Mittwoch, 23. Mai 2012

Zwist wegen Praxisgebühr




Das Haus am Schlösslesbrunnen in Sersheim. Foto: VKZ-Archiv
Das Haus am Schlösslesbrunnen in Sersheim. Foto: VKZ-Archiv

Sersheim/Vaihingen (elf) – Seit ihrer Einführung im Jahr 2004 sorgt die Praxisgebühr in Höhe von zehn Euro bei Patienten und Ärzten gleichermaßen für Ärger. Wut jetzt auch bei der Evangelischen Heimstiftung.
Der Träger von Pflegeeinrichtungen bekam nun vom Hausärztlichen Qualitätszirkel Vaihingen schriftlich mitgeteilt, dass die Bewohner insbesondere der Pflegeeinrichtungen Gerokstift in Vaihingen, Schlösslesgarten in Hochdorf sowie Schlösslesbrunnen in Sersheim künftig nur noch Privatrezepte ausgestellt bekommen, wenn beim ersten Besuch pro Quartal nicht die Praxisgebühr bereit liegt. Walter Kohler, Regionaldirektor der Evangelischen Heimstiftung ist deshalb sauer: „Die Ärzte brauchen nicht zu meinen, sie kommen uns von der Verwaltung zuliebe in Haus. Sie sind nicht bei uns angestellt. Vielmehr haben wir es hier mit einem klassischen Arzt-Patienten-Verhältnis zu tun.“ Doch was bringt Kohler so in Rage?
Geht ein Patient zum Arzt, wird er beim ersten Besuch pro Quartal zur Kasse gebeten und hat seine zehn Euro Praxisgebühr zu entrichten. In Pflegeeinrichtungen wie dem Haus am Schlösslesbrunnen in Sersheim haben die Bewohner freie Arztwahl. Der frühere Hausarzt kommt dann ins Heim, um dort den Patienten zu versorgen. Da die Heimbewohner in aller Regel aber kein Bargeld haben, können sie auch die Praxisgebühr nicht bezahlen. Doch wie kommen die Praxen an die Gebühren? In aller Regel sind die Ärzte darauf angewiesen, dass sie vor Ort zufällig einen Angehörigen treffen, der das Geld bezahlt. In vielen Heimen – so auch in Sersheim – erklären sich Mitarbeiter dazu bereit, die Gebühr einzusammeln und den Ärzten zukommen zu lassen. Andere Heime sträuben sich dagegen und lehnen diese freiwillige Dienstleitung ab.
Der Hausärztliche Qualitätszirkel Vaihingen schrieb im April einen Brief an die Evangelische Heimstiftung. Innerhalb des Zirkels sei beschlossen worden, „dass bei der ersten Kontaktaufnahme im Quartal mit dem Patienten einschließlich Rezepturverordnungen der Versicherungsnachweis sowie die gesetzlich vorgeschriebene Patientengebühr vorgelegt werden muss“. Andernfalls könnten nur noch Privatrezepte und -verordnungen ausgestellt werden. Betroffen seien vor allem die Pflegeeinrichtungen in Vaihingen, Sersheim und Hochdorf. „Das ist starker Tobak“, sagt Walter Kohler, der es begrüßt hätte, wenn man von Seiten der Ärzte erstmal persönlichen Kontakt gesucht hätte. „Doch die wollen sich offenbar nicht mit uns unterhalten.“
Der Brief allein war es aber nicht, der Kohler dazu veranlasste, an die Öffentlichkeit zu gehen. Vielmehr war es ein Erlebnis einer Mitarbeiterin, welches das Fass zum Überlaufen gebracht hatte. Am vergangenen Montag sei die Frau mit dem eingesammelten Geld und den Patientenkarten in die Praxis des Sersheimer Arztes Dr. Markus Meissner gegangen, um sie dort abzugeben. Dort habe sie zu hören bekommen, dass man für sie keine Zeit habe. Nach einer halben Stunde sei sie unverrichteter Dinge wieder zurückgekommen.
„Zum Schutz meiner Mitarbeiter mache ich da nicht mehr mit“, ärgert sich Walter Kohler. „Dr. Meissner kann seine eigenen Mitarbeiter in die Ecke stellen, aber nicht meine.“ Markus Meissner selbst wusste von dem Vorfall nichts. „Wir hatten am Montag rund 180 Patienten. Da kommt es schon mal vor, dass man eine halbe Stunde warten muss. Das tut mir schrecklich leid.“ Meissner bat darum, dass sich die Heimmitarbeiterin bei ihm melden solle. „Das kann man regeln.“
Der Ensinger Mediziner und Mitglied des Hausärztlichen Qualitätszirkels Vaihingen Dr. Michael Sgoda rechtfertigt unterdessen den Brief an die Evangelische Heimstiftung. „Wir sind nicht dazu verpflichtet, das Geld im Heim einzuziehen.“ Die Bringschuld liege vielmehr beim Patienten oder bei dem, der ihn pflegt. Die Hausbesuche in der Pflegeeinrichtung würden die Mediziner ausschließlich ihren Patienten zuliebe machen. Da die Heime über keine eigenen Ärzte verfügen, seien sie eher auf die Hausärzte angewiesen als umgekehrt, so zum Beispiel beim Ausstellen von Totenscheinen. Letztlich wollen die Mediziner von den Pflegeeinrichtungen nicht schlechter gestellt werden als Friseure, Fußpfleger oder Apotheken. Zum Hintergrund: Diese Dienstleister stellen nach getaner Arbeit ihre Rechnung. Diese wird, je nachdem, wer die Vollmacht hat, von den Bewohnern selbst oder von den Betreuern – sprich von der Pflegeeinrichtung – beglichen.
So beanspruchen es die Ärzte auch für sich. Sgoda: „Wir haben sonst keine Chance, an die zehn Euro ranzukommen.“




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