Mittwoch, 23. Mai 2012

Beurlaubt wird nur in begründeten Fällen




Für viele Schulkinder geht es ab Donnerstag ans Meer. Wer allerdings schon vor Unterrichtsende in den Urlaub fährt, handelt unter Umständen ordnungswidrig.	Foto: Arning
Für viele Schulkinder geht es ab Donnerstag ans Meer. Wer allerdings schon vor Unterrichtsende in den Urlaub fährt, handelt unter Umständen ordnungswidrig. Foto: Arning

Vaihingen (sv). Wenn heute und morgen die letzten Schultage vor den Sommerferien anstehen, liegen manche Kinder mit ihren Eltern schon am Strand. Legal ist dies nur, wenn ein begründeter Ausnahmefall vorliegt. Die Dunkelziffer ist hoch.


Am Mittwoch wird wieder ein Bild die baden-württembergischen Medien dominieren: Schüler stürmen mit ihren Zeugnissen in der Hand aus den Klassenzimmern, denen sie für die nächsten sechs Wochen „Lebe wohl!“ sagen. Manche Kinder und Jugendliche haben diesen Abschiedsgruß aber schon vor Beginn der Sommerferien an die Schulgemäuer gerichtet, weil sie sich bereits vor dem offiziellen Unterrichtsende auf den Weg in den Urlaub gemacht haben. „Das gibt es in der Tat“, sagt Heinz Albrecht, Schulleiter der Enzweihinger Grund- und Hauptschule. Auch seinen Kollegen Roland Wirth, Konrektor am Stromberg-Gymnasium und Christoph Neumann, stellvertretender Schulleiter der Ferdinand-Steinbeis-Realschule, ist dieses Phänomen nicht unbekannt.


Oftmals sind praktische Gründe der Ausschlaggeber dafür, dass Eltern die Sommerferien ihrer schulpflichtigen Sprösslinge verlängern wollen. „Meist sind die Preisunterschiede der Grund für eine vorzeitige Abreise“, sagt Béla Tiringer vom VKZ-Reisebüro. „Manchmal werde ich sogar explizit nach Abreiseterminen vor Ferienbeginn gefragt. Immerhin kann das bei Familien schon ein paar hundert Euro ausmachen“, weiß der Reiseberater.


Ein Rechenbeispiel untermauert seine These. Wer heute vom Flughafen Stuttgart aus in die türkische Küstenstadt Antalya fliegt, erhält pro Person einen Rabatt von zehn Euro auf den Gesamtpreis der Reise. Ist der Abflug allerdings erst auf Donnerstag terminiert, wird die Urlaubskasse ordentlich geschmälert. Anstatt einer Ermäßigung wird dann nämlich ein Zuschlag von 60 Euro fällig. Wer die Ferien seiner Kinder um zwei Tage verlängert, spart also unter Umständen 70 Euro – pro Person.


Im Wege steht den Sparfüchsen dabei die Schulpflicht. Denn die gilt selbstverständlich auch an den letzten Tagen vor den großen Ferien. Und Beurlaubungen sind, so die Schulleiter einstimmig, nur in besonderen Fällen möglich.


„Der Grund, dass eine frühere Abreise billiger ist, wird nicht akzeptiert“, gibt Realschulkonrektor Neumann eine klare Linie vor, die Enzweihingens Schulleiter Albrecht mitzieht: „Beweggründe, die eine Beurlaubung möglich machen, wären beispielsweise größere Familienfeiern. Wenn Vater oder Mutter nachweisen können, dass von Arbeitgeberseite kein anderer Urlaubszeitpunkt möglich ist, lassen wir das auch gelten.“ Das Stromberg-Gymnasium will ebenfalls nachvollziehbare Begründungen. „Die Anträge darauf müssen uns aber vier oder fünf Wochen früher erreichen, damit wir auch prüfen können, ob die Beurlaubung begründet ist“, erklärt der stellvertretende Schulleiter Wirth.


Auch Gabriele Traub vom Staatlichen Schulamt Ludwigsburg spricht von „triftigen Gründen“, die für eine Beurlaubung vorliegen müssen. „Und eines ist ganz klar: Unentschuldigtes Fehlen geht gar nicht“, sagt die Amtsleiterin. Das sei eine Ordnungswidrigkeit, die geahndet wird.


Problematisch wird es für die Schulen, wenn Eltern zum Zweck der Ferienverlängerung ihrem Kind eine Krankheit attestieren, die es gar nicht hat. „Wenn eine Entschuldigung da ist, haben wir es eigentlich nicht mehr in der Hand“, sagt der Enzweihinger Schulleiter Albrecht. Neumann appeliert an die Eltern: „Wenn man uns belügt, ist man kein gutes Vorbild.“


Einer vorgetäuschten Krankmeldung auf die Schliche zu kommen, gestaltet sich schwierig. „In der Vergangenheit haben wir so etwas mal nachgewiesen“, erinnert sich Neumann. Damals, sagt der Konrektor, hätten Mitschüler ausgeplaudert, dass sich der vermeintlich kranke Jugendliche bereits auf dem Weg in den Urlaub befinde. „Natürlich wissen unsere Lehrer auch, dass man an neuralgischen Tagen auch mal nachfragen muss, ob jemand etwas von den Fehlenden weiß.“ Albrecht macht solche Fälle zur Chefsache: „Wenn mir Auffälligkeiten bei der Anwesenheit gemeldet werden, gehe ich dem nach.“ Die Konsequenzen können die Reisekasse nachträglich stärker schmälern als ein späterer Abreisetermin – in der Regel verhängen die Kommunen auf Antrag der Schule ein Bußgeld.


Viele Kunden, sagt Tiringer, würden aber gar nicht erst mit dem Gedanken spielen, den Urlaub vor Ferienbeginn anzutreten: „In der Überzahl sind Eltern, die nicht verantworten wollen, dass das Kind nicht in die Schule geht.“ Wer seine Tipps befolgt, schont das Sparschwein sogar auf legalem Wege: „Anstatt die Ferien zu verlängern, sollte man lieber einen Flughafen in einem Bundesland suchen, in dem gerade keine schulfreie Zeit herrscht. Da kann man auch viel sparen.“




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