50-Jähriger wegen Beleidigung verurteilt
Vaihingen (elf) – „Nazis, ihr seid alle Nazis!“, rief ein heute 50-Jähriger im Bürgerbüro des Vaihinger Rathauses und meinte damit die Sachbearbeiterinnen. Davon war Richter Thomas Bossert vom Amtsgericht Vaihingen überzeugt und verurteilte den Osteuropäer wegen Beleidigung zur Zahlung von 150 Euro. Ein kleiner Betrag, doch viel Geld für einen Mann, der von Hartz IV lebt und lediglich 343 Euro im Monat zur Verfügung hat.
Der Fall war einfach, die Vorgeschichte kompliziert, denn der 50-Jährige spielt dabei zunächst gar keine Rolle. Der Sohn des Angeklagten wurde 1999 aus Vaihingen in sein Herkunftland auf dem Balkan abgeschoben, weil er mit dem Gesetz in Konflikt kam. Irgendwie führten seine Wege wieder nach Deutschland. Denn: Sieben Jahre später bekam die Sachbearbeiterin des Vaihinger Bürgerbüros einen Anruf einer Justizvollzugsanstalt, dass der junge Mann aus der Haft entlassen werde und nun seinen Wohnsitz zu seinen Eltern nach Vaihingen verlegen wolle. Nicht einfach für die Verwaltungsangestellte. Wenn sie eine Person anmelden soll, muss sie auch einen Beleg darüber haben, wo er vorher gemeldet war. Diese Information musste sie erst einholen. Außerdem wunderte sie sich, warum der Mann plötzlich wieder nach Vaihingen kommt, wo er doch von hier abgeschoben wurde.
Jetzt wird’s noch komplizierter. Die Ex-Frau des 50-jährigen Angeklagten hatte dessen Sohn einst adoptiert, was den Fall für die Sachbearbeiterin nicht einfacher machte. Wo soll der junge Mann angemeldet werden? Bei der Ex-Frau des Vaters? Beim Vater? Und dann musste auch noch die Lohnsteuerkarte geändert werden. Inzwischen tauchte er mehrmals im Bürgerbüro auf, um sich nach der Anmeldung und der Lohnsteuerkarte zu erkundigen.
Am 6. März 2007 kamen Vater und Sohn gemeinsam ins Bürgerbüro, um die Papiere abzuholen. Doch erneut kam es wegen der schwierigen Situation zu Verzögerungen. „Einen solchen Fall hatte ich noch nie“, sagte die Sachbearbeiterin vor Gericht aus. Der 50-Jährige sei aggressiv und ungehalten gewesen und hätte den Vorwurf geäußert, sie hätte etwas gegen Juden. Als eine Kollegin ihm beschieden habe, Platz zu nehmen, sei er ausgerastet und habe geschrien: „Nazis, ihr seid alle Nazis!“ Die Stadt Vaihingen habe daraufhin Anzeige erstattet.
Der Rechtsanwalt des Angeklagten versuchte den Vorfall derart herunterzuspielen, dass gar nicht die Sachbearbeiterinnen mit dem Wort „Nazi“ beleidigt wurden. Vielmehr habe es sich dabei um eine allgemeine, in den Raum geworfene Unmutsäußerung gehandelt, die nicht gegen Personen gerichtet war. Der Ausspruch sei in die Kategorie „Meinungsfreiheit“ einzuordnen. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft sah dies anders. „Ich habe keinerlei Zweifel daran, dass die Sachbearbeiterinnen angesprochen wurden“, sagte sie. Der Begriff „Nazi“ sei mit einer negativen Bedeutung belegt, weshalb sie den Mann wegen Beleidigung zu einer Zahlung von 160 Euro verdonnert sehen wollte.
Richter Bossert sah die Beleidigung als erwiesen an, ließ aber um zehn Euro nach. „Wenn eine Sachbearbeiterin eine Angelegenheit weiter prüfen will, hat das mit Nazimethoden nichts zu tun. Dazu ist die Behörde schließlich da.“ Jemanden deswegen als „Nazi“ zu bezeichnen, sei weit überzogen. Dem Angeklagten gab er noch mit auf dem Weg: „Reden Sie künftig normal mit den Leuten.“