Mittwoch, 23. Mai 2012

Unechte Teilortswahl im Visier






Wird die nächste Wahl in Vaihingen einfacher?
Wird die nächste Wahl in Vaihingen einfacher?

Vaihingen (aa). Die Fehlerquote bei den Kommunalwahlen war für viele ein regelrechter Schock. Da waren zum Beispiel 24,1 Prozent der Stimmzettel in Roßwag teilweise ungültig, in Ensingen waren es 22,5 Prozent, in Enzweihingen 20,9 Prozent. Der Schuldige für dieses Fiasko ist längst ausgemacht: die unechte Teilortswahl. Sie soll jetzt in Vaihingen abgeschafft werden. Wieder mal. Die unechte Teilortswahl gibt es in Vaihingen seit der Gemeindereform. Sie ist ein Instrument, das Gemeinden mit räumlich getrennten Ortsteilen eine bestimmte Anzahl von Sitzen im Gemeinderat garantiert. In Vaihingen ist das in § 15 der Hauptsatzung geregelt: Aurich hat zwei Sitze, Ensingen drei, Enzweihingen und Kleinglattbach vier, Gündelbach, Roßwag und Riet je einen, Horrheim drei, Vaihingen neun. Bedingt durch das System kommen in aller Regel zu diesen 28 Sitzen noch Ausgleichssitze. Am 6. Juni 2009 wurden es sieben. So hat der Vaihinger Gemeinderat derzeit 35 Mitglieder (in der Periode davor waren es sogar 43!). Bei der Auswertung des Wahlen ist die erschreckend hohe Zahl der ungültigen Stimmen aufgefallen, die das Gesamtergebnis letztlich stark beeinflusst. Obwohl in den Wahlunterlagen ausführlich informiert wird, verstehen viele das System nicht. Da werden oft viel mehr Stimmen auf die Bewerber aus dem Wohnort abgegeben, als zulässig ist. Das hat nach dem Kommunalwahlgesetz zwingend zur Folge, dass alle Stimmen für diesen Wohnbezirk ungültig sind (nicht der ganze Stimmzettel), obwohl der Wählerwille klar erkennbar war. „Es tut einem richtig weh, wenn man solche Stimmzettel in der Hand hält“, sagt Hauptamtsleiter Hans Rentschler, der bei Wahlen regelmäßig in einer Auszählgruppe sitzt. Anläufe zur Abschaffung der unechten Teilortswahl hat es in der Vergangenheit schon mehrmals gegeben; vor allem aus dem SPD-Lager kamen immer wieder Ansätze. Nun hat die Verwaltung ganz gezielt eine Auswertung für drei unterschiedlich große Teilorte (Ensingen, Enzweihingen, Roßwag) vornehmen lassen. In Roßwag waren demnach 123 Stimmzettel der insgesamt 511 Stimmzettel teilweise ungültig, weil die Wähler zu viele Bewerber in einem Wohnbezirk mit Stimmen bedacht haben. In Ensingen waren es 202 von 897 Stimmzetteln, in Enzweihingen 249 von 1193. „Ohne unechte Teilortswahl fällt diese Fehlerquelle weg“, ist die einfache Rechnung aus dem Rathaus Vaihingen. „Auch können dann pro Ortsteil mehr Bewerber als bisher benannt werden. Es gibt keine Beschränkungen mehr. Als Obergrenze ist lediglich die Gesamtstimmenzahl zu beachten.“ Vaihingen hat insgesamt eine Stimmzettel-Fehlerquote von 7,75 Prozent – bei einem Landesdurchschnitt von nur 3,32 Prozent. „Das ist aus Sicht der Verwaltung unbefriedigend“, heißt es in der Beratungsvorlage für die Gemeinderäte. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Fehlerhäufigkeit auch bei noch mehr Informationen im Vorfeld der Kommunalwahl nicht wesentlich verringern lässt. Rechtzeitig vor den Wahlen im Jahr 2014 sollen deshalb Änderungen herbeigeführt werden – wenn der Gemeinderat mitmacht. In der kommenden Woche (Montag, 18 Uhr) wird zum Beispiel im Stadtteilausschuss Vaihingen und in verschiedenen Ortschaftsräten über das Thema beraten. Die Entscheidung trifft der Gemeinderat am 27. Juli. „Es kann davon ausgegangen werden, dass 35 Jahre nach Abschluss der Eingemeindungsphase die Integration der Ortsteile so weit fortgeschritten ist, dass für die notwendige Berücksichtigung der Belange der Teilorte die unechte Teilortswahl nicht mehr notwendig ist“, begründet die Stadtverwaltung ihren Vorstoß. Einst war diese Wahlform als Instrument für das Zusammenwachsen der Stadtteile nach der Gemeindegebietsreform eingeführt worden. Ortschaftsverfassung soll nicht angetastet werden Bereits zu Jahresbeginn hat man die Stimmungslage bei den Fraktionen gefiltert. „Die Tendenz ist nicht eindeutig“, hat Hauptamtsleiter Rentschler ermittelt. „Ich bin gespannt, wie sich die Diskussion entwickeln wird.“ Rentschler stellt bei dieser Gelegenheit klar, dass die Ortschaftsverfassung unangetastet bleiben soll. Sie gilt in Vaihingen als wichtiges und geeignetes Instrument, den Bedürfnissen der einzelnen Ortsteile gerecht zu werden. Selbst wenn künftig ein Ort nicht mehr mit einem Stadtrat im Gemeinderat vertreten sein sollte, kann der Ortsvorsteher die Belange seiner Gemeinde im Gremium wahrnehmen. Er hat hier das Rederecht Mit der Abschaffung der unechten Teilortswahl haben sich in den vergangenen Jahren zahlreiche Kommunen in Baden-Württemberg beschäftigt. Gab es sie 1989 noch in 680 Städten und Gemeinden, so waren es 1989 nur noch 483. Die unechte Teilortswahl kann durch Änderung der Hauptsatzung aufgehoben werden; dafür ist die Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder des Gemeinderates notwendig (mindestens 19 Personen). Die Ortschaftsräte werden vor der Abstimmung im Gemeinderat angehört. Ihre Zustimmung für die Aufhebung ist allerdings nicht Voraussetzung. Und die rechtliche Lage? In den Eingemeindungsverträgen hat sich die Stadt Vaihingen zur Einführung der unechten Teilortswahl verpflichtet. Diese Verträge sind nach wie vor verbindlich. Allerdings werden Regelungen in Eingemeindungsverträgen zur unechten Teilortswahl von Vorschriften in der Gemeindeordnung (§ 25, Abs. 5) überlagert. Danach kann die unechte Teilortswahl, wenn sie auf unbestimmte Zeit eingeführt wurde, frühestens zur übernächsten regelmäßigen Wahl der Gemeinderäte nach ihrer erstmaligen Einführung wieder aufgehoben werden. Im Vaihinger Fall wäre das schon 1984 möglich gewesen, denn die letzte Eingemeindung war 1975 Aurich. Ohne unechte Teilortswahl hätte der Gemeinderat Vaihingen 26 Mitglieder (maßgebend ist die Größe der Stadt, hier 20 000 bis 30 000). Es könnte aber auch die nächstniedrige Größengruppe gewählt werden (22). Bei der Abschaffung der unechten Teilortswahl gibt es auch Übergangsregelungen. So wird von der Verwaltung vorgeschlagen die bisherige Sitzzahl (28) für die nächsten beiden Wahlperioden (bis 2024) beizubehalten.


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