Vaihingen (sr). Früher, da war das Leben anders und oftmals überschaubar. Rund ums Telefon war einstmals ein Monopolist zuständig – und basta.
Inzwischen buhlen etliche Telefongesellschaften um Kunden, das Geschäft ist hart, auch für die Angestellten. „Es herrscht ein sehr hoher Druck in der ganzen Branche“, ließ gestern der Angeklagte im Vaihinger Amtsgericht durchblicken. Der gelernte Bauzeichner und Informatiker war im fraglichen Zeitraum 2008 als Außendienstler für ein Unternehmen tätig, welches Telefonverträge für die Telefongesellschaft Arcor unter Dach und Fach brachte.
Dem gepflegten 32-Jährigen, der mittlerweile aufgrund psychischer Probleme krank geschrieben ist, wurden zwei Vergehen des gewerbsmäßigen Betruges angelastet. In der Absicht, sich rechtswidrige Vermögensvorteile zu verschaffen, habe der Angeklagte agiert, so der Vorwurf des Staatsanwalts. Möglichst viele und teure Telefonverträge habe der Mann aus Hessen vermitteln wollen. Um dies zu erreichen, seien unter anderem die Verträge vordatiert worden, um das 14-tägige Widerrufsrecht zu umgehen, so die Anklage. Derart geschädigt fühlten sich zwei Senioren aus Vaihingen, bei denen der Außendienstler unabhängig voneinander am selben Tag aufgetaucht sei.
Über das genaue Datum liegen allerdings unterschiedliche Angaben vor. Die beiden Zeugen aus Vaihingen geben den 10. April 2008 als Tag des Vertragsabschlusses an. Der Angeklagte dagegen behauptet, am 18. März bei den Senioren gewesen zu sein. Diese Aussage konnte der Verteidiger durch Unterlagen der Firma Arcor stärken. Beispielsweise durch die Vorlage eines Dankschreibens von Arcor, in dem den Neukunden für den Auftrag vom 18. März gedankt wird. Zudem wurden Screenshots vorgelegt, die belegen sollen, dass der Vertrag des 80-Jährigen aus Vaihingen im Hause Arcor am 7. April angelegt worden war.
Damit sei ausgeschlossen, dass der Vertrag erst am 10. April geschlossen wurde, so der Verteidiger zu Amtsrichter Jochen Schuff. Seine Forderung: Freispruch für den Angeklagten. Den Vaihingern dagegen drohe eine Anzeige, da sie den Angeklagten „unzutreffend angeschwärzt haben“. Daraufhin lenkte der Staatsanwalt ein, holte aber sogleich zum Gegenschlag aus. Die Sache klinge insgesamt plausibel, die Geschichte mit der Vordatierung sei somit vom Tisch. Es bliebe aber noch die Frage, „was überhaupt für ein Vertrag geschlossen wurde“. Denn der Angeklagte habe den Zeugen nicht, wie besprochen, eine Telefonflatrate für monatlich 24,95 Euro verkauft. Die gutgläubigen Vaihinger unterzeichneten einen Vertrag über 29,95 Euro – inklusive Internetflatrate und Digital-TV. Dem Rentner sei vom billigeren Angebot derart vorgeschwärmt worden, dass dieser blindlings und vertrauensvoll das Formular unterschrieb, so der Staatsanwalt.
Nach dieser Ansage wiederum stellte der Verteidiger in Aussicht, von einer Anzeige gegen die Senioren abzusehen, wenn die Auslagen seines in Not befindlichen Mandanten übernommen würden. Richter Schuff erklärte schließlich das Verfahren im Sinne aller Parteien wegen geringer Schuld für eingestellt. Die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt die Staatskasse.