- Dschungel im Bereich Dammstraße/Friedrichstraße. Foto: Arning
Vaihingen (aa/p) – Im Vaihinger Quartier zwischen der Dammstraße und der Friedrichstraße darf vorerst baulich nichts verändert werden. Der Gemeinderat hat eine Veränderungssperre erlassen und ein Verfahren für einen Bebauungsplan eingeleitet. Der Bereich soll innenstadtverträglich zu einem verdichteten Wohngebiet entwickelt werden.
Das Plangebiet ist entlang der Heilbronner Straße und der Franckstraße offen bebaut. An der Friedrich- und Dammstraße stehen einzelne Häuser. Beim Quartiersinneren handelt es sich um eine etwas größere, zusammenhängende, unbebaute und nur in Teilen „genutzte“ Grünfläche. Dem Quartier kommt aufgrund seiner zentral örtlichen Lage eine besondere städtebauliche Bedeutung zu. Der Bereich soll innenstadtverträglich zu einem verdichteten Wohngebiet entwickelt werden.
In letzter Zeit wurden vermehrt Bauanfragen mit dem Ziel gestellt, auf einzelnen Grundstücken Einfamilienhäuser zu errichten. Da zu befürchten ist, dass mit einer Einfamilienhausbebauung ohne Gesamtkonzept eine der städtebaulichen Bedeutung dieser Flächen gerecht werdende Gesamtnutzung nicht mehr realisiert werden kann, zumindest aber die Realisierung einer solchen Nutzung erheblich erschwert werden wird. Die städtebauliche gewünschte Nutzung der Flächen soll deshalb jetzt mittels Bebauungsplan festgeschrieben werden.
Die Entwicklung von verdichteter Wohnbebauung im Quartier Friedrichstraße/Dammstraße wurde schon einmal intensiv Ende der 80er-/Anfang der 90er-Jahre vorangetrieben. Bereits im Juli 1989 wurde hierfür ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet (damals unter dem Namen „Zwischen Dammstraße und Friedrichstraße“). Bei zwei Büros wurden städtebauliche Vorentwürfe in Auftrag gegeben (Anlage 2, D 212/90). Das Verfahren wurde dann aber mangels Mitwirkungsbereitschaft der Grundstückseigentümer nicht weiter verfolgt.
Beide Entwürfe sehen eine Blockrandbebauung mit innenliegenden dreigeschossigen Gebäuden vor, die sich um einen grünen Kern gruppieren. Die Stellplätze sind in Tiefgaragen untergebracht, die überwiegend von der Dammstraße her erschlossen sind. Es sind ca. 100 bis 150 Stellplätze möglich. Für den ersten Bauabschnitt (jeweils fünf Gebäude ohne Bebauung an der Franckstraße) ergibt sich eine Geschossfläche zwischen 2800 Quadratmeter mit 30 Wohneinheiten bei dem einen oder 3300 Quadratmeter mit 40 Wohneinheiten bei dem anderen Entwurf.
Der Planungsansatz der städtebaulichen Vorentwürfe wird beim Planungsamt der Stadt weiterhin für richtig gehalten. Unter Berücksichtigung des jahrelangen Planungsstillstandes in der Sache wird aber auch eine markant verdichtete Einfamilienhausbebauung (z.B. Reihenhäuser, Gartenhofhäuser) mit zumindest teilweiser Anfahrbarkeit im Quartiersinneren ins Auge gefasst. Die Nachfrage nach Geschosswohnungen ist seit längerem zurückhaltend. Einfamilienhäuser werden hingegen nachgefragt.
„Wesentlich für eine verdichtete Bebauung ist eine gute verkehrliche und fußläufige Anbindung“, sagt Stadtplaner Ernst Loos. Für die Verkehrsanbindung bieten sich die freien Grundstücke an der Dammstraße und auch das freie Grundstück an der Friedrichstraße an. Würden diese Grundstücke jetzt bebaut, könnte der Innenbereich allenfalls noch mit größeren Schwierigkeiten entwickelt werden. Ohne Bebauungsplan und Veränderungssperre besteht aber für das freie Grundstück an der Friedrichstraße zum Beispiel derzeit Baurecht.
Bei einer zunehmenden individuellen Einfamilienhausbebauung im Quartiersinnern ist davon auszugehen, dass die Erschließung jeweils separat über die zugehörigen Straßengrundstücke erfolgen muss. Der Anteil an Erschließungsflächen ist dabei hoch und die angestrebte Dichte für die Gesamtfläche wird spätestens im Wiederholungsfall nicht mehr zu schaffen sein.
Die jetzt erlassene Veränderungssperre ist bis zu zwei Jahren wirksam und kann nur unter bestimmten Voraussetzung zweimal um ein Jahr verlängert werden. Sobald ein konkretisiertes Gesamtkonzept vorliegt bzw. der neue Planungsansatz mit einer verdichteten Einfamilienhausbebauung zu Papier gebracht ist, sollen die Gremien hierüber entscheiden.