Ensingen (ub) – Spannendes Thema heute Abend bei der öffentlichen Sitzung des Ensinger Ortschaftsrates: Bleibt die Veränderungssperre bestehen, die eine Ansiedlung eines Verbrauchermarktes an der Ecke Herrenwiesen/Kleinglattbacher Straße verhindert? Wird weiterhin die alte Kelter als Standort für einen Nahversorger favorisiert? Die Verwaltung will jedenfalls keinen Discounter in dem Stadtteil.
Im Dezember 2006 hat der Gemeinderat den Änderungsbeschluss für den Bebauungsplan „Herrenwiesen“ gefasst, um auch in Ensingen die Ziele des kurz zuvor beschlossenen Einzelhandelskonzeptes (unter anderem zentrenrelevanter Einzelhandel nur im Ortszentrum) erreichen zu können. Ein Baugesuch für einen Verbrauchermarkt wurde für ein Jahr zurückgestellt. Zur Sicherung der Bebauungsplanänderung gegen ein eventuelles bebauungsplankonformes Baugesuch der Handelskette Netto hat der Gemeinderat im März diesen Jahres eine Veränderungssperre beschlossen, allerdings mit der Maßgabe, dass noch vor der Sommerpause über die Aufhebung entschieden wird.
Die Verwaltung hat zwar mit der Singener Firma Okle eine Vertriebssorganisation gefunden (die VKZ berichtete), die auch kleinere Läden beliefert. Idealer Standort aus Sicht des Einzelhandels und der Stadtentwicklung wäre die alte Kelter in der Ortsmitte. Allerdings will die Weingärtnergenossenschaft nicht auf diesen Standort für ihr Flaschenlager verzichten. Auch leistet eine Interessengemeinschaft gegen die Ansiedlung eines Verbrauchermarktes in der historischen Kelter Widerstand und startete eine Unterschriftenaktion.
Und: Die Suche nach einem Betreiber für den geplanten Laden hat nach Angaben der Verwaltung noch kein Ergebnis gebracht. „Damit liegen die diesbezüglich vom Gemeinderat gewünschten Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung der Veränderungssperre nicht vor“, heißt es in der Sitzungsvorlage.
Stadtplaner Ernst Loos: „Die Verwaltung schlägt trotzdem vor, die Veränderungssperre aufrecht zu erhalten und die Bebauungsplanänderung fortzuführen, da sie überzeugt ist, dass ein Verbrauchermarkt an dem nicht integrierten Standort an der Straße Herrenwiesen dem Ortsteil Ensingen mehr schadet als nützt und weil eine entsprechende Entscheidung dem Einzelhandelskonzept widersprechen würde.“
Um dies zu unterstreichen, präsentiert die Verwaltung zur Sitzung des Ortschaftsrates (am 16. Juli berät nichtöffentlich der Technische Ausschuss, am 23. Juli der Vaihinger Gemeinderat) eine Stellungnahme des Lörracher Büros für Stadt- und Regionalentwicklung Acocella, das auch das Einzelhandelskonzept erstellt hat. Das Fazit der Stellungnahme: Die Zulassung des Netto-Marktes widerspräche dem Einzelhandelskonzept und hätte negative Signal- und Präzedenzwirkung bis dahin, dass die künftige Umsetzung des vom Gemeinderat beschlossenen Konzepts gefährdet sein kann. Der Markt läge an einem städtebaulich falschen Standort außerhalb der zentralen Bereiche, die Nahversorgungszentren Ensingen und Horrheim können hierdurch beeinträchtigt werden, dem geringeren Beitrag zu einer fußläufigen Nahversorgung würde eine Beeinträchtigung der Nahversorgung in anderen Bereichen gegenüber stehen. Mit der Ansiedlung wäre die Möglichkeit, das Nahversorgungszentrum Ensingen zu erhalten und zu stärken, kaum mehr gegeben.
In der Acocella-Stellungnahme heißt es: „Für die Nahversorgung von Ensingen ist kein großflächiger Lebensmittelbetrieb erforderlich. Weiter ist vor dem Hintergrund der quantitativ recht guten Versorgung in der Stadt Vaihingen sowie der derzeit im Stadtteil Ensingen vorhandenen Lebensmittelangebote abzuleiten, dass bei Lokalisierung im Nahversorgungszentrum ein Markt mit maximal 600 Quadratmeter Verkaufsfläche in Ensingen ausreichend erscheint.“
Weiter heißt es: „In Horrheim übernimmt der Lebensmittelmarkt im Nahversorgungszentrum bedeutsame Magnetfunktion, so dass durch eine Ansiedlung des Netto-Marktes nicht nur das Nahversorgungszentrum Ensingen, sondern auch das in Horrheim beeinträchtigt werden kann. Dies umso mehr als ohne hin in diesem Nahversorgungszentrum auch aktuell eine große Zahl an Leerständen zu verzeichnen ist.“
Die Verwaltung sieht die Entscheidung nicht nur auf Ensingen begrenzt, sondern hat die Gesamtstadt im Blick. In der Sitzungsvorlage heißt es: Insbesondere der Verstoß gegen das Einzelhandelskonzept veranlasst die Verwaltung, auf die nachhaltigen negativen Auswirkungen auf die Gesamtstadt hinzuweisen. Da ein Verstoß gegen das Einzelhandelskonzept im Falle der Ansiedlung eines Netto-Marktes am gewünschten Standort an den Herrenwiesen städtebaulich nicht begründet werden kann, kann dies ein Anhaltspunkt für weitere Investoren darstellen, (wieder) Bauanträge für ebenfalls gegen die Grundsätze des Einzelhandelskonzeptes verstoßende Standorte zu stellen. Der Stadt würden dann kaum Argumente bleiben, warum an anderen Standorten eine Nichtzulassung städtebaulich begründet sein sollte.
Loos: „Unabhängig von dieser rechtlichen Präzedenzwirkung ist wesentlich für die Wirksamkeit eines Einzelhandelskonzeptes die Schaffung von Vertrauen bei potentiellen Investoren. Mit der Zulassung eines Netto-Marktes an diesem Standort würde ein völlig falsches Signal gesetzt.“
