtal untersuchte das Ingenieurbüro nicht.
Der Rechnungshof empfiehlt, das Gewässersystem – Strudel- und Kreuzbach – ganzheitlich zu betrachten. Für den Hochwasserschutz in Enzweihingen ergeben sich weitere Rückhaltevarianten. Das Hochwasser könnte in potenziellen Stauräumen im Kreuzbachtal zurückgehalten werden. Mit Rückhalteräumen in beiden Tälern könnte der Schutz für Enzweihingen optimiert werden. Mit großer Wahrscheinlichkeit könnten dann die geplanten Brückenneubauten eingespart werden. Diese Varianten sind in die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung einzubeziehen.
Das Nutzen-Kosten-Verhältnis dient als Maßstab für die Wirtschaftlichkeit. Ist es größer als eins, überwiegt der Nutzen die Kosten. Investitionen, Reinvestitionen sowie Kosten für Betrieb und Unterhalt der Hochwasserschutzmaßnahmen werden dem Nutzen gegenübergestellt. Der Nutzen von Hochwasserschutzmaßnahmen wird dadurch erreicht, dass die Schadenserwartung gemindert wird. Das Ingenieurbüro aus Pforzheim ermittelte, dass mit den geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen ein Schaden von 50 Millionen Euro verhindert werden könnte. Das Nutzen-Kosten-Verhältnis wurde mit vier angegeben. Das Vorhaben hätte eine hohe Förderpriorität. Die Berechnung berücksichtigt jedoch nicht die lange Nutzungsdauer der Hochwasserschutzanlagen. Außerdem, so bemängelt der Rechnungshof des Landes, wurde ein methodischer Ansatz zur Schadensberechnung angewandt, der in der Wasserwirtschaft nicht gebräuchlich ist.
 Der Rechnungshof verkenne dabei nicht, dass es aufwendig ist, Schadenserwartungen zu ermitteln. Das Regierungspräsidium Stuttgart (Bewilligungsstelle) ermittelte daraufhin den abwendbaren Schaden auf 25 Millionen Euro. Es bezog veränderte Randbedingungen durch Variation von Kalkulationszinssatz und Nutzungsdauer ein. Das Nutzen-Kosten-Verhältnis liegt dadurch deutlich niedriger bei zwei. Dies bedeutet eine geringere Förderpriorität. Der Rechnungshof empfiehlt, die in der Wasserwirtschaft eingeführte und allgemein anerkannte Methode der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung sachgerecht anzuwenden. Die Ergebnisse sind dann untereinander so vergleichbar, dass Förderprojekte priorisiert werden können. Das Landesgeld für den Hochwasserschutz kann mit größtmöglicher Wirksamkeit eingesetzt werden.
Teile der Ortschaften Eberdingen und Riet wurden mehrfach überflutet. Das Hochwasser des Strudelbachs war nicht der ausschließliche Grund. Infolge Stark- und Gewitterregen strömte vor allem Oberflächenwasser aus den seitlichen Hanglagen des Strudelbachtals in die beiden Ortschaften. Es gehöre zu den kommunalen Pflichtaufgaben, dafür Entwässerungsanlagen zu errichten und zu betreiben. Die Kommunen erhalten für diese Aufgaben keine Zuwendungen. Das Oberflächenwasser von Außengebieten kann beispielsweise durch angepasste landwirtschaftliche Flächennutzung verringert werden. Entwässerungstechnisch können Schlamm- und Geröllfänge sowie Regenrückhaltebecken (Seitenretention) eingesetzt werden. Der Rechnungshof empfiehlt, in der Hochwasserschutzkonzeption konzeptionelle und technische Mängel der Oberflächenentwässerung aufzuzeigen und Lösungsansätze zu benennen. Die betroffenen Gemeinden haben diese umzusetzen.
Hochwasserschutz
muss optimiert werden
Das Umweltministerium teilt die Auffassung des Rechnungshofs, wonach die Hochwasserschutzkonzeption im Hinblick auf eine Optimierung überprüft werden soll. Ob und in welcher Weise ein Hochwasserrückhalt im Kreuzbachtal möglich ist und wie sich dieser finanziell auswirkt, könne erst nach dieser Prüfung entschieden werden.
Der Rechnungshof stellt nicht infrage, dass ein Hochwasserschutz für das Strudelbachtal erforderlich ist. Die Hochwasserschutzkonzeption muss auch unter Einbeziehung des Kreuzbachs optimiert werden. Im Kern geht es bei diesen Maßnahmen grundsätzlich darum, durch Nutzen- Kosten-Untersuchungen aus den möglichen Varianten die optimale Konzeption zu ermitteln. Um eine sachgerechte Priorisierung der Fördervorhaben zu ermöglichen, müssen die Nutzen-Kosten-Untersuchungen transparent, nachvollziehbar und vergleichbar sein.




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