Vaihingen (aa). Am kommenden Mittwoch (28. Juli) entscheidet der Vaihinger Gemeinderat über die Frage, ob die unechte Teilortswahl abgeschafft werden soll. Die Vaihinger Kreiszeitung hat ein Stimmungsbild aus den Ortschaftsräten eingeholt und die Abstimmungsergebnisse abgefragt. Die hohe Fehlerquote bei der letzten Kommunalwahl war ein Grund für den erneuten Anlauf zur Abschaffung der unechten Teilortswahl (siehe auch VKZ vom 10. Juli). Es sei davon auszugehen, dass die Fehlerhäufigkeit auch bei noch mehr Informationen im Vorfeld der Gemeinderatswahl sich nicht wesentlich verringern lässt, wird in der Stadtverwaltung spekuliert. Und zudem könne man 35 Jahre nach Ende der Eingemeindungsphase davon ausgehen, „dass die Integration der Ortsteile soweit fortgeschritten ist, dass für die notwendige Berücksichtigung der Belange der Ortsteile die unechte Teilortswahl nicht mehr notwendig ist“. Vorgeschlagen wird, für eine Übergangszeit bis 2024 die Sitzzahl bei 28 zu belassen. Am Mittwoch (28. Juli, 18 Uhr, Rathaus) soll nun durch die Änderung der Hauptsatzung die unechte Teilortswahl aufgehoben werden. Dazu mussten die Ortschaftsräte angehört werden. An die Beschlüsse aus den Stadtteilen ist der Gemeinderat nicht gebunden. Aurich: Einstimmig gegen die Abschaffung Der Ortschaftsrat Aurich hat sich einstimmig gegen die Abschaffung der unechten Teilortswahl ausgesprochen. „Mindestens zwei Gemeinderäte waren seit der Eingemeindung als unmittelbarer Ansprechpartner in der Lage, für Sorgen und Belange der Auricher ein Sprachrohr im Gemeinderat der Stadt Vaihingen zu sein“, meint Ortsvorsteherin Helga Eberle. Nach Wegfall der unechten Teilortswahl und damit der garantierten Sitze im Gemeinderat bestehe die Gefahr, „dass kein Auricher mehr die Chance hat, in den Gemeinderat gewählt zu werden“. Die bisherigen Erfahrungen hätten gezeigt, dass der Gemeinderat häufig bei wichtigen Angelegenheiten für den Teilort die Wünsche des Ortschaftsrats nicht berücksichtige. Eberle: „Da weder der Ortschaftsrat noch der Ortsvorsteher ein Antragsrecht oder ein Stimmrecht, noch nicht einmal ein Vetorecht haben, bedeutet dies eine klare Schwächung unseres Teilorts.“ Helga Eberle bezeichnet sich selbst als „Verfechter der unechten Teilortswahl“. Sie erlebe nun den vierten – hoffentlich wieder vergeblichen – Versuch, diese abzuschaffen. Die Ortsvorsteherin: „Ich halte es für ein absolut demokratisches Recht der Bürger der Teilorte, durch die aus ihrem Ort gewählten Vertreter an der Entscheidungsfindung im Gemeinderat und der gesamten Gemeinde mitzuwirken.“ Die Zusicherung, „stets“ mindestens einen garantierten Sitz im Gemeinderat zu haben, war ihrer Ansicht nach mit Sicherheit ein entscheidender Punkt, der die Eingemeindung erleichtert hat. Eberle: „Immerhin wohnen nur 10 180 Einwohner in der Kernstadt und die überwiegende Mehrheit von 18 228 in den Teilorten. Ungültige Stimmen gibt es im ganzen Land – im Landesdurchschnitt: 3,32 Prozent – und bei sämtlichen auch einfacheren Wahlen. Durch eine bessere Aufklärung und Information unmittelbar vor dem Wahltag könnte die Zahl der ungültigen Stimmen mit Sicherheit verringert werden. Zumindest würde es sich lohnen, dies bei der nächsten Wahl auszuprobieren. Auch sollten die Bürger gefragt werden, wie sie zu ihrem Wahlrecht stehen, ehe es über ihre Köpfe hinweg einfach per Änderung der Hauptsatzung geändert wird.“ Einen Bürgerentscheid würde Helga Eberle aus Überzeugung unterstützen. Ensingen: Mehrheitlich für die Abschaffung Der Ensinger Ortschaftsrat hat sich bei neun anwesenden Mitgliedern mit eindeutiger Mehrheit für die Abschaffung der unechten Teilortswahl ausgesprochen (sieben Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen). Als maßgeblichen Grund führt Ortsvorsteher Werner Rohloff diese Punkte an: Der hohe Anteil von Stimmzetteln mit ungültigen Stimmen, die für die Ensinger Kandidaten abgegeben wurden (22,52 Prozent). Rohloff: „Ein Wahlverfahren mit einer solch hohen Fehlerquote führt dazu, dass der Wähler-wille stark verfälscht wird. Das Wahlverfahren ist zu kompliziert und von einer großen Anzahl von Wählern deshalb nicht nachvollziehbar. Es erschwert somit auch die Teilnahme an Wahlen. Durch die unechte Teilortswahl werden die Kandidaten aus den Stadtteilen im Vergleich zu denen aus der Kernstadt benachteiligt. Die Fehlerquote bei der Stimmabgabe ist in der Kernstadt eindeutig geringer. Die anfallenden Ausgleichsmandate gehen zum überwiegenden Teil an Kandidaten aus der Kernstadt. Seit 38 Jahren ist Ensingen ein Stadtteil von Vaihingen. Die Eigenständigkeit Ensingens muss nicht mehr durch Stadträte betont werden, die in unechter Teilortswahl gewählt werden.“ Entscheidender ist nach Ansicht von Rohloff das geschlossene Auftreten des Ortschaftsrats in seinen Vorstellungen und Vorschlägen gegenüber dem Gemeinderat der Stadt und der Stadtverwaltung. Dadurch erhalte auch die Position des Ortsvorstehers bei seinem Eintreten für die Belange des Stadtteils ein stärkeres Gewicht. Als Ortsvorsteher von Ensingen hat auch Werner Rohloff für die Abschaffung der unechten Teilortswahl votiert und sich dafür ausgesprochen, die Stellung des Ortschaftsrats und des Ortsvorstehers offensiv zu nutzen und ihre Kompetenzen nach Möglichkeit zu erweitern. Einen Bürgerentscheid würde er in dieser Angelegenheit nicht unterstützen. Rohloff: „Es geht hier nicht um eine existenzielle Entscheidung. Es geht darum, ein Wahlverfahren zu ändern, das in seinem Verfahren zu kompliziert und in seinen Auswirkungen nicht den Willen der Wählerinnen und Wähler widerspiegelt und damit auch nicht demokratischen Regeln entspricht.“ Enzweihingen: Ja zur Abschaffung, der Ortsvorsteher ist aber dagegen Die Mitglieder im Ortschaftsrat Enzweihingen haben sich mehrheitlich für die Abschaffung der unechten Teilortswahl und die Änderung der Hauptsatzung ausgesprochen. Drei Mitglieder waren für die Beibehaltung, fünf für die Abschaffung; es gab eine Enthaltung. Eine Begründung war die hohe Zahl der teilweise ungültigen Stimmzettel. Ortsvorsteher Kurt Erhardt ist indessen ein Verfechter der Beibehaltung. Die unechte Teilortswahl sei in den 70er Jahren in den „Vereinbarungen über die Eingliederung der Vaihinger Ortsteile“ in § 7 festgeschrieben worden, um den Ortsteilen eine Vertretung im Gemeinderat zu sichern. Erhardt: „Diese Absicht hat meines Erachtens heute noch unverminderte Gültigkeit.“ Die hohe Zahl der Fehler resultiert daraus, dass manche Wähler eines Stadtteils mehr Bewerbern ihres Ortsteils Stimmen gegeben haben, als dies zulässig war. Erhardt weiß, dass ein Enzweihinger Wähler acht Kandidaten Stimmen gegeben hat und nicht nur vier Kandidaten, wie es richtig gewesen wäre. „Jetzt ist dieser Stimmzettel teilungültig. Die Stimmen dieses Stimmzettels für die Enzweihinger Kandidaten sind ungültig, nicht jedoch für die Kandidaten anderer Ortsteile. Dieser Fehler hat jedoch kaum Einfluss auf die Wahl der Kandidaten anderer Stadtteile und bewegt sich im Hundertstel- oder gar Tausendstelbereich.“ Der Fehlertyp wirke sich nur im eigenen Wohnbezirk (Ortsteil) aus und betreffe sicherlich prozentual alle eigenen Kandidaten im Wohnbezirk in fast gleichem Ausmaß. Eine Wahlverfälschung sei äußerst unwahrscheinlich. Diese Fehlerqualität ist für Erhardt zwar ärgerlich, hat seiner Ansicht nach aber kaum Aussage auf den Wählerwillen und steht in der Abwägung, ob zum Beispiel ein kleiner Ortsteil wie Roßwag überhaupt einen Gemeinderat bekommt. Erhardt: „Die Ortschaftsverfassung ist ein wichtiges Instrument, kann aber den Bedürfnissen der einzelnen Ortsteile nicht immer gerecht werden. Ortschaftsräte sind zwar anzuhören, der Gemeinderat ist jedoch in aller Regel nicht an die Beschlüsse der Ortschaftsräte gebunden. Ein Gemeinderat wird unmittelbar durch den wahlberechtigten Bürger gewählt und hat Antragsrecht und Stimmrecht und ist Ansprechpartner für die Bürger eines Wohnbezirks. Der Ortsvorsteher eines Ortsteils wird nicht unmittelbar vom Bürger gewählt, muss nicht einmal ein gewählter Ortschaftsrat sein, sondern eventuell nur ernannt sein. Entsprechend ist seine Bedeutung: Er ist nur berechtigt mit beratender Stimme an Gemeinderatssitzungen teilzunehmen, hat jedoch kein Antrags- und kein Stimmrecht.“ Wie Kurt Erhardt zur Frage nach einem Bürgerentscheid steht, muss er sich erst noch überlegen. Gündelbach: Ohne Wenn und Aber gegen die Änderung Der Ortschaftsrat Gündelbach stimmte einmütig für die Beibehaltung der unechten Teilortswahl. In der bei der letzten Kommunalwahl geänderten Sitzzahl und der unzureichenden Information sah man die Hauptursache für die vielen ungültigen Wählerstimmen. Ortsvorsteher Thomas Fritzlar: „Bislang war Gündelbach garantiert mit einem Stadtrat aus dem Ort in Vaihingen vertreten. Welcher Partei oder Gruppe der Stadtrat angehörte, spielte letztlich eine untergeordnete Rolle. Hauptsache, ein Stadtrat aus Gündelbach. Durch den Wegfall der unechten Teilortswahl hätten Gündelbach und andere kleine Ortsteile mit größter Sicherheit keinen direkt von der Bevölkerung des Teilortes gewählten Stadtrat mehr.“ Fritzlar macht darauf aufmerksam, dass bei der letzten Wahl immerhin bei fast allen Parteien und Wählervereinigungen etwa zwei Drittel aller Stimmen aus den Teilorten stammen. Da der Ortsvorsteher im Gemeinderat keine Anträge einbringen kann und auch kein Stimmrecht hat, wird die Abschaffung der unechten Teilortwahl als eine klare Schwächung der kleinen Teilorte gesehen. Die Mehrheit der vor einem Jahr gewählten Gemeinderäte wolle jetzt ihren Wählern das wichtigste Recht, die Entscheidung über ihren Gemeinderat aus dem Ort, nehmen. Fritzlars Meinung: „Der Gemeinderat soll sich mit Aufgaben, die das Wohl der Gesamtstadt betreffen, beschäftigen und nicht damit, den Bürgern die im Eingemeindungsvertrag garantierte Rechte zu nehmen. Darüber sollen die betroffenen Bürger selbst entscheiden.“ Thomas Fritzlar würde einen Bürgerentscheid in dieser Sache voll unterstützen. Horrheim: 8:2-Abstimmung gegen die Abschaffung Der Ortschaftsrat Horrheim hat in seiner Sitzung am 15. Juli den Beschlussvorschlag der Verwaltung auf Abschaffung der unechten Teilortswahl abgelehnt. Nur zwei Ortschaftsräte sprachen sich für die Abschaffung aus, acht waren dagegen (ein Mitglied fehlte). An der Sitzung nahm der Leiter des Hauptamtes, Hans Rentschler, teil. Ortsvorsteher Stefan Wasserbäch: „Unter Kenntnisnahme des relativ hohen Anteils an ungültigen Stimmen vor allem in den Stadtteilen hat die Mehrheit des Ortschaftsrates einschließlich Ortsvorsteher in der Abwägung der Sicherung von Gemeinderatssitzen auch für die kleineren Teilorte den Vorrang eingeräumt. Gerade weil die unechte Teilortswahl beim Zusammenwachsen der Gesamtstadt einen wichtigen Beitrag geleistet hat, soll darauf nicht verzichtet werden.“ Auch wenn die Ortsvorsteher der Stadtteile, sollten sie nicht zugleich Stadträte sein, im Rat und seinen Ausschüssen jederzeit Rederecht hätten, wird von Wasserbäch auf den Meinungsbildungsprozess in den Fraktionen hingewiesen: „Hier kann der Stadtrat aus dem Teilort seinen Ortsvorsteher unterstützen und entlasten.“ Wasserbäch weist auch auf die fehlende Möglichkeit von „Nicht-Stadtrat-Ortsvorstehern“ hin: „Während einer laufenden Debatte im Gemeinderat kann er keine Anträge stellen.“ Und zum Thema Bürgerentscheid: „Da aus meiner Sicht allein der Gemeinderat diese wichtige Entscheidung zu treffen hat, stehe ich einem Bürgerentscheid skeptisch gegenüber.“ Kleinglattbach: Die Mehrheit sieht keine Benachteiligung Im Kleinglattbacher Ortschaftsrat endete die Abstimmung zum Thema unechte Teilortwahl so: sechs Stimmen für die Abschaffung, drei Nein-Stimmen, zwei Enthaltungen. „Unser Ort sieht keine Benachteiligung, eher eine Behebung der Fehlerquellen“, fasst es Ortsvorsteherin Sieglinde Kühnle zusammen. Ihre persönliche Meinung: „Nach der Auszählung der letzten Wahl war mir klar, dass sich aufgrund der hohen Fehlerquote etwas ändern muss. Gerade in den Stadtteilen war man dadurch benachteiligt. Vaihingen hat durch sechs Ausgleichssitze davon profitiert. Ich verstehe die Befürchtungen in den kleinen Teilorten, dass man beim neuen Wahlsystem eventuell keinen Stadtrat im Gremium hat. Allerdings bin ich der Meinung, dass man bei guter Information die Teilorte auch stärken kann, da ja für diese mehr Stimmen abzugeben sind.“ Einen Bürgerentscheid in dieser Angelegenheit würde Sieglinde Kühnle ablehnen. Sie hält Informationsveranstaltungen vor Wahlen für besser. Riet: Einstimmig gegen die Vorlage der Verwaltung Einstimmig hat der Ortschaftsrat Riet die Abschaffung der unechten Teilortswahl abgelehnt. Ortsvorsteherin Roswitha Haid liefert die Begründung: „Wenn die unechte Teilortswahl abgeschafft wird, werden die kleinen Stadtteile keinen Vertreter mehr im Gemeinderat haben. Kleinere Teilorte haben nur dann noch eine Chance, einen Stadtrat zu entsenden, wenn sie über den Ort hinaus im gesamten Stadtgebiet bekannte Personen aufbieten können. Die hohe Zahl der falschen Stimmzettel ist nur ein vorgeschobener Grund. Mit einer besseren Aufklärung könnte dies reduziert werden.“ Eine Abschaffung der unechten Teilortswahl bei einer Flächenstadt mit ungleich großen Ortsteilen führt nach Überzeugung von Roswitha Haid zu Ungerechtigkeit. „Nicht umsonst haben sich die kleinen Orte bei der Eingemeindung stets eine der Bevölkerung entsprechende Sitzzahl im Gemeinderat zusichern lassen. Die damaligen Rieter Gemeinderäte haben der Eingemeindung nach Vaihingen nur mit dieser Zusage zugestimmt. Der Ortschaftsrat Riet stellt eine Anfrage ans Regierungspräsidium auf Überprüfung, ob dies ohne Zustimmung des Ortschaftsrates geändert werden kann. Aus unserer Sicht wird mit der Abschaffung die Vereinbarung unterlaufen und gegen geltende Eingemeindungsverträge verstoßen.“ Nach Meinung von Roswitha Haid wird mit der Abschaffung der unechten Teilortswahl das demokratische Recht auf Mitwirkung bei Entscheidungen den kleinen Ortsteilen genommen: „Der Ortschaftsrat wird zwar gehört, aber immer mit dem Zusatz, dass dies nur eine Empfehlung für den Gemeinderat ist. Wie mit Beschlüssen des Ortschaftsrates heute schon umgegangen wird, zeigte das Abstimmverhalten bei der Ortsvorsteherwahl. Wie ein Ortsteil ausgebootet wird, war bei der Wahl der Vertreter für den Zweckverband Hochwasserschutz zu erleben. Vertrauen fördernd ist dieses Verhalten nicht. Die kleinen Ortsteile haben ohne einen Stadtrat im Gemeinderat kein Antrags- und Stimmrecht mehr. Der Ortsvorsteher als Nichtmitglied im Gemeinderat hat nur ein Rederecht. Wer hat von der Abschaffung einen so großen Nutzen, dass der damit verbundene Unmut von fünf Ortsteilen in Kauf genommen wird?“ Einen Bürgerentscheid würde die Rieter Ortsvorsteherin unterstützen, „weil er ein tatsächliches Stimmungsbild ergibt“. Roßwag: Eindeutiges Votum gegen die Abschaffung Die Entscheidung im Ortschaftsrat Roßwag war klar: Die Vorlage der Stadtverwaltung zur Abschaffung der unechten Teilortswahl wurde einstimmig abgelehnt. Ortsvorsteher Hans-Dieter Eisinger nimmt Stellung: „Wir haben einen Eingemeindungsvertrag, der die unechte Teilortswahl eindeutig festschreibt – ohne Zusatzklauseln. Die unechte Teilortswahl vermittelt den kleineren Ortschaften eine Präsenz im Stadtparlament. Bei Abschaffung haben die kleinen Orte nur noch in Sonderfällen eine faire Wahlchance.“ Die große Zahl von fehlerhaften Wahlscheinen als Grund für die Abschaffung heranzuziehen, hält Eisinger für zu einfach und zu bequem. „Eine sportliche Herausforderung für Stadtverwaltung und Parteien wäre gewesen, durch Aufklärungsarbeit kurz vor der Wahl, die Fehlerquote um 50 Prozent zu reduzieren.“ Eisinger befürchtet, dass bei einer Abschaffung der unechten Teilortswahl die Integration mit der Gesamtstadt deutlich schwieriger wird: „Es fehlt das Prinzip der Partnerschaft auf gleicher Augenhöhe.“ Und: „Die Befürworter der Abschaffung möchten sich mit diesem Schritt die teilweise mühsame Kandidatensuche in Zukunft ersparen.“ Eisinger spricht sich eindeutig für einen Bürgerentscheid aus. Der Vaihinger Stadtteilausschuss hat sich mit dem Thema ebenfalls befasst (die VKZ hat berichtet). Hier gab es eine klare Mehrheit für die Abschaffung der unechten Teilortswahl.