Vaihingen (elf). Pleiten, Pech und Pannen bedeuteten das Glück einer 38-Jährigen, die aus einem Medikamentenschrank eines Vaihinger Senioren-Pflegeheims Schmerzmittel gestohlen haben soll.
Richter Thomas Bossert vom Vaihinger Amtsgericht blieb am Ende nichts anderes übrig, als das Verfahren gegen die Dame, die wegen eines besonders schweren Fall des Diebstahls angeklagt war, einzustellen.
Immer wieder ist es vorgekommen, dass in dem Pflegeheim Medikamente abhanden gekommen sind. Arznei, die den Heimbewohnern von ihrem Arzt verschrieben werden und in den abgeschlossenen Medikamentenschränken bis zur Verabreichung aufbewahrt wird. Um dem Täter auf die Schliche zu kommen, wandte sich die Heimleitung an die Polizei, die ein probates Instrument angewandt hatte, mit dem der Dieb überführt werden sollte: Sie präparierte eine Medikamentenschachtel derart, dass derjenige farbige Finger bekommt, der sie berührt. Diese Verfärbung der Haut lässt sich tagelang nicht abwaschen.
Dann der 4. Oktober 2009. Pflegekraft Ludmilla S. (Name geändert) suchte ein letztes Mal das Pflegeheim auf. Da sie ihre Probezeit nicht bestand, musste sie ihren Schlüssel für den Medikamentenschrank und ein ausgeliehenes Buch zurückgeben. Mit einem Kollegen ging sie ins Dienstzimmer, legte auf den Tisch, was sie abzugeben hatte und plauderte mit ihm noch eine Weile. Da das Gespräch wohl länger dauern sollte, verschwand der Kollege kurz, um eine Zigarette zu rauchen. Ob sie diesen Moment genutzt hat, um Arzneimittel zu klauen? Die 38-Jährige gab vor Gericht an, sie habe gesehen, dass der Medikamentenschrank offen war und habe ihn deswegen geschlossen. Als der Kollege wieder zurückkam, habe sie ihn darüber informiert und sei wieder gegangen. Doch dem Richter lag die Aussage einer weiteren Kollegin vor, die den Diebstahl durch eine verglaste Wand des Zimmers beobachtet haben will.
Diebstahl oder nicht? Jetzt war es Aufgabe der Polizei, Ludmilla S. zu besuchen und einen Blick auf ihre Finger zu werfen. Doch die vermeintliche Diebin hat den Braten offenbar gerochen. Kein Wunder, schließlich wird sie die erste gewesen sein, die die Farbe an ihren Fingern entdeckt hatte. Also war sie von der Polizei nicht an ihrer Wohnadresse anzutreffen – weder am gleichen Tag, noch in den Folgetagen. Erst als die Farbe wieder weg von den Fingern war, konnte die Polizei die Frau stellen – zu spät.
Was tun, nachdem die Falle der Polizei nicht zugeschnappt hat, fragte sich Richter Bossert bei der Verhandlung. Das in einem von der Staatsanwaltschaft bereits per Strafbefehl verhängte Mindeststrafmaß von 90 Tagessätzen sah er ebenso als haltlos an. Der Grund: Die gestohlene Medikamentenpackung – ein verschreibungspflichtiges Schmerzmittel - hatte einen Wert von lediglich 5,70 Euro. Zu gering für einen schweren Diebstahl. Außerdem habe man den Arzneimittelklau in Kauf genommen, indem eine Falle gestellt wurde. Erschwerend hinzu komme, dass die geschädigte Heimbewohnerein als Besitzerin des Schmerzmittels keinen Strafantrag gestellt hat.
Richter Thomas Bossert fasste zusammen: „Ohne Strafantrag sehe ich kein öffentliches Interesse, ein besonders schwerer Fall liegt nicht vor, da der Schrank nicht aufgebrochen wurde.“ Von einem vollendeten Diebstahl könne man juristisch betrachtet auch nicht reden, da die vermeintliche Diebin auf eine Falle reagiert hätte. Zudem sei der Wert des Diebesguts als geringfügig einzustufen. So blieb ihm am Ende nichts anderes übrig, als das Verfahren gegen die Frau wegen geringer Schuld einzustellen. Die dürfte sich gefreut haben, zumal sie bereits eine Vorstrafe hat – wegen Diebstahls.