Montag, 06. September 2010

Betrug im Internet




Vaihingen (sr). Am Mittwoch musste sich ein 54-jähriger ehemaliger Vaihinger vor dem Vaihinger Schöffengericht verantworten. Schließlich wurde er wegen Mittäterschaft bei gewerbsmäßigem Betrug zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt.
Da konnte sich der Käufer aus Berlin nur kurz freuen. Für insgesamt 44000 Euro hatte er im Sommer 2005 mehrere Fahrzeuge bei der Internetseite „Auktionshaus Walz“ (alle Namen geändert, die Red.) erstanden. Die Rechnung wurde von dem vermeintlichen Inhaber Gerd Walz selbst unterschrieben, das Geld hatte der Berliner überwiesen – doch dann guckte er in die Röhre.
Von Autos weit und breit keine Spur. Ein gewaltiger Batzen seines Geldes entfleuchte derweil im Gepäck des Angeklagten Walz buchstäblich über alle Berge. Dieser hatte sich mitsamt den Scheinchen in die Ukraine abgesetzt.
Der Berliner ist einer von insgesamt sechs Geschädigten, denen auf die selbe Art und Weise insgesamt über 75000 Euro abhanden gekommen sind. Mittlerweile befindet sich der Angeklagte Walz wieder in Deutschland und wurde am Mittwoch dem Schöffengericht in Vaihingen vorgeführt. Gewerbsmäßiger Betrug lautet da die Anklage des Staatsanwalts. Unter Vorspiegelung falscher Tatsachen habe Walz sich rechtswidrig Vermögensvorteile verschafft.
Der 54-Jährige, der zur Tatzeit in einem Vaihinger Stadtteil wohnte, möchte das so nicht auf sich sitzen lassen: „Ich habe diese Straftat nicht begangen – so einfach ist das!“, lässt er die Anwesenden zu Beginn der Verhandlung wissen. Bei der Befragung durch den Staatsanwalt räumt Walz ein, Geld von jenem Konto abgehoben zu haben und auch die Rechnungen unterschrieben zu haben. Staatsanwalt: „Warum haben Sie denn unterschrieben?“ Walz: „Ich habe die Aufmerksamkeit auf mich gelenkt.“ In wessen Auftrag dies denn geschehen sei, will der Vertreter der Anklage wissen. „Das war der Herbert – so einfach ist das!“ Immerhin habe er deutlich über 60000 Euro von fraglichem Konto abgehoben, was denn mit dem Betrag passiert sei? Nach einigem Hin und Her räumt der gelernte Facharbeiter für Eisenbahntechnik ein, dass er das Geld fifty-fifty zwischen Herbert und sich aufgeteilt habe.
Wie sich im Verlauf der Verhandlung zeigt, besteht der Angeklagte vehement darauf, bei der Planung der Aktion nicht beteiligt gewesen zu sein. Erst, als er irgendwann die Internetseite zu Gesicht bekommen habe, sei ihm alles klar gewesen. Wie es überhaupt zu der Tat kommen konnte, möchte der Staatsanwalt wissen. Walz: „Der Herbert wollte mir helfen, Taschengeld zu besorgen. Ich hatte ihm auch geholfen – so einfach ist das!“ Immer wieder betont der Angeklagte: „Ich war’s nicht“, gefolgt von einem trotzigen „so einfach ist das!“. Den Kopf soll er hinhalten, habe der Herbert gesagt. Hin und wieder lässt ihn sein Erinnerungsvermögen im Stich. An jenem Tag im August 2005, an dem er 44000 Euro in bar abgehoben hatte, habe er sich gleich in die Ukraine abgesetzt, wirft ihm der Staatsanwalt vor. Mit „wenn das da so steht“, und „was wollen Sie mir damit sagen?“, gekrönt von einem harschen „weiß ich nicht!“ kommentiert der Angeklagte Fragen und Ausführungen des Staatsanwalts. „Sie haben ab und zu Ärger, weil Sie ein eigener Kopf sind“, wird der Staatsanwalt später sagen. Walz: „Ich lasse mich nur nicht für doof verkaufen.“
Zweimal fühlen sich die beiden Verteidiger im Verlauf der Verhandlung dazu genötigt, mit ihrem Mandanten im Separee zu reden.
„Ihr Verteidiger versucht, das Beste für Sie rauszuholen“
Amtsrichter Jochen Schuff
Richter Jochen Schuff unterbricht gar einmal das zähe Ringen im Gerichtssaal zwischen Anwalt und Angeklagtem mit einem beherzten „Ihr Verteidiger versucht, das Beste für Sie rauszuholen“. Nach annähernd drei Stunden wird die Verhandlung mit einem Urteilsspruch beendet. Die geladenen Zeugen, die teilweise hunderte Kilometer weit angereist waren, mussten nicht gehört werden. „Der objektive Sachverhalt ist klar“, befand der Staatsanwalt gegen Ende der Verhandlung.
Walz sei geständig, Bargeld in Höhe von 62500 Euro abgehoben zu haben, wovon er die Hälfte für sich verwendete. Der Angeklagte sei nicht der Initiator gewesen, aber unverzichtbar für die Tatausführung. Staatsanwalt: „Er war die Frontsau.“ Strafmildernd sei auch festzuhalten, dass noch 8700 Euro auf einem Konto sichergestellt werden konnten. Zweieinhalb Jahre Haft ohne Bewährung hielt der Vertreter der Anklage für ein angemessenes Strafmaß.
Wahl- und Pflichtverteidiger des Angeklagten plädierten auf zwei Jahre. Walz habe eine positive Prognose, er beabsichtige seine Freundin in der Ukraine zu heiraten, weshalb die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden solle. Der Alkohol habe damals eine erhebliche Rolle gespielt. Haftstrafen wegen wiederholtem Fahren ohne Fahrerlaubnis standen an, die Lebensgefährtin war kurz vorher gestorben, die neue Partnerin aus der Ukraine hatte er gerade kennengelernt. „Sehen Sie das alles in diesem Licht“, bat der Verteidiger den Richter und die zwei Schöffen.
Nach der Beratung mit den Schöffen verlas Amtsrichter Schuff das Urteil. Der Angeklagte wird wegen Mittäterschaft bei gewerbsmäßigem Betrug zu zwei Jahren und drei Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Er hat die Kosten und Auslagen des Verfahrens zu tragen. Die zweimonatige Auslieferungshaft in Polen, wo er im Juli 2009 bei einer Urlaubsreise aufgrund eines internationalen Haftbefehls festgenommen wurde, wird auf die Strafhaft angerechnet. Sie zählt aufgrund erschwerter Haftbedingungen doppelt. Gegen Herbert, der der planende Kopf der betrügerischen Aktion gewesen sein soll, wird der Staatsanwalt weiter ermitteln.




Seitenanfang